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Körpersprache und deren Deutung

Körpersprache ist wichtig. Jeden Tag und überall. Doch selten wird darauf so sehr geachtet, wie bei einem Bewerbungsgespräch. Um hier auch selbst einen guten und vor allem souveränen Eindruck zu hinterlassen ohne überheblich oder unnahbar zu wirken, kann man an seiner eigenen Körpersprache arbeiten. Zudem funktioniert es auch umgekehrt: Es ist wertvoll, Signale, so klein sie auch sein mögen, richtig deuten zu können. Dazu gehören nicht nur Mimik und Gestik, sogar einen feuchten Händedruck kann man wortwörtlich in den Griff bekommen, um die eigene Nervosität nicht zu verraten.

Worauf der Personaler achtet

Das A und O ist und bleibt: Der offene, direkte Blick. Der Bewerber sollte unbedingt darauf achten, seinem Gegenüber beim Bewerbungsgespräch in die Augen zu schauen. Das signalisiert Offenheit, Selbstbewusstsein und Aufrichtigkeit.

Und gleich zu Anfang des Vorstellungstermins gibt es schon den ersten „Test“, der sicherlich nicht als solcher gilt und dennoch fällt sofort auf, wenn der Bewerber ihn nicht besteht: Der Händedruck. Kraftlos sollte er keinesfalls sein, möglichst auch nicht verschwitzt. Im Zweifel lieber etwas zu fest als gewollt, aber keineswegs schlaff. Der Händedruck geht übrigens vom Personaler aus, nicht vom Bewerber, der schon mit ausgestrecktem Arm loshastet.

Gleiches gilt für die Körperhaltung. Bei einem Bewerbungsgespräch sollte man gerade stehen, die Schultern gestrafft und die Brust selbstbewusst durchgedrückt. Gerade im Sitzen verfallen manche Menschen aus Gewohnheit in eine sehr schlaffe Körperhaltung. Für diese eine Stunde sollte etwas Spannung aber einfach möglich sein ohne, dass man total verkrampft wirkt.

Beachtet werden sollte auch, dass man während dieses wichtigen Termins nicht vor Nervosität unbewusst damit beginnt, mit den Finger zu nesteln, aus Verlegenheit sollte nicht mit den Haaren gespielt oder sie gar gerauft werden.

Ein ganz klar abweisendes Körpersignal sind verschränkte Arme. Lächeln Sie offen, fuchteln Sie nicht mit den Armen herum und seien Sie selbstbewusst!

Auf welche Signale der Bewerber beim Personaler achten sollte

Der Bewerber sollte erst dann Platz nehmen am Tisch des Personalers, wenn er ihm auch einen solchen anbietet.

Wenn der Personaler spricht, schenken Sie ihm volle Aufmerksamkeit: Direkter Augenkontakt und ein gelegentliches, interessiertes Nicken sollte nicht fehlen. Das bezeugt Interesse und Höflichkeit. Am besten ist es, wenn der Bewerber sich dem Personaler direkt gegenüber setzt, Unterlagen und Tasche dürfen abgelegt werden, aber möglichst platzsparend.

Vor allem beim Ende des Bewerbungsgesprächs passiert es oftmals, dass der doch bisher so gute Ersteindruck wieder beeinträchtig wird. Daher gilt es zu beachten: Die ordentliche Körperhaltung sollte nicht mit dem Händedruck beim Abschied erschlaffen, auch der Abschiedshändedruck gehört fest und selbstbewusst. Zusammensacken darf man erst, wenn man ganz sicher außer Sichtweite ist.

Was man wie trainieren kann

Für eine aufrechte Körperhaltung gibt es Trainingsmethoden: Rückentraining muss es nicht immer sein, oft gehört der Bauch gecoached, weil dieser den Protagonisten des Rückens darstellt. Mangelnde Bewegung ist hier für Haltungsschäden oft ursächlich.

Für einen kräftigen Händedruck könnte man manuell mit einem Gripper trainieren, doch meist ist eine schwache Muskulatur für einen schlaffen Händedruck gar nicht der Grund, sondern viel mehr mangelndes Selbstbewusstsein. Gibt es Komplexe? Dann gehören sie ausgemerzt.

