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Umschulung Berufsschullehrer – Ausbildung Quereinsteiger

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Seiteneinsteiger benötigen einen Hochschulabschluss und absolvieren einen pädagogischen Vorbereitungsdienst
  • Finanzierung über Bildungsgutschein nach §81 SGB III möglich, wenn berufliche Wiedereingliederung erforderlich ist
  • Quereinstieg erfolgt meist berufsbegleitend mit eigenverantwortlichem Unterricht ab dem ersten Tag
  • Besonders gefragte Fachrichtungen: Technik, Wirtschaft, Gesundheitswesen und Soziales

Der gegenwärtige Lehrermangel betrifft nicht nur allgemeinbildende Schulen, sondern auch berufsbildende Schulen. Diese sind aber unverzichtbar für die Qualifizierung von Fachkräften, die ebenfalls in der Wirtschaft fehlen. Das führt zu einer überaus angespannten Lage, die effektiver Lösungen bedarf. Wer dazu einen Beitrag leisten will und ohnehin einen Berufswechsel vollziehen muss, kommt so auf die Idee, eine Umschulung zum/zur Berufsschullehrer/in in Angriff zu nehmen.

Grundsätzlich müssen Berufsschullehrer/innen ein Lehramtsstudium vorweisen können, um an einer Berufsfachschule, einem Berufskolleg oder einer anderen berufsbildenden Schule unterrichten zu können. Der Mangel an Lehrkräften sorgt jedoch dafür, dass auch Quereinsteiger/innen gute Chancen haben. Eine Berufsschullehrer-Umschulung im eigentlichen Sinne gibt es dennoch nicht, sondern spezielle Programme für Seiteneinsteiger/innen, sofern diese nicht für einen Direkteinstieg in Betracht kommen. Berufswechsler/innen, die als Berufsschullehrer/innen Fuß fassen möchten, sollten sich daher gut über die möglichen Wege informieren und einen gewissen Rechercheaufwand betreiben.

Berufsperspektiven und Verdienstmöglichkeiten als Berufsschullehrer/in

Der Beruf des Berufsschullehrers zeichnet sich dadurch aus, dass man an berufsbildenden Schulen unterrichtet. Dabei kann es sich um die folgenden Schulformen handeln:

  • Berufsfachschulen
  • Berufskollegs
  • Fachschulen
  • Fachoberschulen
  • Berufsschulen
  • Berufsakademien

Hier vermitteln Berufsschullehrer/innen Wissen an Auszubildende beziehungsweise Teilnehmende an einer Fortbildung. Zuweilen kommen Berufsschullehrer auch in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung zum Einsatz. Überall dort, wo berufliche Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt werden, können sich somit Karrierechancen für Berufsschullehrer/innen ergeben.

Die Verdienstmöglichkeiten von Berufsschullehrern können im Einzelfall variieren. Interessierte an einem entsprechenden Berufswechsel möchten sich dennoch vorab einen Eindruck von der Einkommenssituation verschaffen. Im Zuge dessen können sie sich an einem durchschnittlichen Gehalt zwischen rund 40.000 Euro und 50.000 Euro brutto im Jahr orientieren.

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Per Umschulung Berufsschullehrer/in werden

Berufsschullehrer/in ist kein Ausbildungsberuf, weshalb es auch keine entsprechende Umschulung im eigentlichen Sinne gibt. Die Kultusministerien der Länder halten jedoch Programme für Seiteneinsteiger/innen bereit, die gewissermaßen als Umschulungen betrachtet werden können. Wer ein abgeschlossenes Studium oder einen Berufsabschluss vorweisen kann, hat hier gute Chancen und kann an einer Qualifizierung zum/zur Berufsschullehrer/in teilnehmen. Insbesondere die folgenden Fachbereiche sind hier sehr gefragt:

  • Wirtschaft
  • Sozialwesen
  • Gesundheitswesen
  • Verwaltung
  • Technik
  • Hauswirtschaft

Je nach Bundesland kann der konkrete Ablauf variieren, weshalb Interessierte mit den zuständigen Stellen Kontakt aufnehmen sollten. Der Quereinstieg ins Berufsschullehramt kann direkt erfolgen oder zunächst mit einer pädagogischen Qualifizierung einhergehen. Diese kann vor dem beruflichen Neustart oder parallel zu den ersten Erfahrungen als Berufsschullehrer/in erfolgen.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufsschullehrer/innen

Der Beruf des Berufsschullehrers bietet nicht nur gute Berufsaussichten, sondern auch großes Entwicklungspotenzial. Wer dieses nutzen möchte, sollte das lebenslange Lernen ernst nehmen und sich regelmäßig einer Weiterbildung widmen. Insbesondere für Quereinsteiger/innen bieten sich Workshops, Seminare und Online-Kurse aus den Bereichen Pädagogik und Didaktik an. Darüber hinaus können ambitionierte Berufsschullehrer/innen auch berufsbegleitend studieren, indem sie beispielsweise ein Fernstudium in Pädagogik, Bildungswissenschaft oder Wirtschaftspädagogik aufnehmen.

