Zum Hauptinhalt springen

Umschulung Pflegehelfer – Ausbildung Quereinsteiger

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einjährige landesrechtlich geregelte Ausbildung als Grundlage für Pflegehelfer-Umschulung
  • Förderung durch Bildungsgutschein nach § 81 SGB III bei zugelassenen Bildungsträgern möglich
  • Anrechnung von bis zu einem Drittel auf die dreijährige Pflegefachkraft-Ausbildung nach § 6 Abs. 1 PflBG
  • Einstiegsgehalt zwischen 13,90 € und 15,00 € pro Stunde brutto

Die Pflegehelfer-Umschulung kann als solide Basis für den Quereinstieg in den Pflegesektor dienen. Dass Pflegekräfte händeringend gesucht werden und vielfach infolge des Personalmangels von einem Pflegenotstand die Rede ist, sorgt für gute Aussichten in der Pflege. Vor allem Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf mit Perspektivlosigkeit konfrontiert wurden, wissen die vielversprechenden Chancen im Pflegebereich sehr zu schätzen.

Die Umschulung zum Pflegehelfer beziehungsweise zur Pflegehelferin kann den Grundstein für eine interessante Laufbahn als Pflegekraft legen. Interessierte sollten allerdings zunächst umfassend recherchieren und auch einen Beratungstermin beim Arbeitsamt vereinbaren. So wissen sie, worauf sie sich einlassen und können die erneute Berufswahl bewusst treffen.

Berufsbild Pflegehelfer/in – Karriere und Gehalt

Wer sich mit dem Berufsbild des Pflegehelfers auseinandersetzen möchte, muss wissen, dass es sich dabei mehr oder weniger um eine Tätigkeitsbeschreibung handelt. Pflegehelfer/innen unterstützen die Pflege und widmen sich in erster Linie der Grundversorgung und Grundpflege. Teilweise kann ihnen auch die Betreuung der Patienten beziehungsweise Pflegebedürftigen obliegen. In den folgenden Bereichen bestehen entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten:

  • Pflegeheime
  • Pflegedienste
  • Seniorenresidenzen
  • Reha-Einrichtungen
  • Kliniken und Krankenhäuser

Die unterschiedlichen Qualifikationen und Einsatzbereiche sorgen dafür, dass die Verdienstmöglichkeiten von Pflegehelfern schwanken können. Im Allgemeinen lässt sich das durchschnittliche Gehalt auf 24.000 Euro bis 30.000 Euro brutto im Jahr beziffern.

Studienführer Umschulung - bis zu 100% gefördert vom Arbeitsamt

Bei all unseren Fernschulen haben Sie die Möglichkeit, ein kostenloses vierwöchiges Probestudium zu absolvieren. So können Sie schon im Vorfeld ganz unverbindlich testen, ob das ausgewählte Fernstudium zu Ihnen passt und Sie die richtige Fernschule und den perfekten Studiengang für sich ausgesucht haben.

Doch die Wahl fällt oft schwer, denn insbesondere hinsichtlich Dauer, Kosten und Studieninhalte unterscheiden sich die Studiengänge meist zum Teil erheblich. Nutzen Sie daher die Möglichkeit und vergleichen Sie die Studienführer der Fernschulen untereinander. So haben Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick vorliegen und können sich in Ruhe entscheiden.

Fordern Sie dazu gleich jetzt kostenlos und unverbindlich die NEUEN Studienführer 2026 bei den folgenden Fernschulen an:

Informationsmaterial-anzufordern

Jetzt kostenlos Broschüre anfordern und vergleichen!

NameFernschuleAbschlussZertifierter LehrgangStudienführer
SGDZertifikatInfomaterial bestellen
Fernakademie (FEB)ZertifikatInfomaterial bestellen
ILSZertifikatInfomaterial bestellen
LaudiusZertifikatInfomaterial bestellen

Per Umschulung Pflegehelfer/in werden

Berufswechsler/innen, die nicht als ungelernte Kräfte den Quereinstieg in die Pflege vollziehen möchten, sondern ein solides Fundament schaffen wollen, sollten die Umschulung in einem der folgenden Berufe ins Auge fassen:

  • Pflegeassistent/in
  • Fachkraft für Pflegeassistenz
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
  • Altenpflegehelfer/in
  • Heilerziehungspflegehelfer/in
  • Sozialpädagogische/r Assistent/in
  • Sozialassistent/in

Angehörige dieser Berufe werden vielfach als Pflegehelfer/innen bezeichnet. Je nach Berufsbild und Lehrgang können die inhaltlichen Schwerpunkte variieren. Daher bedarf es einer konkreteren Recherche, um Details in Erfahrung zu bringen.

Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Pflegehelfer-Umschulung

Die Pflegehelfer-Umschulung kommt für gewöhnlich ohne besondere formale Voraussetzungen aus, sodass man lediglich gesundheitlich geeignet sein muss, aber keine einschlägige Vorbildung braucht. Die Dauer liegt typischerweise bei zwei bis vier Jahren je nach Lehrgangsform. Die Höhe der Kosten hängt von den etwaigen Gebühren des Anbieters ab.

Bezüglich der Rahmenbedingungen der Umschulung zum Pflegehelfer kann es somit gewisse Schwankungen geben. Dessen müssen sich Interessierte bewusst sein, wenn sie ihre Recherche durchführen.

So kann das Arbeitsamt die Pflegehelfer-Umschulung fördern

Die etwaigen Lehrgangsgebühren des Umschulungsanbieters und der laufende Lebensunterhalt können angehende Pflegehelfer/innen enorm unter Druck setzen. Daher tun sie gut daran, sich beim Arbeitsamt beraten zu lassen. So können sie finanzielle Unterstützung in Form des Bildungsgutscheins und Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen.

Checkliste zur persönlichen Eignung als Pflegehelfer/in

Formal ist der Zugang zur Pflegehelfer-Umschulung mit keinen besonderen Hürden verbunden. Trotzdem handelt es sich um keinen Beruf für jedermann. Man sollte vor allem persönlich geeignet sein, um den Anforderungen des Berufsalltags in der Pflege dauerhaft gerecht werden zu können. Dabei kommt es vor allem auf die folgenden Punkte an:

  • Einfühlungsvermögen
  • Offenheit
  • medizinisches Interesse
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit
  • Belastbarkeit
  • Flexibilität
  • Organisationsgeschick
  • Einsatzbereitschaft
  • Stressresistenz
  • Teamfähigkeit
  • Kommunikationsstärke

Welche Weiterbildungen kommen für Pflegehelfer/innen in Betracht?

Pflegehelfer/innen haben nach der erfolgreichen Umschulung einen ersten Abschluss in Sachen Pflege in der Tasche. Sie sollten sich aber weiterentwickeln und daher hin und wieder eine Weiterbildung absolvieren. Dabei kann es sich um Seminare oder Online-Kurse zu den folgenden Themen handeln:

  • Altenbetreuung
  • Hygiene
  • Pflegedokumentation

Außerdem kommen auch die folgenden Fortbildungen für Pflegehelfer/innen in Betracht:

  • Fachwirt/in – Gesundheits- und Sozialwesen
  • Betriebswirt/in – Sozialwesen
  • Betriebswirt/in – Management im Gesundheitswesen

Ambitionierte Pflegehelfer/innen haben auch die Gelegenheit, berufsbegleitend zu studieren, indem sie beispielsweise ein Fernstudium in Pflegewissenschaft, Pflegemanagement, Gesundheitswissenschaft, Gesundheitspädagogik, Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Health Care Management oder Medizinische Assistenz aufnehmen.

Welche Alternativen gibt es zur Pflegehelfer-Umschulung?

Die Pflegehelfer-Umschulung weckt zwar bei einigen Berufswechslern Interesse, doch auch die möglichen Alternativen verdienen Aufmerksamkeit. In diesem Zusammenhang sind unter anderem die folgenden Ausbildungsberufe als Umschulungsalternativen zu nennen:

  • Pflegefachmann/-frau
  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • Hauswirtschafter/in

Rechtliche Grundlagen der Pflegehelfer-Umschulung

Kurz gesagt: Die Pflegehelfer-Umschulung basiert auf dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und ermöglicht die Anrechnung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 auf die dreijährige Pflegefachkraft-Ausbildung. Förderung erfolgt über § 81 SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit.

