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Master-Studiengänge

Masterstudiengänge sind sogenannte postgraduale Studiengänge. Das bedeutet, dass sie einen ersten Studienabschluss – in der Regel mindestens einen Bachelor-Abschluss – voraussetzen. Inzwischen ermöglichen aber auch immer mehr Studienanbieter ein Master-Studium ohne ersten Hochschulabschluss. In diesen Fällen müssen die Studierenden ihre Qualifikation zum Beispiel über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrungen nachweisen.

Masterstudiengänge werden auf verschiedene Weisen klassifiziert. Zum einen werden sie in konsekutive, nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge unterteilt. Konsekutive Studiengänge schließen inhaltlich an ein Erststudium an und vertiefen und erweitern die Kenntnisse aus diesem Studium. Für einen solchen Studiengang ist in der Regel ein erster Studienabschluss in der gleichen oder einer ähnlichen Fachrichtung nötig. Nicht-konsekutive Studiengänge setzen zwar in der Regel auch einen ersten Hochschulabschluss voraus. Die Studienrichtung des Erststudiums spielt dabei jedoch keine Rolle. Nahezu alle MBA-Programme sind nicht-konsekutive Masterprogramme. Für weiterbildende Masterstudiengänge spielt die Studienrichtung des abgeschlossenen Erststudiums ebenfalls keine entscheidende Rolle. Diese Studiengänge setzen jedoch häufig eine bestimmte Berufserfahrung voraus.

Konsekutive Masterstudiengänge werden zusätzlich noch nach ihren Abschlussbezeichnungen unterschieden. Die Abschlussbezeichnungen bringen in der Regel die Ausrichtung des Studeinganges und/oder die wissenschaftliche Fachrichtung zum Ausdruck, in der der Studiengang abgelegt wurde. In Deutschland sind sieben unterschiedliche Abschlussbezeichnungen zulässig:

  1. Master of Arts (M. A.)
    Hauptsächlich in den Geistes- und Sozialwissenschaft, mitunter aber auch in den Wirtschaftswissenschaften vergeben
  2. Master of Science (M. Sc.)
    Vorrangig in Naturwissenschaften sowie Mathematik und Informatik. Auch in Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften
  3. Master of Engeneering (M. Eng.)
    Üblich in den Ingenieurwissenschaften
  4. Master of Laws (LL. M.)
    Gängiger Abschluss der Rechtswissenschaften
  5. Master of fine Arts (M. F. A.)
    Hauptsächlich in Studiengängen von Kunsthochschulen vergeben
  6. Master of Music (M. Mus.)
    Hauptsächlich in Studiengängen von Musikhochschulen vergeben
  7. Master of Education (M. Ed.)
    Abschluss in der Lehramtsausbildung

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