Umschulung Sachbearbeiter – Ausbildung Quereinsteiger
Redaktionell geprüft von der Fernstudium – Berufsbegleitend studieren-Redaktion · Aktualisiert: · Lesezeit: ca. 9 Min
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Umschulung zum Sachbearbeiter wird über § 81 SGB III gefördert, wenn Sie bessere Arbeitsmarktchancen haben
- Voraussetzungen: 4 Jahre nicht im Beruf oder 3 Jahre Berufstätigkeit ohne Abschluss
- Kosten übernimmt das Jobcenter per Bildungsgutschein bei Erfüllung der Bedingungen
- Gehalt nach Abschluss: Mindestens 42.880 Euro brutto pro Jahr als Einstieg
Sachbearbeiter ist keine Berufsbezeichnung, sondern vielmehr eine Tätigkeitsbeschreibung. Wer mit einer Umschulung zum Sachbearbeiter beziehungsweise zur Sachbearbeiterin liebäugelt, hat daher einen kaufmännischen oder verwaltenden Beruf im Sinn. Entsprechende Qualifizierungen eignen sich bestens für eine Tätigkeit in der Sachbearbeitung. Eine Beratung beim Arbeitsamt kann Aufschluss darüber geben, welchen Weg man am besten einschlagen sollte. Nachfolgend finden Interessierte aber erste Informationen rund um die Sachbearbeiter-Umschulung.
Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten als Sachbearbeiter/in
Dass Sachbearbeiter/innen für die Sachbearbeitung zuständig sind, liegt in der Natur der Sache. Es stellt sich mitunter aber die Frage, was das konkret bedeutet. Die Sachbearbeitung lässt sich Bearbeitung einer Sache im Kontext von Büroaufgaben beziehungsweise Verwaltungsaufgaben definieren. Sachbearbeiter/innen übernehmen daher verschiedene organisatorische oder bürokratische Aufgaben. Insbesondere die folgenden Tätigkeitsbereiche sind hier zu nennen:
- Logistik
- Verkauf
- Einkauf
- Rechnungswesen
- Personalwesen
Unternehmen der freien Wirtschaft und Verwaltungsbehörden kommen gleichermaßen als Arbeitsplätze für Sachbearbeiter/innen infrage. Entsprechende Fachkräfte kommen somit in den Genuss vielfältiger Perspektiven. Je nach Qualifikationsprofil, Erfahrung und Einsatzbereich können die Verdienstmöglichkeiten variieren. Im Allgemeinen kann man aber von einem durchschnittlichen Gehalt zwischen rund 30.000 Euro und 42.000 Euro brutto im Jahr ausgehen.
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Per Umschulung Sachbearbeiter/in werden
Da es sich beim Sachbearbeiter um keinen Ausbildungsberuf handelt, kann es auch keine entsprechende Umschulung geben. Wenn dennoch von einer Umschulung zum Sachbearbeiter beziehungsweise zur Sachbearbeiterin die Rede ist, steht eine Qualifizierung für die Sachbearbeitung per Weiterbildung im Raum. Die Teilnehmenden widmen sich im Zuge dessen der kaufmännischen Steuerung sowie der Büroorganisation. Darüber hinaus können sie vielfach einen Schwerpunkt setzen und sich Spezialwissen aneignen.
Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Sachbearbeiter-Umschulung
In Ermangelung einer Umschulung zum Sachbearbeiter kann es eigentlich auch keine Angaben zu den Rahmenbedingungen einer solchen Umschulungsmaßnahme geben. Wer aber eine anderweitige Qualifizierung ins Auge fasst, möchte selbstverständlich wissen, unter welchen Bedingungen diese stattfindet. Je nach Anbieter und Lehrgang kann es gravierende Unterschiede geben. Aus diesem Grund kann es hier auch keine pauschalen Angaben zur groben Orientierung geben.
Die persönliche Eignung als Sachbearbeiter/in
Interessierte an einem beruflichen Neustart als Sachbearbeiter/in sollten nicht nur etwaigen formalen Voraussetzungen Beachtung schenken, sondern auch ihre persönliche Eignung für dieses Tätigkeitsfeld hinterfragen. Dabei kommt es vor allem auf die folgenden Dinge an:
- Organisationsgeschick
- genaue Arbeitsweise
- gute Ausdrucksweise
- Zuverlässigkeit
- wirtschaftliches Interesse
- Kommunikationsstärke
- gute Merkfähigkeit
Checkliste: Das sind mögliche Alternativen zur Sachbearbeiter-Umschulung
Da es keine Sachbearbeiter-Umschulung gibt, sehen sich viele Berufswechsler/innen gezwungen, nach Alternativen Ausschau zu halten. Für all diejenigen, die auf eine Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf setzen, sind insbesondere die folgenden Optionen eine Überlegung wert:
- Verwaltungsfachangestellte/r
- Industriekaufmann/-frau
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement
- Personaldienstleistungskaufmann/-frau
- Sozialversicherungsfachangestellte/r
- Steuerfachangestellte/r
Wie lässt sich die Umschulung zum Sachbearbeiter finanzieren?
