Umschulung Lehrer – Ausbildung Quereinsteiger
Redaktionell geprüft von der Fernstudium – Berufsbegleitend studieren-Redaktion · Aktualisiert: · Lesezeit: ca. 10 Min
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Förderung durch Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit nach § 81 SGB III möglich
- Qualifikation dauert 1 bis 3 Jahre, oft berufsbegleitend mit Praxiseinsatz
- Einstiegsgehalt nach TV-L zwischen 3.500 und 4.500 Euro brutto monatlich
- Anbieter sind hauptsächlich Kultusministerien, Universitäten und Bildungsakademien
Noch vor einigen Jahren erschien der bloße Gedanke an eine Umschulung zum Lehrer beziehungsweise zur Lehrerin vollkommen unsinnig. Wer an einer Schule unterrichten wollte, brauchte typischerweise ein abgeschlossenes Lehramtsstudium. Mittlerweile hat sich der Lehrerberuf jedoch geöffnet, sodass auch Quereinsteiger/innen die Gelegenheit haben, sich als Lehrkräfte zu qualifizieren. Dies ist dem akuten Mangel an Lehrerinnen und Lehrern geschuldet. Für Berufswechsler/innen können sich daraus vollkommen neue Perspektiven ergeben.
All diejenigen, die über eine Lehrer-Umschulung nachdenken, sollten wissen, dass es sich um keine Umschulung im eigentlichen Sinne handelt. In den Bundesländern existieren verschiedene Programme zur Qualifizierung von Seiteneinsteigern. Interessierte sollten daher mit den Bildungsministerien beziehungsweise Schulämtern in Kontakt treten. Außerdem kann auch eine Beratung beim Arbeitsamt sehr sinnvoll sein. Zunächst können sich Interessierte hier einen ersten Eindruck verschaffen.
Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten als Lehrer/in
Als Lehrerin beziehungsweise Lehrer unterrichtet man typischerweise Kinder und Jugendliche an einer Schule. Lehrkräfte haben aber noch weitaus mehr Aufgaben, denn sie bereiten den Unterricht vor, widmen sich der Nachbearbeitung und erstellen Prüfungen. Außerdem sind sie für die Schüler/innen wichtige Ansprechpartner/innen. Organisatorische Aufgaben im schulischen Umfeld runden das Aufgabenspektrum ab.
Lehrer/innen werden in erster Linie an Schulen gebraucht und unterrichten somit an den folgenden Bildungseinrichtungen:
- Grundschulen
- Hauptschulen
- Realschulen
- Gymnasien
- Gesamtschulen
- Berufsschulen
- Kollegs
Der jeweilige Einsatzbereich ergibt sich aus der jeweiligen Qualifikation. Dass die Verdienstmöglichkeiten variieren können, liegt zudem in der Natur der Sache. Interessierte können sich aber grob an einem durchschnittlichen Gehalt zwischen rund 36.000 Euro und 60.000 Euro brutto im Jahr orientieren.
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Per Umschulung Lehrer/in werden
All diejenigen, die einen Quereinstieg als Lehrer/in planen und so den Lehrermangel für den eigenen beruflichen Neustart nutzen möchten, sollten sich über die Modalitäten in ihrem Bundesland informieren. Von Land zu Land kann es teilweise deutliche Unterschiede geben, denn das Bildungswesen ist in Deutschland Ländersache. Es gibt vielfach spezielle Programme für Seiteneinsteiger/innen, um diese für den Lehrerberuf zu qualifizieren. In der Regel müssen sie fachliche Vorkenntnisse mitbringen, sodass sich die Qualifizierung vor allem auf die folgenden Kenntnisse und Kompetenzen konzentriert:
- Didaktik
- Pädagogik
- Unterrichtsgestaltung
- Psychologie
- Organisation
- Kommunikation
Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Lehrer-Umschulung
Wer die Umschulung zur Lehrerin beziehungsweise zum Lehrer absolvieren kann, hängt von den Voraussetzungen ab, die das jeweilige Bundesland vorgibt. Auch die Dauer der Qualifizierungen für Quereinsteiger/innen können variieren. Kosten fallen jedoch nicht an. Stattdessen erhalten bereits Teilnehmende an einem solchen Lehrgang ein Gehalt. Folglich ist für den Lebensunterhalt gesorgt.
