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Fernstudium trotz Arbeitslosigkeit

Im Grunde ist diese Überschrift gar nicht treffend, denn es ist doch ausgesprochen löblich, wenn Sie Eigeninitiative zeigen, in dem Sie Ihre ungewollt neu errungene Freizeit sinnhaft nutzen. Daher gibt es auch sogenannte „Bildungsgutscheine“ von der ansässigen Arbeitsagentur für Ihr Engagement. Dieser besagt, dass die Arbeitsagentur für bestimmte Studiengänge im Fernstudium 100% der Kosten trägt. Etwa 50 Kurse sind hier aktuell erfasst, die Auswahl ist also mannigfaltig.

Die jeweiligen Fernuniversitäten bieten über die kostenfreien Kataloge sogar inzwischen eine separate Liste an, die ebenfalls kostenfrei für Sie ist und auf der die Kurse aufgeführt sind, die die Arbeitsagentur kostentechnisch komplett übernimmt.

Wann steht Ihnen der Bildungsgutschein zu?

Der Bildungsgutschein steht Ihnen zu, wenn Sie arbeitslos sind oder von der Arbeitslosigkeit bedroht. Er sieht aus wie ein triviales Formular, was Sie dazu berechtigt, an Weiterbildungen teil zu nehmen. Darin ist festgehalten, wie lange die Weiterbildung andauern darf, bis wann Sie den Gutschein einlösen müssen und auch das genaue Bildungsziel wird hier schriftlich festgehalten. Zum Beispiel: Die Teilnahme an einem Kurs für Wirtschaftsenglisch zur Steigerung der beruflichen Möglichkeiten.

Ihr persönlicher Arbeitsvermittler wird sich zunächst im Gespräch mit Ihnen damit befassen, ob die Weiterbildung, die Sie anstreben, auch notwendig bis gewinnbringend ist. Es muss also ganz klar aus Ihrem Weiterbildungsbestreben hervorgehen, dass es Sie beruflich vorantreibt, wenn Sie an der Weiterbildung teilnehmen.

Für das Ausstellen eines solchen Bildungsgutscheines für Ihren Wunschfernkurs müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

  • Sie dürfen den Gutschein nicht verfallen lassen, beachten Sie die Gültigkeitsdauer.
  • Lösen Sie den Gutschein ein, prüft die Agentur für Arbeit, ob Ihre Wunschmaßnahme den Konditionen des Bildungsgutscheines entspricht – das muss übereinstimmen. Abweichungen (auch inhaltlicher Art) muss von der Agentur zugestimmt werden, dies zu rechtfertigen kann Zeit in Anspruch nehmen, der Sie anderweitig bedürfen.
  • Der einzulösende Gutschein MUSS vor Antritt der Maßnahme (in diesem Falle der Fernweiterbildung) der Agentur für Arbeit vorliegen, sonst verliert er seinen Wert und die Leistung wird nicht bewilligt.
  • Auch für erwerbsfähige Hilfebedürftige gilt dieser Passus, so aus diese Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 erhalten.

Welche Kurse werden denn aktuell übernommen?

Die Kurse, für die die Agentur für Arbeit aktuell (Stand vom 21.11.2013) zu 100% die Kostenübernahme bewilligen kann, umfasst etwa 50 verschiedene Kurse:

