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Schlagwort: Kinderbetreuungszuschlag

BAföG bei Schwangerschaft im Studium

Ob normales Studium oder Fernstudium – wer während des Studiums ein Kind erwartet sollte sich ans BAföG-Amt wenden. Für Schwangerschaften in dieser Zeit gibt es ein paar Sonderregeln die über die man sich informieren sollte. Die Schwangerschaft während dem Fernstudium muss nicht unbedingt zur finanziellen Belastungsprobe werden. Hier kann das BAföG-Amt helfen.

Der Kinderbetreuungszuschlag

Ein Kind im Studium zu erwarten ist kein Problem. Hierfür erhalten die jungen Eltern laut einer Sonderregel einen Kinderbetreuungszuschlag (§ 14b BAföG). Dieser beträgt monatlich mindestens 113 Euro. Eine Rückzahlung dieser Sonderzahlungen ist nicht erforderlich. Für jedes weitere Kinder erhält der Studierende 85 Euro zusätzlich.

Doch keine Sorge vor dem Papierkram. Wenn ein Kind zur Welt kommt wird nicht viel von den studierenden Eltern abverlangt. Es muss kein Nachweis über Betreuungskosten erbracht werden. Bei BAföG beziehenden Paaren muss untereinander entschieden werden wer von den beiden den Zuschlag bezieht.

Verlängerung der BAföG-Förderung

Schwangerschaft und Kindererziehung kostet Kraft und Zeit. Über dies weiß das BAföG-Amt bescheid und hat eine Sonderregelung für die Verlängerung der Förderungen festgesetzt.

Für die Schwangerschaft während des Studiums erhält man eine Verlängerungsmöglichkeit um ein Semester. Bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bekommt man pro Lebensjahr des Kindes ein weiteres Semester zugesprochen. Ein weiteres Semester gibt es für das 6. und 7. Lebensjahr zusammen und für die Lebensjahre 8, 9 und 10 gibt es ebenfalls noch ein Semester zusammen gefördert.

Um eine Förderung über den vereinbarten Zeitraum hinaus zu erhalten wird jedoch der Einzelfall entschieden. Es muss die Schwangerschaft und Kindererziehung ursächlich für eine Studienzeitverlängerung sein.

Fazit

Studieren und Kinder kriegen schließt sich nicht gleich aus. Es gibt finanzielle Unterstützung und auch sonst finden sich immer akzeptable Wege um Schwangerschaft und anschließende Erziehung mit dem Studium zu vereinbaren. Weitere Informationen übers BAföG für werdende Eltern gibt es auf bafoeg.bmbf.de zu lesen.