Auch personal Trainer bieten Coachings an, gerade auch um den direkten Blickkontakt zu üben. Doch hat der Bewerber mit Lockerheit und Offenheit ein Problem, gibt es ein einfaches Mittel, das auch bei Vertriebspartnern in der Versicherungs- und Finanzbranche an der Tagesordnung ist: Fremde Menschen ansprechen. Einfach so, mitten auf der Straße. Es tut nicht weh und man hat nichts zu verlieren, sondern nur etwas zu gewinnen: Selbstbewusstsein.
Übung macht den Meister.

Fragen nach dem Privatleben im Bewerbungsgespräch

Das im Rahmen eines Vorstellungsgespräches auch schon mal nach dem Privatleben gefragt wird, ist ja ganz normal. Bis zu einer bestimmten Grenze. In einem vorangegangenen Artikel ging es bereits explizit um das Gesetz der Gleichstellung und darum, welche Fragen zulässig sind und welche nicht oder welche Fragen schlicht unverschämt sind und durchaus auch nicht wahrheitsgemäß oder gar nicht beantwortet werden dürfen bzw. müssen. Im Folgenden gehe ich heute explizit auf die Fragen ein, die einen Bewerber bei einem Vorstellungs- bzw. Bewerbungsgespräch erwarten könnten, was sich der Personaler beim Stellen dieser Fragen eigentlich gedacht hat und wie man maximal vorteilhaft darauf antwortet.

Sind Sie verheiratet?

Diese Frage kann durchaus kommen. Aber warum überhaupt? Manche Personaler stellen diese Frage gerne um abschätzen zu können, ob der Bewerber oder die Bewerberin alsbald Nachwuchs planen. Das ist unzulässig bis unverschämt.

Darauf darf man nun reagieren, wie es einem beliebt. Es gibt Bewerber die darauf Wert legen loszuwerden, dass eine Frage unzulässig ist. Aber hier darf auch ausgeschmückt werden: Werden unzulässige Fragen gestellt, darf der Bewerber zur Notlüge greifen. Den Arbeitgeber geht es nichts an, woher der eigene Nachname kommt. Es könnte nämlich, theoretisch, sein dass frisch Verheiratete eher über Familienplanung nachdenken als Mitarbeiter, die Single sind.

Was sind Ihre Hobbies?

Darauf kann man antworten, muss man aber nicht. Sollte es aus gesundheitlichen Gründen für den angestrebten Job an sich wichtig sein, wie man sich sportlich betätigt, sollte der Bewerber antworten, bestenfalls wahrheitsgemäß.

Geht es jedoch um eine Position, in der das gar nicht ins Gewicht fällt muss kein Bewerber zugeben, gern mal einen Fallschirmsprung zu wagen. Extremsportarten werden einfach weniger gern gesehen als Bobbies wie Schach oder Gartenarbeit. Ganz klarer Grund: Die Gefahr, dass ein Krankenschein ins Haus flattern könnte.

Wie viel verdienten Sie bisher?

Das Gehalt ist nichts, worüber gesprochen wird. Dass mit dem neuen Arbeitgeber eine Vergütung besprochen werden muss ist vollkommen logisch, aber es ist nicht zulässig wenn der potentielle neue Arbeitgeber nach dem bisherigen Gehalt fragt.

Ausschließlich dann, wenn der Bewerber selbst sich nicht nur als Angestellter bewirbt, sondern selbstständig tätig werden will und somit an einem Unternehmen teilhaben möchte, muss tatsächlich Einblick in die Vermögensverhältnisse gewährt werden.

Was würden Sie in Ihrem Privatleben ändern, wenn es ginge?

Diese Frage wird meist einhergehend gestellt mit der, was der Bewerber gern im beruflichen und im privaten Bereich verändern würde.
Beruflich sollte man geschickt sein und angeben, dass man selbst gern seine bereits erworbenen Kenntnisse hier und dort einbringen und Abläufe somit verbessern würde. Hier darf man gern etwas ins Detail gehen.

