Umschulung Rechtsanwaltsfachangestellte – Ausbildung Quereinsteiger
Redaktionell geprüft von der Fernstudium – Berufsbegleitend studieren-Redaktion · Aktualisiert: · Lesezeit: ca. 11 Min
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Förderung durch Bildungsgutschein nach § 81 SGB III bei Arbeitslosigkeit oder Bedrohung durch Arbeitslosigkeit
- Dauer der Umschulung: 2 Jahre in Vollzeit, Teilzeit mit maximal 25 Stunden pro Woche möglich
- Gehalt nach Abschluss: Median 3.500 Euro brutto monatlich, Einstieg ab 15,50 Euro Stundenlohn
- Erweitertes Führungszeugnis und gesundheitliche Eignung erforderlich nach § 30a Befreiungsvorschriften
Menschen, die eine Umschulung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten ins Auge fassen, wollen den Berufswechsel nutzen, um im Rechtswesen Fuß zu fassen. Dabei handelt es sich um einen faszinierenden und wichtigen Tätigkeitsbereich, der zudem gute Berufsaussichten bietet. Eine entsprechende Umschulung kann somit naheliegend erscheinen. Gleichzeitig müssen Interessierte den Beruf genau unter die Lupe nehmen und sicherstellen, dass sie mit der Zweitausbildung die richtige Wahl treffen.
Wenn es um eine Umschulung geht, ist man grundsätzlich beim Arbeitsamt an der richtigen Adresse. Dort kann man eine Beratung in Anspruch nehmen und außerdem die eine oder andere Förderung erhalten. Vor dem Beratungstermin sollten Interessierte sich jedoch eigenständig informieren und beispielsweise im Folgenden ein Bild von der Rechtsanwaltsfachangestellten-Umschulung machen.
Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte/r – Berufsaussichten und Verdienstmöglichkeiten
Bevor es um die Konditionen der Umschulung geht, verdient der Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten Aufmerksamkeit. Interessierte sollten wissen, dass Rechtsanwaltsfachangestellte vor allem in den folgenden Bereichen exzellente Karrierechancen haben:
- Rechtsanwaltskanzleien
- Inkassobüros
- Wirtschaftsprüfungen
Dort widmen sie sich der Büroorganisation, betreuen die Mandantinnen und Mandanten und unterstützen die Fallbearbeitung. Die Verdienstmöglichkeiten können je nach Einsatzbereich und Aufgabenspektrum variieren. In der Regel kann aber ein durchschnittliches Gehalt von rund 24.000 Euro bis 40.000 Euro brutto im Jahr zur Orientierung herangezogen werden.
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Per Umschulung Rechtsanwaltsfachangestellte/r werden
Wer als Rechtsanwaltsfachangestellte/r tätig werden möchte, muss in der Regel die dreijährige duale Ausbildung absolvieren. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt, der der ReNoPat-Ausbildungsverordnung unterliegt. Eine Zweitausbildung für Berufswechsler/innen ist dennoch möglich und erfolgt üblicherweise in Form eines außerbetrieblichen Lehrgangs. Dieser führt ebenso wie die reguläre Ausbildung zur Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer. Um hier bestehen zu können, müssen die Prüflinge die folgenden Inhalte beherrschen:
- BWL
- Buchhaltung
- Recht
- Kommunikation
- Büroorganisation
- Sekretariat
- Aktenführung
Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Rechtsanwaltsfachangestellten-Umschulung
Inhaltlich unterscheidet sich die Umschulung nicht wesentlich von der klassischen Ausbildung. Hinsichtlich des Ablaufs ergeben sich dahingegen einige Differenzen. Je nach Anbieter und Lehrgangsform können die Konditionen variieren. Die folgenden Ausführungen können daher nur der groben Orientierung dienen:
- Voraussetzung: keine bestimmte Vorbildung erforderlich
- Dauer: üblicherweise 2 bis 4 Jahre
- Kosten: in der Regel mehrere Tausend Euro
Die Finanzierung der Umschulung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten
All diejenigen, die an einem außerbetrieblichen Lehrgang als Rechtsanwaltsfachangestellten-Umschulung teilnehmen, werden mit erheblichen Kosten konfrontiert. Einerseits erheben die Anbieter Gebühren von mehreren Tausend Euro, andererseits muss der Lebensunterhalt ebenfalls finanziert werden. Aus eigener Tasche können Berufswechsler/innen dies für gewöhnlich nicht leisten. Das Arbeitsamt kann ihnen aber unter die Arme greifen, indem es einen Bildungsgutschein ausstellt und außerdem Hilfen zum Lebensunterhalt gewährt.