  • Betriebswirt(in) (ILS)
  • Bauzeichnen mit CAD
  • Bilanzbuchhalter(in) (IHK)
  • C++ Programmierer(in) für Windows
  • Buchhalter(in) – theoretische Grundlagen
  • ECDL (Europäischer Computer-Führerschein)
  • Fachberater(in) im Vertrieb
  • Ernährungsberater(in)
  • Fachberater(in) Finanzdienstleistungen
  • Fachinformatiker(in)
  • Fachwirt(in) im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK)
  • Fachkauffrau oder –mann für Marketing (IHK)
  • Handelsfachwirt(in) (IHK)
  • Finanzbuchhaltung mit SAP / ERP
  • Haus- und Grundstücksverwalter(in) (ILS)
  • Internationale Rechnungslegung
  • Immobilienmakler(in)
  • IT-Manager(in)
  • IT-Sicherheit (Rechnersysteme und Netzwerke)
  • Journalist(in)
  • Java-Programmierer(in)
  • Lagerverwalter(in)
  • Linux-Systemadministration
  • Managementassistent(in) (bSb)
  • Logistikmanagement
  • Multimedia-Design
  • Mediaexperte/in
  • NC- und CNC-Technik
  • Netzwerkmanagement
  • Netzwerkadministration
  • Netzwerktechnik LA
  • Online-Redakteur(in)
  • Office-Manager(in)
  • Personalreferent(in) (bSb)
  • PC-Betreuer(in)
  • Projektmanagement
  • Psychotherapie
  • Psychologischer Berater / Personal Coach
  • Public Relations
  • QM-Beauftragter TÜV
  • Speditionssachbearbeiter(in)
  • Raumgestalter(in) / Innenarchitektur
  • Speicherprogrammierbare Steuerung
  • Tourismusfachwirt IHK
  • Technisches Zeichnen mit CAD
  • VBA-Programmierer
  • Web-Master
  • Visual Basic-Programmierer(in)
  • Wirtschaftsenglisch
  • Wirtschaftsfachwirt(in) IHK

 

Für die Kataloge und die Liste, sowie Informationsmaterial zahlen Sie keine Gebühren, vergleichen Sie daher verschiedene Anbieter, die Angebote können variieren, sowie die Kosten.

Was betont gehört ist, dass Sie sich nichtsdestotrotz dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen müssen. Auch in Vollzeit arbeitende Studenten oder Schüler können aufgrund der Fernstudienbasis Ihren Abschluss machen.

Beispielsweise als alleinerziehende Mutter muss der Agentur glaubhaft versichert werden, dass das zu versorgende Kind im Falle einer Arbeitsaufnahme im Rahmen von 30 Wochenstunden versorgt werden kann durch z.B. die Verwandtschaft und eine Kindertagesstätte. Die Entscheidung, ob Sie als Arbeitssuchender gute Chancen haben, absehbar wieder tätig zu sein oder aber das Fernstudium tatsächlich von Nöten ist, obliegt einzige der Agentur für Arbeit. Bitte sprechen Sie Ihren Sachbearbeiter rechtzeitig an. Im Allgemeinen wird der Fernkurs allerdings als berufsbegleitendes Fernstudium anerkannt.

Beim Erhalt von ALG müssen Sie sich allerdings definitiv mindestens für 15 Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, meist wird eher mehr angestrebt, damit Sie wieder unabhängig von Zuschüssen leben können, was sicherlich auch Ihrem eigenen Wunsch entspricht.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, sich weiter zu bilden und damit auch qualitativ für Ihren neuen Job hochwertig glänzen zu können, gerade Ihres erwiesenen Fleißes wegen.
Ein Akademiestudium, sowie ein Teilzeitstudium tangiert im Grunde den Bezug von ALGII nicht, solange Sie nachweisen, dass Sie sich um eine Arbeitsaufnahme bemühen, sprich:

Bewerbungsversuche nachweisen können und sich darauf beschränken, vorrangig am Wochenende zu studieren und werktags maximal eine Stunde. Somit schließen sich ein Teilzeitstudium und der Bezug von ALGII nicht automatisch aus, z.B. bei Alleinerziehenden. Beim Bezug von ALGI ist ein Teilzeitstudium in der Regel unproblematisch.

Doch abschließend nochmals betont: Selbstverständlich sollte die Wahl des Studiums zu Ihren Chancen und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt passen. Erkennen Sie Ihr eigenes Potenzial, belegen Sie es glaubhaft und nutzen Sie es.


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