Charmant wiegelt man die Frage nach dem Privaten ab, in dem man angibt, privat genau so zufrieden zu sein wie es ist und sich wünsche, es bleibe auch alles genau so, wie es aktuell ist. Das spricht für Zufriedenheit und Ausgeglichenheit.

Planen Sie Nachwuchs?

Ganz klar: Diese Frage muss kein Bewerber beantworten. Ganz gleich, ob männlich oder weiblich, wobei die Frage selbstverständlich eher den Damen gestellt wird.
Die Familienplanung geht den potentiellen neuen Arbeitgeber schlicht und ergreifend nichts an. Auch verweise ich an dieser Stelle auf das Gleichstellungsgesetz.

Sind Sie gesund?

Diese Frage bekam ich selbst noch nie gestellt. Dabei liegt sie doch eigentlich so nahe. Schließlich möchten sich Arbeitgeber doch an gesunde Mitarbeiter binden, die selten ausfallen und somit folglich deutlich effizienter tätig sind, als bereits leider erkrankte Angestellte.

An sich ist diese Frage unzulässig, allerdings bedingt. Einschränkungen gibt es nämlich je nachdem, um welche Tätigkeit es sich handelt, denn ein jeder hat das Recht auf Unversehrtheit. Somit will selbstverständlich ein Arbeitgeber seine anderen Mitarbeiter nicht gefährden durch zum Beispiel einen Kollegen, der aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Maschine nicht richtig bedienen kann.

Ansteckende Erkrankungen sollten aus Gründen der schlichten Fairness zugegeben werden.

Generell gilt: Notlügen sind erlaubt. Ausdrücklich. Man darf jedoch auch die Frage unbeantwortet lassen, was ich für keine gute Option halte. Oftmals möchten Personalleiter auch etwas aus den Bewerbern herauskitzeln. Es ist also nicht verkehrt, darauf hinzuweisen wenn eine Frage unzulässig ist. Das geht auch ganz charmant: Der Bewerber könnte zum Beispiel, so es ihm bzw. ihr zu „bunt“ wird knapp hinterfragen ob diese Frage, auf die angestrebte Stelle bezogen, ausschlaggebend ist. Meist genügt dieser Hinweis.

Fragen, die jedoch nicht auf die angestrebte Stelle abzielen, dürfen auch wahrheitsfern beantwortet werden. Unhöflich muss niemand werden, prinzipiell sollte folglich der Bewerber versuchen, alle ihm gestellten Fragen souverän zu beantworten.

Praxisbeispiel

Nach ein paar sehr intimen Fragen in meinem Vorstellungsgespräch kam es dann zu dem Punkt an dem ich die Möglichkeit bekam die Fragen zu stellen. Ohne Umschweife fragte ich danach, ob Bewerbungsgespräche immer so ablaufen würden. Die Antwort: Ja, immer ! Daraufhin konnte ich nur Antworten, dass wenn dies das Credo der Firma ist und bereits im Vorstellungsgespräch so indiskret vorgegangen wird, ich sicherlich der Falsche für diese Stelle sei. Ich habe im Vorstellungsgespräch die Stelle abgelehnt. In 99% der Fälle ist man mit dieser Entscheidung auf der sicheren Seite.

Die Gesprächsphasen im Vorstellungsgespräch

Ein Vorstellungs- oder Bewerbungsgespräch verläuft im Grunde genommen ähnlich, wie eine schriftliche Bewerbung: Es gibt eine Einleitung, einen Hauptteil und einen Schluss. Oftmals ist das dem Bewerber vor dem Gespräch nicht bewusst, es wird viel improvisiert und man ist zumeist nicht adäquat vorbereitet. Und: Diese überaus wichtige beginnt, wie es endet: Mit einem Händedruck. Insgesamt gibt es tatsächlich fünf Phasen im Bewerbungsgespräch, auf die ich im folgenden Artikel gern näher eingehen möchte, damit sich Bewerber womöglich etwas besser auf diesen Tag vorbereiten können.

Das Ziel

Das Ziel sollte ganz klar sein: Der Bewerber möchte einen maximal positiven Eindruck hinterlassen, dennoch nicht nur sympathisch, sondern auch souverän und somit kompetent wirken.