Checkliste: Das macht die persönliche Eignung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r aus
Der Zugang zur Umschulung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten gestaltet sich für Berufswechsler/innen recht einfach, schließlich benötigen sie keine bestimmte Vorbildung. Sie müssen allerdings das Arbeitsamt überzeugen, um in den Genuss der Förderung zukommen. Dass es in besonderem Maße auf ihre persönliche Eignung für den Beruf ankommt, dürfen sie aber auch nicht vergessen. Die folgende Checkliste fasst die wesentlichen Kriterien zusammen und erweist sich somit als effektive Orientierungshilfe:
- Zuverlässigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Organisationsgeschick
- kaufmännisches und rechtliches Interesse
- Flexibilität
- Durchsetzungsstärke
- Belastbarkeit
- Einsatzbereitschaft
- Kommunikationsstärke
Wie können sich Rechtsanwaltsfachangestellte weiterbilden?
Rechtsanwaltsfachangestellte sollten das lebenslange Lernen ernst nehmen, um dauerhaften Erfolg im Beruf zu haben. Seminare und Online-Kurse sind interessante Weiterbildungen für diejenigen, die ihr fachliches Know-How auffrischen, aktualisieren, spezialisieren oder erweitern möchten. Rechtsanwaltsfachangestellte, die auf der Karriereleiter aufsteigen möchten, sollten dahingegen eine Fortbildung ins Auge fassen. Im Zuge dessen kann ihnen beispielsweise einer der folgenden Abschlüsse winken:
- Fachwirt/in – Recht
- Betriebswirt/in – Recht
Darüber hinaus können Rechtsanwaltsfachangestellte auch berufsbegleitend studieren, indem sie sich an einer Hochschule in ein Fernstudium oder anderes Teilzeitstudium einschreiben. Insbesondere die folgenden Studiengänge sind hervorzuheben:
- Rechtswissenschaft
- Wirtschaftsrecht
- Betriebswirtschaftslehre
- Management
Welche Alternativen gibt es zur Umschulung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten?
Berufswechsler/innen, die grundsätzlich Gefallen am Rechtsanwaltsfachangestellten finden, sich aber verschiedene Optionen offenhalten möchten, sollten auch an mögliche Umschulungsalternativen denken. So kann man sich beispielsweise ebenso in einem der folgenden Berufe umschulen lassen:
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
- Notarfachangestellte/r
- Verwaltungsfachangestellte/r
- Patentanwaltsfachangestellte/r
- Justizfachangestellte/r
- Steuerfachangestellte/r
Förderung durch Bildungsgutschein nach § 81 SGB III
Kurz gesagt: Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Umschulung über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Dieser deckt Ausbildungskosten, Prüfungsgebühren und Lebensunterhalt ab. Voraussetzung ist Arbeitslosigkeit oder eine drohende Arbeitslosigkeit.
Die wichtigste Finanzierungsquelle für Ihre Umschulung ist der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit. Nach § 81 SGB III haben Sie Anspruch auf Förderung, wenn Sie arbeitslos sind oder Ihre Arbeitslosigkeit droht. Der Bildungsgutschein übernimmt nicht nur die kompletten Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren, sondern sichert auch Ihren Lebensunterhalt während der Umschulungszeit.
Während der Umschulung erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld oder bei Bedarf Arbeitslosengeld II nach SGB II. Die Beantragung erfolgt bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit, wo Sie auch eine ausführliche Beratung über Ihre beruflichen Perspektiven erhalten. Quereinsteiger werden besonders gefördert, da der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten als zukunftsfähig eingestuft wird.