Checkliste: Das sind mögliche Alternativen zur Lehrer-Umschulung
Die Umschulung zum Lehrer beziehungsweise zur Lehrerin hat gegenwärtig Hochkonjunktur, denn Quereinsteiger/innen sind heutzutage unverzichtbar für den Schulbetrieb. Interessierte, die sich noch nicht festlegen und alle Möglichkeiten ausloten möchten, sollten auch an mögliche Alternativen denken. So kann man beispielsweise als Dozent/in in der Erwachsenenbildung tätig werden oder nebenberuflich Nachhilfeunterricht geben. Wenn es ein anerkannter Beruf sein soll, kommen beispielsweise die folgenden Umschulungen infrage:
- Erzieher/in
- Kinderdorfmutter/-vater
- Haus- und Familienpfleger/in
- Heilerziehungspfleger/in
Wer ist für die Umschulung zum Lehrer geeignet?
Berufserfahrene beziehungsweise Akademiker/innen haben grundsätzlich gute Chancen auf einen Quereinstieg als Lehrer/in. Indem sie an einer Qualifizierung teilnehmen, können sie sich gewissermaßen umschulen lassen. Interessierte müssen allerdings auch bedenken, dass nicht jedermann als Lehrer/in geeignet ist. Daher ist es wichtig, die persönliche Eignung selbstkritisch zu hinterfragen. Lehrkräfte sollten einerseits fachlich kompetent sein und andererseits die folgenden Eigenschaften mitbringen:
- Organisationsgeschick
- Belastbarkeit
- Kommunikationsstärke
- Durchsetzungsvermögen
- Konsequenz
- Einfühlungsvermögen
- Geduld
- Zuverlässigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
Welche Weiterbildung bietet sich für Lehrer/innen an?
Nach dem erfolgreichen Quereinstieg als Lehrer/in kann man von der einen oder anderen Weiterbildung profitieren. Seminare und Online-Kurse zu pädagogischen Themen sind hier zu nennen. Außerdem kann man teilweise auch Pädagogik, Psychologie oder Bildungswissenschaft berufsbegleitend studieren. Weiterbildungen mit fachlichem Bezug sind ebenfalls überaus sinnvoll und können der Kompetenz ambitionierter Lehrkräfte zugutekommen.
Förderung und Finanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit
Kurz gesagt: Die Bundesagentur für Arbeit fördert den Quereinstieg ins Lehramt über § 81 SGB III mit einem Bildungsgutschein, der Kurskosten und Lebensunterhalt abdeckt.
Die Qualifikation zum Quereinsteiger ins Lehramt kann über die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Grundlage ist § 81 SGB III zur Förderung beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsgutschein deckt dabei nicht nur die Kurskosten und Prüfungsgebühren ab, sondern kann auch den Lebensunterhalt während der Qualifikationsphase sichern. Voraussetzung ist in der Regel Arbeitslosigkeit oder die Dringlichkeit einer beruflichen Neuorientierung aufgrund des akuten Lehrermangels.
Beratungsteams der Agentur für Arbeit prüfen jeden Antrag individuell und informieren in speziellen Online-Veranstaltungen über Fördermöglichkeiten. Das Jobcenter übernimmt analog dazu die Förderung bei ALG-II-Empfängern nach SGB II. Die Bundesagentur für Arbeit bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Quereinstieg ins Lehramt an, in denen konkrete Förderkonditionen erläutert werden.
Dauer und Kosten der Qualifikation
Kurz gesagt: Die Qualifikation dauert 1 bis 3 Jahre und erfolgt meist berufsbegleitend. Bei Förderung werden alle Kosten übernommen, ohne Förderung entstehen mehrere Tausend Euro Gebühren.
Die Dauer der Qualifikation zum Quereinsteiger variiert je nach Bundesland und Vorwissen zwischen einem und drei Jahren. In den meisten Fällen erfolgt die Ausbildung in Teilzeit parallel zum praktischen Unterrichtseinsatz an der Schule. Diese berufsbegleitende Form ermöglicht es den Teilnehmenden, bereits während der Qualifikationsphase Berufserfahrung zu sammeln und ein Einkommen zu erzielen.
Ohne Förderung durch die Arbeitsagentur variieren die Kosten je nach Anbieter und liegen bei mehreren Tausend Euro. Da Bildung Ländersache ist, gibt es keine einheitlichen bundesweiten Kostensätze. Bei einer Finanzierung über den Bildungsgutschein entstehen jedoch keine direkten Kosten für die Teilnehmenden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt die Länder bei der Entwicklung von Qualifikationsprogrammen für Quereinsteiger ins Lehramt.
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten für Quereinsteiger
Kurz gesagt: Einstiegsgehälter liegen bei 3.500 bis 4.500 Euro brutto nach TV-L. Während der Qualifikation sind Stundenlöhne von 13,90 bis 15,00 Euro üblich.