Es gilt hier also, ein kleines Zeitfenster zu nutzen, um sich selbst möglichst positiv vorzustellen.

Dass sich jeder Bewerber hoffentlich ausreichend Gedanken um das passende Outfit macht, setze ich voraus. Doch auch hier gibt es inzwischen wertvolle Erkenntnisse: Je mehr man dem Personaler ähnelt, beispielsweise im Kleidungsstil, desto sympathischer wirkt man auf ihn.

Die erste Gesprächsphase

Die Zeit für Vorstellungstermine mit Bewerbern ist für die Personaler recht knapp bemessen, sie haben Routine und bestimmte Eckpunkte, die sie beachten. Daher wird die erste Gesprächsphase auf etwa 5 Minuten begrenzt.

Zuvor jedoch sollte der Bewerber ausdrücklich darauf warten, einen Sitzplatz angeboten zu bekommen oder fragt bitte höflich, aber einfach hinsetzen, wo es einem passt, ist unschicklich. Zur Begrüßung zuvor schüttelt man einander die möglichst nicht verschwitzte Hand kräftig aber nicht brutal.
Und genau dieser so trivial erscheinende Gesprächsteil ist tatsächlich erwiesenermaßen ausschlaggeben dafür, ob sich ein Arbeitgeber für den sich vorstellendenden Bewerber entscheidet oder nicht.

Denn: So objektiv Personaler auch sein mögen, sie sind dennoch auch nur Menschen. Sympathie entscheidet hier also viel mit, ob man will oder nicht. In der ersten Gesprächsphase darf also Smalltalk stattfinden, Arroganz jedoch sollte keinen Platz finden. Doch Mimik und Gestik darf von Selbstbewusstsein geprägt sein, so überzeugt man.

Die zweite Gesprächsphase

In dieser Gesprächsphase wird es ernst, könnte man sagen. Der erste Eindruck ist geschehen, das eigentliche Gespräch kann nun starten. Offene Fragen werden nun gern gestellt, was den meisten Bewerbern schwer fällt.

Meist wird der Bewerber aufgefordert, frei heraus etwas über sich selbst zu erzählen und selbstverständlich auch zu begründen, warum er oder sie sich gerade dort beworben hat, wo er nun sitzt. Erklärt werden soll die Notwendigkeit der Einstellung des Bewerbers für das Unternehmen.

Die dritte Gesprächsphase

Für die dritte Phase des Gespräches werden ebenfalls maximal 15 Minuten eingeplant, meist kann das auch etwas schnell vonstatten gehen. Es geht hierbei darum, bereits erworbenes Wissen zu zeigen. Was weiß der Bewerber bereits über den potentiellen Arbeitgeber und hat er sich überhaupt schon mit dem Unternehmen befasst?

Hier dürfen und sollen ausdrücklich auch Fragen gestellt werden. Das bekundet Interesse und auch, dass der Bewerber mitdenkt und daher mutig hinterfragt. Das soll außerdem zeigen, ob der Bewerber konzentrationsfähig ist, denn einige Bewerber schalten hier schon ein Stück weit gedanklich ab.

Die vierte Gesprächsphase

Am Ende ist es so, dass der Bewerber nochmals ausdrücklich gefragt wird, ob er selbst noch Rückfragen habe. Sollte es noch offene Themen geben, sollte der Bewerber diese hiermit ansprechen. Unbedingt.

Wenn es dazu kommt, wären Ja/Nein-Fragen sinnhaft. Beispielsweise danach, ob das Betriebsklima gut ist oder es Weiterbildungsmöglichkeiten gibt.

Die letzte Gesprächsphase

Die letzten fünf Minuten sind dafür gedacht, sich abschließend und höflich voneinander zu verabschieden jedoch nicht, ohne beispielsweise Kündigungs- oder Einstellungsfristen zu besprechen. Auch darf der Bewerber erfragen, wann er etwa mit einer Rückmeldung rechnen darf.

Ein selbstbewusster Händedruck sollte das Gespräch abrunden mit dem Dank für die wertvolle Zeit, die investiert worden ist. Auch eine Bekundung von Vorfreude darf stattfinden.

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