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) bildet die rechtliche Grundlage für die Umschulung zum Pflegehelfer und regelt in den §§ 6, 11 und 12 die Zugangsvoraussetzungen sowie die Anrechnungsmöglichkeiten. Mindestens einjährige landesrechtlich geregelte Ausbildungen in der Pflegehilfe oder Assistenz können unter bestimmten Bedingungen auf die dreijährige Pflegefachkraft-Ausbildung angerechnet werden. Diese Anschlussfähigkeit macht die Umschulung besonders attraktiv für Quereinsteiger, die langfristig in der Pflege tätig werden möchten.

Die Förderung der Umschulung erfolgt nach § 81 SGB III, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt durch verschiedene Initiativen den Ausbau der Pflegeausbildung und stellt umfassende Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen bereit.

Bildungsgutschein und Fördermöglichkeiten im Detail

Kurz gesagt: Der Bildungsgutschein übernimmt die gesamten Lehrgangskosten für bis zu 3 Jahre, zusätzlich gibt es 150 Euro monatliches Weiterbildungsgeld. Bei Beschäftigten ist eine Förderung ab 120 Stunden Umschulungsdauer möglich.

Die Bundesagentur für Arbeit gewährt über den Bildungsgutschein eine umfassende Förderung der Pflegehelfer-Umschulung, die zeitlich, regional und bildungszielbeschränkt ausgestellt wird. Neben der Übernahme der vollständigen Lehrgangsgebühren für die gesamte Dauer der Umschulung erhalten Teilnehmer zusätzlich einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro als Weiterbildungsgeld für abschlussorientierte Weiterbildungen. Das Arbeitslosengeld wird während der Umschulungszeit weitergezahlt, sodass die finanzielle Grundsicherung gewährleistet ist.

Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten, wenn die Weiterbildung über 120 Stunden dauert und bei einem zugelassenen Träger stattfindet. Die Inhalte müssen über betriebliche Anpassungen hinausgehen und eine betriebliche Regelung ist erforderlich, beispielsweise bei Strukturwandel. Die Bundesagentur für Arbeit prüft in einem individuellen Beratungsgespräch die Förderfähigkeit und stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung.

Ablauf und Struktur der Umschulung

Kurz gesagt: Die mindestens einjährige Ausbildung kombiniert praktische Anwendung in Pflegebetrieben mit theoretischen Kenntnissen in zugelassenen Pflegeschulen. Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss ist Voraussetzung.

Die Pflegehelfer-Umschulung erfolgt als duale Ausbildung in enger Kooperation zwischen Pflegebetrieben wie Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten und zugelassenen Pflegeschulen. Der praktische Teil findet direkt in den Pflegebetrieben statt, wo Umschüler die täglichen Abläufe und Prozesse der Grundpflege und Betreuung erlernen. Parallel dazu vermitteln die Pflegeschulen die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse, die für eine professionelle Pflegetätigkeit erforderlich sind.

Als formale Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss erforderlich, wobei für Quereinsteiger oft der Nachweis einer mindestens einjährigen Pflegehilfe- oder Assistenz-Ausbildung gefordert wird. Die Ausbildung ist so konzipiert, dass sie spezifische Kompetenzen wie B3-Standards erfüllt und eine nahtlose Anschlussfähigkeit an die dreijährige Pflegefachkraft-Ausbildung ermöglicht. Das Bundesinstitut für Berufsbildung stellt detaillierte Informationen zu den Ausbildungsinhalten und -standards zur Verfügung.

Gehalt und Verdienstmöglichkeiten nach der Umschulung

Kurz gesagt: Das Einstiegsgehalt liegt zwischen 13,90 € und 15,00 € pro Stunde brutto. Zusätzliche Zulagen für Schicht-, Nacht- und Wochenenddienst erhöhen das Einkommen spürbar.

Nach erfolgreichem Abschluss der Pflegehelfer-Umschulung können Absolventen mit einem Einstiegsgehalt zwischen 13,90 € und 15,00 € pro Stunde brutto rechnen. Diese Vergütung wird durch verschiedene Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Wochenenddienst erhöht, die in der Pflege üblich und tariflich geregelt sind. Quereinsteiger haben bereits ab dem 15.05.2026 die Möglichkeit, in vielen Einrichtungen tätig zu werden, da der Fachkräftemangel entsprechende Beschäftigungschancen eröffnet.