Wichtig ist, dass Sie den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme beantragen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Mehr Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Dauer und Ablauf der Umschulung
Kurz gesagt: Die Umschulung dauert 2 Jahre in Vollzeit oder kann berufsbegleitend mit maximal 25 Stunden pro Woche absolviert werden. Sie folgt dem dualen System mit schulischem und betrieblichem Teil in einer Anwaltskanzlei.
Die Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist auf 2 Jahre angelegt und folgt dem bewährten dualen Ausbildungsmodell. Sie verbringen einen Teil der Zeit in der Berufsschule und den anderen Teil in einer Anwaltskanzlei, wo Sie praktische Erfahrungen sammeln. Dieses System entspricht der regulären Ausbildung und bereitet Sie optimal auf die Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer vor.
Falls Sie eine berufsbegleitende Umschulung bevorzugen, ist eine Teilzeitausbildung möglich. Dabei sollten Sie jedoch maximal 25 Stunden pro Woche neben der Ausbildung arbeiten, um den Lernerfolg nicht zu gefährden. Die Gesamtdauer verlängert sich entsprechend, aber Sie können weiterhin Ihren Lebensunterhalt verdienen.
Ein Ausbildungsplatz in einer Anwaltskanzlei ist für die praktische Ausbildung zwingend erforderlich. Viele Kanzleien sind explizit offen für Quereinsteiger und bieten entsprechende Plätze an. Bundesweit finden Sie Ausbildungsplätze über das Portal der Bundesagentur für Arbeit.
Gehalt und konkrete Verdienstmöglichkeiten
Kurz gesagt: Das mittlere Vollzeit-Bruttogehalt liegt bei 3.500 Euro monatlich. Die Spanne reicht von 2.638 Euro im unteren Quartil bis 4.106 Euro im oberen Quartil. Einstiegsjobs starten bei 15,50 Euro Stundenlohn.
Die Gehaltsaussichten als Rechtsanwaltsfachangestellte sind durchaus attraktiv. Der Median des monatlichen Vollzeit-Bruttoentgelts liegt bei etwa 3.500 Euro. Das bedeutet, die Hälfte aller Beschäftigten verdient mehr, die andere Hälfte weniger als diesen Betrag. Diese Zahl gibt Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer zu erwartenden Verdienstmöglichkeiten.
Die Gehaltsspanne ist beträchtlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im unteren Quartil verdienen Rechtsanwaltsfachangestellte 2.638 Euro brutto monatlich, während das obere Quartil bei 4.106 Euro liegt. Faktoren wie Berufserfahrung, Kanzleigröße, Spezialisierung und Standort beeinflussen das Gehalt erheblich.
Für den Berufseinstieg können Sie mit einem Stundenlohn von etwa 15,50 Euro rechnen. Dies entspricht bei einer Vollzeitstelle einem monatlichen Bruttogehalt von ungefähr 2.700 Euro. Mit zunehmender Erfahrung und Weiterbildungen steigt Ihr Verdienstpotenzial kontinuierlich an. Aktuelle Gehaltsdaten finden Sie im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit.
Formale Voraussetzungen und Zuverlässigkeitsnachweis
Kurz gesagt: Sie benötigen einen Realschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Befreiungsvorschriften und eine Bescheinigung über gesundheitliche Eignung. Diese Nachweise sind vor Ausbildungsbeginn erforderlich.
Für die Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten gelten klare formale Anforderungen. Als Mindestvoraussetzung benötigen Sie einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand. Diese Voraussetzung ist weniger streng als bei vielen anderen juristischen Berufen, macht die Umschulung aber für einen breiten Personenkreis zugänglich.
Besonders wichtig ist der Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit durch ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Befreiungsvorschriften-Verordnung. Dieses Dokument müssen Sie bis zum Beginn der praktischen Ausbildung vorlegen. Da Sie als Rechtsanwaltsfachangestellte mit vertraulichen Mandantendaten arbeiten werden, ist dieser Nachweis unverzichtbar für Ihre berufliche Tätigkeit.