Die Sachbearbeiter-Umschulung kommt typischerweise als Weiterbildung im Bereich Sachbearbeitung daher. Dabei kann es sich um ein Seminar, einen Online-Kurs oder eine andere Maßnahme handeln. Zumeist sind hier private Anbieter federführend, die Gebühren erheben. Um diese finanzieren zu können, kann man bei einem berufsbegleitenden Lehrgang Raten vom monatlichen Gehalt zahlen. Ansonsten kann es sich auch lohnen, das Arbeitsamt zu konsultieren. Mitunter kann man einen Bildungsgutschein sowie Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten.
Welche Weiterbildung bietet sich für Sachbearbeiter/innen an?
Wer bereits Sachbearbeiter/in ist und sich beruflich weiterentwickeln möchte, kann Seminare, Workshops und Online-Kurse ins Auge fassen. Unter anderem die folgenden Themen eignen sich gut für eine entsprechende Weiterbildung:
- Warenwirtschaft
- Controlling
- Recht
- Korrespondenz
- Büroorganisation
- Projektmanagement
- Bürotechnik
Teilweise kann auch eine Fortbildung zum Fachwirt oder Betriebswirt eine vielversprechende Option sein. Außerdem können Sachbearbeiter/innen beispielsweise per Fernstudium berufsbegleitend studieren und so nebenbei einen akademischen Grad in einem der folgenden Fächer erlangen:
- Wirtschaftswissenschaft
- Verwaltung
- Jura
- Betriebswirtschaftslehre
- Management
- Wirtschaftsinformatik
Gesetzliche Grundlagen der Sachbearbeiter-Umschulung
Kurz gesagt: Die Umschulung zum Sachbearbeiter wird über § 81 SGB III gefördert. Das Gesetz regelt Bildungsmaßnahmen für Arbeitsuchende mit unzureichenden Qualifikationen.
Der § 81 SGB III ist die rechtliche Basis für Ihre Umschulung. Das Gesetz ermöglicht Förderung von Bildungsmaßnahmen, wenn Sie dadurch bessere Chancen am Arbeitsmarkt haben. Die Bundesagentur für Arbeit prüft dabei individuell, ob eine Umschulung sinnvoll ist.
Die Abschlussprüfung findet vor der zuständigen Kammer statt – meist IHK oder HWK je nach Fachrichtung. Diese Kammerprüfungen sind bundesweit anerkannt und verschaffen Ihnen einen offiziellen Berufsabschluss. Die Bundesagentur für Arbeit informiert über alle Details zur Förderung nach SGB III.
Voraussetzungen für die Sachbearbeiter-Umschulung
Kurz gesagt: Mit Berufsabschluss müssen Sie den Beruf länger als 4 Jahre nicht ausgeübt haben. Ohne Abschluss brauchen Sie mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Ihrer beruflichen Situation. Haben Sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, müssen Sie Ihren erlernten Beruf länger als 4 Jahre nicht ausgeübt haben oder er wird zukünftig nicht mehr benötigt. Wichtig ist, dass Sie für den Zielberuf geeignet sind und bessere Arbeitsmarktchancen durch die Umschulung haben.
Ohne Berufsabschluss benötigen Sie mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit. Auch hier prüft die Arbeitsagentur Ihre Eignung für den Zielberuf und die Verbesserung Ihrer Beschäftigungschancen. Für Sachbearbeiter-Rollen werden kaufmännische, verwaltungsbezogene oder juristische Kenntnisse bevorzugt, aber Quereinsteiger sind willkommen.
Förderung durch Arbeitsamt und Bildungsgutschein
Kurz gesagt: Das Jobcenter übernimmt die Kosten komplett, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie erhalten einen Bildungsgutschein für geeignete Maßnahmen.
Die Förderung läuft über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, übernimmt das Jobcenter sämtliche Kosten der Umschulung. Der Bildungsgutschein wird für geeignete Maßnahmen ausgestellt und soll Ihre Beschäftigungschancen verbessern.
Neben den reinen Lehrgangskosten können auch Fahrtkosten und andere Ausgaben gefördert werden. Während der Umschulung erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld oder Bürgergeld nach SGB II. Die Industrie- und Handelskammern bieten oft entsprechende Umschulungen an, die über Bildungsgutschein finanzierbar sind.
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten nach der Umschulung
Kurz gesagt: Als Berufseinsteiger verdienen Sie mindestens 42.880 Euro brutto pro Jahr. Je nach Tarifvertrag können es auch 45.720 Euro werden.
