Cusanuswerk


Das Cusanuswerk ist eines der zwölf großen Begabtenförderungswerke des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und zeichnet sich durch christlich-katholische Grundsätze aus. Es wurde 1956 ins Leben gerufen und steht seither unter der Aufsicht der Deutschen Bischofskonferenz. Benannt wurde das Werk nach Nicolaus Cusanus, einem deutschen Gelehrten und Kardinal des 15. Jahrhunderts.

Das Cusanuswerk hat es sich zur Aufgabe gemacht, katholische Studierende in Deutschland bei der Erlangung von akademischen Graden zu fördern. Dazu gehört die Förderung von berufsqualifizierenden Erststudiengängen ebenso wie weiterführende Promotionsstipendien. Derzeit leitet der Theologe Prof. Dr. Dr. h. c. Joseph Wohlmuth das Werk. Von 1988 bis 1995 fungierte die spätere Bildungsministerin Anette Schavan als Leiterin.

Die finanziellen Mittel für die Stipendien des Cusanuswerkes kommen aus dem Budget des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Auswahl und Betreuung der Stipendiaten aber unterliegt allein dem Werk selbst. In der Regel werden die Bewerber von Schulen oder ehemaligen Stipendiaten vorgeschlagen, es ist jedoch auch eine Selbstbewerbung möglich. Die Interessenten durchlaufen dann ein mehrstufiges, recht strenges Auswahlverfahren, so dass nur rund ein Viertel der Bewerber letztlich in das Programm aufgenommen werden. Das Cusanuswerk legt großen Wert auf soziales Engagement und auf Auslandsaufenthalte, die auch entsprechend gefördert werden.

Zu den – Altcusaner genannten – ehemaligen Stipendiaten gehören zahlreiche etablierte Wissenschaftler, Juristen und Politiker, darunter der ehemalige Partei- und Fraktionsvorsitzende der Linken, Oskar Lafontaine, und der Bundestagspräsident Norbert Lammert.

Um in den Genuss eines Stipendiums durch das Cusanuswerk zu kommen, sind zunächst die konfessionelle Zugehörigkeit zum katholischen Glauben sowie die ernsthafte innere Überzeugung der christlichen Werte und Grundsätze vonnöten. Das Cusanuswerk fordert von den Stipendiaten nicht nur Engagement im Studium, sondern auch den Willen, die katholische Kirche in Deutschland mit zu tragen und zu gestalten. Eine Mitgliedschaft in irgendeiner Form nach Förderungsende ist jedoch nicht zwingend.  Die Förderung gilt für deutsche Staatsbürger, EU-Bürger oder sogenannte Bildungsinländer im Sinne des BaföG §8.

Die Grundförderung für ein reguläres Erststudium richtet sich nach den staatlichen Bemessungen des Bundesministeriums (ähnlich des BaföGs). Der Höchstwert beträgt derzeit 585,- Euro plus einheitlich 80,- Euro Büchergeld. Die Graduiertenförderung ist unabhängig vom Elternhaus und beträgt im Normalfall 1.050,- Euro pro Monat zuzüglich 100,- Euro Forschungskostenpauschale und unter bestimmten Voraussetzungen Familien- und Kinderbetreuungszuschläge. Für die Unterstützung von Auslandsaufenthalten gewährt das Werk regelmäßig Zuschüsse für Reisekosten, Lebenshaltung und etwaige Studiengebühren.

Neben den materiellen Förderungen steht den Stipendiaten auch ein breites Bildungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung. Dazu gehören interdisziplinäre Vorlesungen und Workshops ebenso wie Fachschaftstagungen und geistliche Veranstaltungen.

 

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