Zusätzlich benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Eignung. Diese stellt fest, dass Sie die körperlichen und psychischen Anforderungen des Berufes erfüllen können. Die Bescheinigung erhalten Sie von einem Arzt Ihres Vertrauens und ist ebenfalls vor Ausbildungsbeginn vorzulegen. Detaillierte Informationen zu allen Voraussetzungen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Anbieter und Ausbildungsplätze finden
Kurz gesagt: Ausbildungsplätze finden Sie bundesweit über die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit. Viele Anwaltskanzleien nehmen explizit Quereinsteiger auf. Der schulische Teil findet an örtlichen Berufsschulen statt.
Die Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz ist heute deutlich einfacher als früher. Über das Jobportal der Bundesagentur für Arbeit finden Sie bundesweit Anwaltskanzleien, die Umschulungsplätze anbieten. Viele Stellenausschreibungen erwähnen explizit, dass Quereinsteiger willkommen sind und keine Vorerfahrung im Rechtswesen voraussetzen.
Beispielhaft finden sich Ausbildungsplätze bei Kanzleien wie Adolphs, van den Brink oder Tuna Rechtsanwälte, die gezielt Quereinsteiger ansprechen. Diese Kanzleien haben erkannt, dass berufserfahrene Umschüler oft besonders motiviert und zielstrebig sind. Sie bringen Lebenserfahrung und oft übertragbare Fähigkeiten aus ihrem vorherigen Beruf mit.
Den schulischen Teil der Ausbildung absolvieren Sie an der örtlichen Berufsschule, die das BBiG-konforme Curriculum für Rechtsanwaltsfachangestellte anbietet. Die Koordination zwischen Kanzlei und Berufsschule erfolgt meist automatisch, da beide Institutionen Erfahrung mit dem dualen Ausbildungssystem haben. Eine aktuelle Übersicht aller verfügbaren Ausbildungsplätze finden Sie in der BERUFENET-Datenbank.
Weiterführende Informationen
Das Bundesinstitut für Berufsbildung bietet detaillierte Informationen zur Ausbildungsordnung und den gesetzlichen Grundlagen für Rechtsanwaltsfachangestellte.
Aktuelle Gehaltsdaten und Arbeitsmarktinformationen finden Sie beim Statistischen Bundesamt in den offiziellen Berufs- und Einkommensstatistiken.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über Ihre Rechte und Pflichten während einer geförderten Umschulung nach SGB III.
Wie lange dauert die Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten?
Die Umschulung dauert 2 Jahre in Vollzeit. Bei berufsbegleitender Teilzeitausbildung verlängert sich die Dauer entsprechend.
Wer finanziert die Umschulung über einen Bildungsgutschein?
Die Bundesagentur für Arbeit finanziert die Umschulung nach § 81 SGB III bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit komplett.
Wie viel verdient man als Rechtsanwaltsfachangestellte?
Der Median liegt bei 3.500 Euro brutto monatlich. Die Spanne reicht von 2.638 Euro bis 4.106 Euro je nach Erfahrung und Kanzlei.
Welche Voraussetzungen braucht man für die Umschulung?
Sie benötigen einen Realschulabschluss, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Befreiungsvorschriften und eine Gesundheitsbescheinigung.
Kann man die Umschulung berufsbegleitend machen?
Ja, eine Teilzeitausbildung ist möglich. Sie sollten maximal 25 Stunden pro Woche neben der Ausbildung arbeiten.
Wo finde ich Ausbildungsplätze für Quereinsteiger?
Ausbildungsplätze finden Sie über die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit. Viele Kanzleien nehmen explizit Quereinsteiger auf.
Umschulung im Bereich Wirtschaft
- Automobilkaufmann
- Bankkaufmann
- Buchhalter
- Bürokauffrau
- E-Commerce
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Fachlagerist
- Fitnesskaufmann
- Immobilienkaufmann
- Immobilienmakler
- Industriekaufmann
- Kauffrau im Gesundheitswesen
- Kaufmann für Büromanagement
- Landwirt
- Marketing
- Personalwesen
- Rechtsanwaltsfachangestellte
- Sachbearbeiter
- Steuerberater
- Steuerfachangestellte
- Tourismuskaufmann
- Verkäufer
- Versicherungskaufmann
- Verwaltungsfachangestellte