Die langfristigen Verdienstaussichten verbessern sich erheblich bei einer Weiterqualifizierung zur Pflegefachkraft, die durch die Anrechnungsmöglichkeiten der Pflegehelfer-Ausbildung verkürzt werden kann. Mit der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachkraft steigen sowohl die Verantwortung als auch das Gehaltsniveau deutlich an. Die Ausbildungsoffensive Pflege des BMFSFJ, die von 2019 bis 2023 lief, hat den zukunftssicheren Bedarf an Pflegekräften unterstrichen und entsprechende Karrieremöglichkeiten geschaffen.

Anbieter finden und Umschulungsplatz sichern

Kurz gesagt: Umschulungsanbieter sind Kooperationen aus Pflegebetrieben und zugelassenen Pflegeschulen, die bundesweit über die BA-Jobsuche gefunden werden können. Der Bildungsträger muss zwingend zugelassen sein.

Die Suche nach geeigneten Anbietern für die Pflegehelfer-Umschulung erfolgt am besten über die offizielle Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit, die bundesweit verfügbare Plätze mit aktuellen Gehaltsangaben und Quereinstiegsmöglichkeiten auflistet. Wichtig ist, dass sowohl der Bildungsträger als auch die spezifische Maßnahme zugelassen sind, da nur dann eine Förderung über den Bildungsgutschein möglich ist. Die Anbieter sind in der Regel Kooperationen zwischen Pflegebetrieben verschiedener Trägerschaft und staatlich anerkannten Pflegeschulen.

Bei der Auswahl des Anbieters sollten Interessierte auf die regionale Verfügbarkeit, die Qualität der Ausbildung und die Übernahmechancen nach Abschluss achten. Viele Pflegebetriebe bieten direkte Übernahmemöglichkeiten für erfolgreiche Absolventen an, da sie selbst unter dem akuten Fachkräftemangel leiden. Die Beratung durch das örtliche Arbeitsamt hilft dabei, den passenden Anbieter zu finden und die Formalitäten für den Bildungsgutschein zu klären.

Weiterführende Informationen

Die Bundesagentur für Arbeit bietet umfassende Informationen zur Förderung von Umschulungen im Pflegebereich und stellt den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III zur Verfügung.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung stellt detaillierte Publikationen zu Pflegehilfe und Pflegeassistenz bereit und erläutert die Anrechnungsmöglichkeiten nach dem Pflegeberufegesetz.

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert über die rechtlichen Grundlagen der Pflegeausbildung und aktuelle Entwicklungen in der Pflegepolitik.

Wie lange dauert die Umschulung zum Pflegehelfer?

Die Umschulung dauert mindestens ein Jahr und ist als landesrechtlich geregelte Ausbildung konzipiert, die anschlussfähig an die dreijährige Pflegefachkraft-Ausbildung ist.

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Pflegehelfer-Umschulung?

Sie benötigen einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss sowie gesundheitliche Eignung für die Pflegetätigkeit. Besondere Vorerfahrungen sind nicht erforderlich.

Kann die Pflegehelfer-Ausbildung auf die Pflegefachkraft-Ausbildung angerechnet werden?

Ja, nach § 6 Abs. 1 Satz 1 PflBG können bis zu ein Drittel der dreijährigen Pflegefachkraft-Ausbildung angerechnet werden.

Wie hoch ist das Gehalt als Pflegehelfer nach der Umschulung?

Das Einstiegsgehalt liegt zwischen 13,90 € und 15,00 € pro Stunde brutto, zuzüglich Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Wochenenddienst.

Übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für die Pflegehelfer-Umschulung?

Ja, über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III werden die Lehrgangskosten übernommen, zusätzlich gibt es 150 Euro monatliches Weiterbildungsgeld.

Wo finde ich Anbieter für die Pflegehelfer-Umschulung?

Anbieter finden Sie über die BA-Jobsuche. Es handelt sich um Kooperationen zwischen Pflegebetrieben und zugelassenen Pflegeschulen bundesweit.


Sie fanden diesen Beitrag hilfreich?
4.3/537 ratings