Das Einstiegsgehalt nach einer vergleichbaren Ausbildung liegt bei mindestens 42.880 Euro brutto pro Jahr inklusive Jahressonderzahlung. In manchen Bereichen erhalten Sie alternativ 45.720 Euro brutto jährlich mit Sonderzahlung. Diese Zahlen gelten ab dem 01.05.2026 für Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen.
Als Sachbearbeiter in Bereichen wie Geldleistungen oder Kundenservice werden Sie nach Tarifvertrag bezahlt. Dazu kommen 30 Urlaubstage, flexible Arbeitszeit und weitere Sozialleistungen. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig aktuelle Gehaltsdaten für verschiedene Sachbearbeiter-Positionen.
Anbieter und Durchführung der Umschulung
Kurz gesagt: Umschulungen finden deutschlandweit in Betrieben oder Berufsfachschulen statt. Die Arbeitsagentur hilft bei der Anbietersuche über ihre Weiterbildungsdatenbank.
Die Umschulung erfolgt typischerweise in Betrieben oder an Berufsfachschulen. Vorab ist ein Praktikum in einem Betrieb möglich, um den Beruf kennenzulernen. Die Durchführung endet mit der Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer – meist IHK oder HWK je nach Fachrichtung.
Deutschlandweit stehen verschiedene Anbieter zur Verfügung. Die Arbeitsagentur selbst bietet Quereinstieg in Sachbearbeiter-Rollen wie Geldleistungen, Kundenservice oder Vermittlung. Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur hilft beim Finden geeigneter Anbieter in Ihrer Region.
Dauer und Ablauf der Sachbearbeiter-Umschulung
Kurz gesagt: Umschulungen sind kürzer als reguläre Ausbildungen. Eine vergleichbare Ausbildung wie Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen dauert 3 Jahre.
Die Umschulungsdauer ist generell kürzer als eine reguläre Ausbildung, da Sie bereits Berufserfahrung mitbringen. Als Vergleich: Die Ausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen dauert 3 Jahre. Ihre Umschulung wird entsprechend verkürzt.
Der Ablauf kombiniert theoretische und praktische Inhalte. Sie lernen kaufmännische Steuerung, Büroorganisation und können einen Schwerpunkt setzen. Ein Praktikum in einem Betrieb ist oft Teil des Programms. Die Bundesinstitut für Berufsbildung informiert über Standards und Qualitätskriterien für Umschulungsmaßnahmen.
Weiterführende Informationen
Die Bundesagentur für Arbeit informiert ausführlich über Voraussetzungen, Ablauf und Förderung von Umschulungen nach § 81 SGB III.
Das Deutsche Industrie- und Handelskammertag bietet Informationen zu IHK-Abschlüssen und Prüfungsmodalitäten für kaufmännische Umschulungen.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht aktuelle Gehaltsdaten und Arbeitsmarktstatistiken für Sachbearbeiter-Positionen.
Welche gesetzliche Grundlage hat die Sachbearbeiter-Umschulung?
Die Umschulung wird über § 81 SGB III gefördert. Dieses Gesetz regelt Bildungsmaßnahmen für Arbeitsuchende mit unzureichenden Qualifikationen.
Wie lange muss ich meinen Beruf nicht ausgeübt haben?
Mit abgeschlossener Berufsausbildung müssen Sie Ihren erlernten Beruf länger als 4 Jahre nicht ausgeübt haben.
Was kostet die Umschulung zum Sachbearbeiter?
Bei Erfüllung der Voraussetzungen übernimmt das Jobcenter alle Kosten über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III.
Wie viel verdiene ich nach der Umschulung?
Das Einstiegsgehalt liegt bei mindestens 42.880 Euro brutto pro Jahr, in manchen Bereichen auch 45.720 Euro.
Wo kann ich die Umschulung machen?
Deutschlandweit in Betrieben oder Berufsfachschulen. Die Arbeitsagentur hilft bei der Anbietersuche über ihre Weiterbildungsdatenbank.
Brauche ich 3 Jahre Berufserfahrung ohne Abschluss?
Ja, ohne Berufsabschluss benötigen Sie mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit für die Umschulungsförderung.
Umschulung im Bereich Wirtschaft
- Automobilkaufmann
- Bankkaufmann
- Buchhalter
- Bürokauffrau
- E-Commerce
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Fachlagerist
- Fitnesskaufmann
- Immobilienkaufmann
- Immobilienmakler
- Industriekaufmann
- Kauffrau im Gesundheitswesen
- Kaufmann für Büromanagement
- Landwirt
- Marketing
- Personalwesen
- Rechtsanwaltsfachangestellte
- Sachbearbeiter
- Steuerberater
- Steuerfachangestellte
- Tourismuskaufmann
- Verkäufer
- Versicherungskaufmann
- Verwaltungsfachangestellte