Checkliste zur persönlichen Eignung als Berufsschullehrer/in

Wer als Berufsschullehrer/in den beruflichen Neuanfang wagt, muss die formalen Kriterien für Seiteneinsteiger/innen erfüllen. Außerdem muss man persönlich als Lehrkraft geeignet sein. Die folgende Checkliste fasst die wesentlichen Eigenschaften zusammen:

  • Kommunikationsstärke
  • Organisationstalent
  • Durchsetzungsvermögen
  • Offenheit
  • Einsatzbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit
  • Konsequenz
  • Einfühlungsvermögen
  • Geduld

Wo erhalten Interessierte weitere Informationen zur Berufsschullehrer-Umschulung?

Wenn es um eine Umschulung geht, sind Interessierte beim Arbeitsamt stets an der richtigen Adresse. Dort werden sie umfassend rund um den Berufswechsel beraten. Diejenigen, die dabei an einen Neustart als Berufsschullehrer/in denken, sollten sich aber auch an das Kultusministerium des betreffenden Bundeslandes wenden. Dieses ist für das Schulwesen im Land zuständig und somit auch für die Qualifizierung von Seiteneinsteigern in den Lehrerberuf. Vielfach gibt es ausführliche Websites, die auf die verschiedenen Qualifizierungswege eingehen und Interessierte somit mit den wichtigsten Informationen versorgen.

Welche Alternativen gibt es zur Berufsschullehrer-Umschulung?

Interessierte an einer Umschulung zum/zur Berufsschullehrer/in sollten sich mit den Optionen eines Quereinstiegs befassen. Außerdem sollten sie auch an mögliche Alternativen denken und diese im Rahmen der Berufswahl berücksichtigen. Einerseits können sie neben dem Beruf ein pädagogisches Studium absolvieren, um sich für eine Position im Bildungswesen zu qualifizieren, andererseits gibt es auch die folgenden Umschulungsmöglichkeiten:

  • Erzieher/in
  • Musiklehrer/in
  • Sportlehrer/in
  • Lehrer/in an Waldorfschulen
  • Förderlehrer/in

Voraussetzungen für den Quereinstieg als Berufsschullehrer

Kurz gesagt: Ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Master, Diplom oder gleichwertigem Hochschulabschluss ist Grundvoraussetzung. Zusätzlich müssen Quereinsteiger eine mehrjährige Berufserfahrung im zu unterrichtenden Fach nachweisen können.

Wer ohne Lehramtsstudium als Berufsschullehrer arbeiten möchte, muss spezifische Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die wichtigste Grundlage bildet ein universitärer Abschluss wie Master, Diplom oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss in der Fachrichtung, die später unterrichtet werden soll. Dabei können sowohl fachspezifische Studiengänge als auch verwandte Disziplinen anerkannt werden, sofern sie inhaltlich zum jeweiligen Berufsfeld passen.

Neben der akademischen Qualifikation ist praktische Berufserfahrung unerlässlich. Die meisten Bundesländer fordern mindestens zwei bis drei Jahre einschlägige Berufstätigkeit im entsprechenden Fachbereich. Diese Erfahrung soll sicherstellen, dass Seiteneinsteiger nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praxisnahe Kenntnisse an ihre Schüler weitergeben können. Je nach Bundesland können auch pädagogische Vorerfahrungen oder eine Ausbildertätigkeit positiv bewertet werden.

Finanzierung und Förderung durch die Arbeitsagentur

Kurz gesagt: Die Bundesagentur für Arbeit kann einen Bildungsgutschein nach §81 SGB III für die pädagogische Qualifizierung bewilligen. Voraussetzung ist eine drohende oder bereits eingetretene Arbeitslosigkeit sowie die Notwendigkeit einer beruflichen Wiedereingliederung.

Die Finanzierung einer Qualifizierung zum Berufsschullehrer erfolgt häufig über das SGB III der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können einen Bildungsgutschein beantragen, der die Kosten für den pädagogischen Vorbereitungsdienst übernimmt. Die Arbeitsagentur prüft dabei individuell, ob die Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung notwendig und zweckmäßig ist.

Auch Empfänger von Leistungen nach SGB II können unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten. Dabei ist entscheidend, dass der Quereinstieg ins Lehramt die Beschäftigungschancen deutlich verbessert und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Bundesagentur für Arbeit bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema Seiteneinstieg ins Lehramt an, bei denen auch Förderungsmöglichkeiten erläutert werden.

Ablauf des pädagogischen Vorbereitungsdienstes

Kurz gesagt: Der Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteiger dauert meist 18 bis 24 Monate und erfolgt berufsbegleitend. Quereinsteiger unterrichten bereits ab dem ersten Tag eigenverantwortlich und besuchen parallel pädagogische Ausbildungsveranstaltungen.

