Einschreibung

Dez 19th, 2011No Comments

Studenten bei der Vorlesung - jeder ECTS Punkt zählt !

Studenten beim einsammeln der ECTS Creditpoints – jede Vorlesung zählt!

Einschreibung für das Studium

 

Wer sich nach dem Abitur für ein Studium entscheidet, wird schnell merken, dass man vor Aufnahme des Studiums noch einiges an Formalitäten zu erledigen hat. An dieser Stelle folgt ein Überblick für Studieninteressierte, was es bei der Wahl des Studienganges im Vorfeld und bei der Einschreibung an einer Hochschule zu beachten gibt.

Die Einschreibung, auch Immatrikulation genannt, ist ein Verwaltungsakt an Fachhochschulen und Universitäten. Mit der Einschreibung bekunden Studieninteressente per Unterschrift ihren Willen, ein Studium aufzunehmen. Wer sich einschreibt, erhält von seiner Hochschule eine Matrikelnummer. Ansprechpartner für die Einschreibung ist in der Regel das Studierendensekretariat.

Je nach Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Studienganges gibt es jedoch Unterschiede zu beachten:

Bei zulassungsfreien Studiengängen sucht man an den Tagen, an denen die Einschreibung stattfindet, das Studierendensekretariat der Hochschule seiner Wahl auf und lässt sich immatrikulieren.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (in der Regel duch Numerus clausus) gibt es im Vorfeld noch einige Dinge zu erledigen. Studieninteressenten müssen eine Art Bewerbung einreichen. Die Hochschulen stellen hierfür meist Bewerbungsformulare zur Verfügung. Diese erhält man entweder bei der Hochschule oder auf deren Internetpräsenz. Heute wird meist das Verfahren per Onlinebewerbung bevorzugt.

Für einige Studiengänge werden Eignungstests durchgeführt, bei denen beispielsweise Allgemeinbildung, Logik und Kombinationsgabe sowie naturwissenschaftliches Verständnis geprüft werden.

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, versenden die Hochschulen die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide.
Mit dem Zulassungsbescheid erfährt man auch gleich, zu welchem Termin die Einschreibung erfolgt. Weiterhin muss an vielen deutschen Hochschulen ein Semesterbeitrag entrichtet werden. Für die Zahlung gibt es eine Frist vor Semesterbeginn, welche ebenfalls im Zulassungsbescheid vermerkt ist.

Zum Einschreibungstermin müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

- Zulassungsbescheid (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen)
- Hochschulzugangsberechtigung, also Abiturzeugnis oder Zeugnis der Fachhochschulreife (bei zulassungsfreien
Studiengängen)
- Der Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages
- Krankenversicherungsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Passbilder für Studierendenausweis und Studienbuch
- eventuell Nachweis über bestandenen Eignungstest
- für ausländische Studierende: Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
- bei Wechsel der Hochschule: Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule

Weitere Auskünfte erteilen die Hochschulen sowie deren Internetseiten.

Wem dies alles zu bürokratisch ist und lieber einen Fernstudiengang belegen möchte, kann sich an einer der zahlreich in Deutschland vertretenen Schulen für Fernunterricht anmelden. Hier ist der Einstieg jederzeit möglich. Fernstudiengänge sind besonders für Berufstätige interessant, da sie sich ihre Lernzeiten sowie Lernorte frei einteilen können. Darüber hinaus hat man hier keine Einkommenseinbußen.

Foto: © lightpoet – Fotolia.com

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