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Weiterbildung zum Pflegeberater

Der aktuelle Pflegenotstand sowie die weit verbreitete Angst vor einer persönlichen Pflegebedürftigkeit tragen maßgeblich dazu bei, dass die Pflege heutzutage gesellschaftlich mehr oder weniger tabuisiert wird. Das ist allerdings der falsche Weg, denn nur wer sich mit dem Thema beschäftigt, kann adäquat vorsorgen. Eine professionelle Pflegeberatung kann im Ernstfall dafür sorgen, dass die richtige Pflege sichergestellt wird.

All diejenigen, die die Auseinandersetzung mit Pflegethemen nicht scheuen, sondern vielmehr über eine berufliche Laufbahn in der Pflege nachdenken, können sich zum/zur Altenpfleger/in umschulen lassen oder eine Weiterbildung zum/zur Pflegeberater/in in Betracht ziehen. Die Pflegeberatung kann einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen leisten. Durch die wachsende Zahl an Pflegebedürftigen und die weite Verbreitung der häuslichen Pflege ergeben sich für Pflegeberater/innen interessante Perspektiven.

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Per Weiterbildung Pflegeberater/in werden

Wer Pflegeberater/in werden möchte, muss die betreffende Weiterbildung absolvieren. Interessierte sollten darauf achten, dass es sich um eine Qualifizierung zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI handelt. Wer so qualifiziert ist, kann eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durchführen und mit der Pflegeversicherung abrechnen, sodass die für Pflegebedürftigen keine Kosten entstehen. Der Pflegeberater vor Ort ist einerseits der Ansprechpartner für die Pflegeversicherung und andererseits der Ansprechpartner der Pflegebedürftigen.

Pflegeberaterinnen und Pflegeberater haben eine verantwortungsvolle Position und müssen zudem über fundierte Fachkenntnisse verfügen. Dies wird insbesondere durch die folgenden Inhalte der Weiterbildung zum/zur geprüften Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI gewährleistet:

  • Grundlagen der Pflege
  • Case Management
  • Recht in der Pflege
  • Qualitätsmanagement
  • Kommunikation und Beratung

Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Pflegeberater-Weiterbildung

Neben den behandelten Themen in der Pflegeberater-Weiterbildung sind auch die Rahmenbedingungen der Qualifizierung von großem Interesse. Wer diesen Weg einschlagen möchte, sollte wissen, dass es Präsenzlehrgänge und Online-Kurse gibt. Der Ablauf kann dementsprechend variieren. Die folgenden Konditionen lassen sich dennoch verallgemeinernd zusammenfassen:

  • Voraussetzungen: einschlägiger Berufs- oder Studienabschluss in Verbindung mit einer mindestens einjährigen Berufspraxis
  • Dauer: unterschiedlich, beispielsweise 12 bis 24 Monate
  • Kosten: variabel, beispielsweise 1.800 Euro bis 3.500 Euro

Weiterbildungen für Pflegeberater/innen

Geprüfte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, die Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI durchführen können, verfügen über eine wichtige Qualifikation. Gleichzeitig sollten sie auf dem Laufenden bleiben und sich kontinuierlich weiterbilden. Seminare, Online-Kurse und Workshops sind dazu bestens geeignet und können beispielsweise die folgenden Themen aufgreifen:

  • Gesprächsführung und Rhetorik
  • Sozialrecht
  • Pflegedokumentation
  • Haus- und Familienpflege
  • Hygiene

Berufsbegleitendes Studium als Pflegeberater-Weiterbildung

Neben klassischen Weiterbildungen sollten Pflegeberater/innen auch darüber nachdenken, berufsbegleitend zu studieren. Per Fernstudium, Abendstudium oder anderweitigem Teilzeitstudium können sie nebenberuflich einen Hochschulabschluss erlangen. Insbesondere in Anbetracht der Akademisierung im Bereich der Gesundheitsberufe erweist sich dies als sinnvoller Schritt. Zunächst kann man den grundständigen Bachelor anstreben, um später eventuell noch den konsekutiven Master anzuschließen. Entscheidend ist, dass man einen Studiengang wählt, der zu einer Karriere in der Pflegeberatung passt. Das gilt unter anderem für die folgenden Fächer:

  • Pflegemanagement
  • Pflegewissenschaft
  • Gesundheitsökonomie
  • Gesundheitspsychologie
  • Sozialmanagement
  • Soziale Arbeit

Wie anerkannt ist die Pflegeberater-Weiterbildung?

Die Anerkennung der Weiterbildung zum Pflegeberater beziehungsweise zur Pflegeberaterin kann ein heikles Thema sein. Grundsätzlich gibt es diverse Anbieter mit unterschiedlichen Lehrgängen. Wer aber über die Pflegekasse abrechnen möchte, muss auf eine Anerkennung der Qualifizierung achten. Entscheidend ist, dass diese zu einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI befähigt.

Wer kann die Weiterbildung zum Pflegeberater beziehungsweise zur Pflegeberaterin absolvieren?

Die Teilnahme an der Pflegeberater-Weiterbildung erfordert eine einschlägige Vorbildung. In der Regel richtet sich die Qualifizierung daher an Angehörige der folgenden Berufe, die sich künftig stärker auf die Beratung im pflegerischen Kontext konzentrieren möchten:

  • Altenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Pflegefachmann/-frau
  • Sozialversicherungsfachangestellte/r
  • Sozialpädagoge/Sozialpädagogin
  • Heilpädagoge/Heilpädagogin

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Der Bedarf an professionellen Pflegeberatungen ist groß und wird künftig noch weiter steigen. Immer mehr Menschen werden mit den Herausforderungen der häuslichen Pflege konfrontiert und machen zunächst von ihrem Anspruch auf eine Pflegeberatung Gebrauch. Fachkräfte aus dem pflegerischen Umfeld können dies nutzen und per Weiterbildung Pflegeberater werden. Verschiedene Anbieter und Lehrgangsformen sowie die erforderliche Anerkennung machen es Interessierten teilweise schwer, die richtige Maßnahme zu finden. Aus diesem Grund sollte man einen gewissen Rechercheaufwand betreiben und außerdem umgehend das kostenlose Informationsmaterial unverbindlich anfordern.


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