Der pädagogische Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteiger unterscheidet sich vom klassischen Referendariat durch seinen berufsbegleitenden Charakter. Während grundständig ausgebildete Lehrkräfte zunächst ein vollständiges Lehramtsstudium absolvieren, steigen Quereinsteiger direkt in den Schuldienst ein und erhalten parallel dazu ihre pädagogische Ausbildung. Diese umfasst in der Regel Bereiche wie Didaktik, Pädagogik, Schulrecht und Leistungsbewertung.

Ein typischer Ablauf sieht vor, dass Seiteneinsteiger mit einem reduzierten Stundendeputat von etwa 12 bis 15 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht übernehmen. Zusätzlich nehmen sie an wöchentlichen Seminarveranstaltungen teil, die an Studienseminaren oder anderen Bildungseinrichtungen stattfinden. Die Ausbildung schließt mit einer Staatsprüfung ab, die aus schriftlichen Prüfungen, Unterrichtsstunden und einer mündlichen Prüfung besteht.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Kurz gesagt: Jedes Bundesland regelt den Quereinstieg ins Berufsschullehramt unterschiedlich. Während einige Länder wie Berlin und Sachsen große Seiteneinstiegsprogramme haben, sind andere restriktiver bei den Zugangsvoraussetzungen.

Die Kultushoheit der Länder führt zu erheblichen Unterschieden beim Seiteneinstieg ins Berufsschullehramt. Bundesländer mit besonders akutem Lehrermangel wie Berlin, Sachsen oder Brandenburg haben umfangreiche Programme für Quereinsteiger entwickelt und bieten auch verkürzte Ausbildungswege an. Hier können Seiteneinsteiger teilweise bereits nach einer einjährigen pädagogischen Einführung dauerhaft im Schuldienst verbleiben.

Andere Bundesländer setzen höhere Hürden und fordern beispielsweise ein fachlich passendes Studium mit bestimmten Mindestanteilen in den zu unterrichtenden Fächern. Bayern und Baden-Württemberg haben traditionell strengere Voraussetzungen und bevorzugen grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Das BIBB veröffentlicht regelmäßig Statistiken zu den unterschiedlichen Seiteneinsteigerquoten in den Ländern und zeigt dabei deutliche regionale Unterschiede auf.

Rechtliche Grundlagen und Anerkennung

Kurz gesagt: Die Anerkennung als Berufsschullehrer erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes durch die jeweiligen Kultusministerien. Die rechtlichen Grundlagen regelt jedes Bundesland in eigenen Verordnungen zum Seiteneinstieg.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Seiteneinstieg ins Berufsschullehramt sind in den Lehrerausbildungsgesetzen und entsprechenden Verordnungen der Länder geregelt. Diese definieren sowohl die Zugangsvoraussetzungen als auch den Ablauf der Qualifizierung und die Prüfungsanforderungen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Seiteneinsteiger dieselbe Lehrbefähigung wie grundständig ausgebildete Lehrkräfte und können unbefristet im öffentlichen Schuldienst arbeiten.

Bei einem Wechsel zwischen den Bundesländern ist eine Anerkennung der erworbenen Qualifikation erforderlich, die aber in der Regel problemlos erfolgt. Private berufliche Schulen haben oft eigene Einstellungsrichtlinien und können flexiblere Zugangsvoraussetzungen anwenden. Die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Lehrerqualifikation erfolgt über die jeweiligen Anerkennungsstellen der Länder und kann zusätzliche Nachqualifizierungen erfordern.

Weiterführende Informationen

Bundesagentur für Arbeit – Offizielle Informationen zu Förderungsmöglichkeiten und Bildungsgutscheinen für Quereinsteiger ins Lehramt.

BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Detaillierte Berufsinformationen zum Berufsschullehrer und aktuelle Stellenausschreibungen.

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) – Forschungsergebnisse und Statistiken zum Seiteneinstieg in das Berufsschullehramt.

Kann ich ohne Studium Berufsschullehrer werden?

Nein, ein Hochschulabschluss ist bundesweit Voraussetzung für den Quereinstieg ins Berufsschullehramt. Ohne Studium ist dieser Berufswechsel nicht möglich.

Wie lange dauert die Umschulung zum Berufsschullehrer?

Der pädagogische Vorbereitungsdienst dauert meist 18 bis 24 Monate berufsbegleitend. Eine klassische Umschulung gibt es nicht.

Übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten für die Qualifizierung?

Ja, bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit kann ein Bildungsgutschein nach §81 SGB III bewilligt werden.

In welchen Fächern werden Quereinsteiger besonders gesucht?

Besonders gefragt sind Lehrkräfte in Technik, Wirtschaft, Informatik, Gesundheitswesen, Sozialpädagogik und Naturwissenschaften.

Verdienen Quereinsteiger weniger als ausgebildete Lehrer?

Nein, nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes erhalten Seiteneinsteiger dieselbe Bezahlung wie grundständig ausgebildete Lehrkräfte.

Kann ich als Quereinsteiger auch verbeamtet werden?

Ja, in den meisten Bundesländern ist eine Verbeamtung auch für Seiteneinsteiger möglich, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.


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