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikation erhalten Quereinsteiger ein Gehalt entsprechend dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) in den Entgeltgruppen E9 bis E13. Das Einstiegsgehalt liegt bundesweit zwischen etwa 3.500 und 4.500 Euro brutto monatlich und steigt mit der Berufserfahrung und dem Erreichen der vollen Lehrbefähigung. Das konkrete Gehalt hängt vom jeweiligen Bundesland, der Schulform und der persönlichen Vorerfahrung ab.
Bereits während der Qualifikationsphase erhalten angehende Quereinsteiger eine Vergütung für ihren Unterrichtseinsatz. Aktuelle Stellenausschreibungen zeigen Stundenlöhne zwischen 13,90 und 15,00 Euro, was bei einer Vollzeittätigkeit einem monatlichen Bruttoeinkommen von etwa 2.500 bis 3.000 Euro entspricht. Nach der vollständigen Qualifikation und je nach Verbeamtung oder Anstellung können Lehrkräfte mit deutlich höheren Gehältern rechnen. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig aktuelle Gehaltsdaten für Lehrkräfte in den verschiedenen Bundesländern.
Anbieter und Träger der Qualifikation
Kurz gesagt: Hauptanbieter sind die Kultusministerien der Länder, Universitäten und Bildungsakademien. Die Vermittlung erfolgt über die Arbeitsagentur.
Die Qualifikation von Quereinsteigern ins Lehramt wird primär von den Kultusministerien der Bundesländer organisiert und durchgeführt. Als weitere Anbieter fungieren staatliche Universitäten mit entsprechenden Lehramtsstudiengängen, spezialisierte Bildungsakademien und die jeweiligen Schulträger. In Hessen und Rheinland-Pfalz werden konkrete Qualifikationsprogramme über die örtlichen Agenturen für Arbeit vermittelt, wobei der Fokus auf besonders bedarfsstarken Schulformen wie Grundschulen und weiterführenden Schulen liegt.
Die bundesweite Koordination erfolgt über die Kultusministerkonferenz (KMK), die Rahmenvereinbarungen für Seiteneinsteiger ohne klassisches Lehramtsstudium entwickelt hat. Online-Veranstaltungen der Bundesagentur für Arbeit informieren regelmäßig über spezifische Programme und nennen konkrete Anbieter in den jeweiligen Regionen. Interessierte sollten sich direkt an die örtliche Arbeitsagentur wenden, um passende Anbieter in ihrem Bundesland zu finden.
Ablauf und Vorbereitungsdienst
Kurz gesagt: Der Ablauf umfasst Beratung, Prüfung der Zugangsvoraussetzungen, eine Qualifikationsphase mit berufsbegleitetem Vorbereitungsdienst und eine abschließende Prüfung.
Der Quereinstieg ins Lehramt folgt einem strukturierten Ablauf, der mit einer ausführlichen Beratung durch die Arbeitsagentur beginnt. Anschließend erfolgt die Prüfung der individuellen Zugangsvoraussetzungen, wie eines abgeschlossenen Hochschulstudiums oder vergleichbarer beruflicher Qualifikationen. Die eigentliche Qualifikationsphase kombiniert theoretische Weiterbildung mit praktischem Unterrichtseinsatz an Schulen im Rahmen eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes.
Experten der Bundesagentur für Arbeit informieren in speziellen Veranstaltungen über die konkreten Zugangsvoraussetzungen, den detaillierten Ablauf der Qualifikation und den aktuellen Bedarf an verschiedenen Schulformen. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Eignungsprüfung ab, die zur vollen Lehrbefähigung führt. Da Bildung Ländersache ist, können sich die spezifischen Abläufe zwischen den Bundesländern unterscheiden, weshalb eine individuelle Beratung unerlässlich ist.
Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Regelungen
Kurz gesagt: Grundlage ist § 81 SGB III für die Förderung sowie landesspezifische Quereinstiegsverordnungen der Kultusministerien. Eine einheitliche Bundesregelung gibt es nicht.
Die rechtlichen Grundlagen für den Quereinstieg ins Lehramt sind zweigeteilt: Auf Bundesebene regelt § 81 SGB III die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch den Bildungsgutschein. Auf Länderebene haben die Kultusministerien spezifische Quereinstiegsverordnungen erlassen, wie beispielsweise die QLehV in Hessen. Diese Verordnungen definieren die konkreten Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte und Prüfungsmodalitäten für Quereinsteiger.
Eine einheitliche bundesweite Regelung für den Quereinstieg ins Lehramt existiert nicht, da das Bildungswesen in Deutschland Ländersache ist. Die Kultusministerkonferenz hat jedoch Rahmenvereinbarungen für Seiteneinsteiger ohne klassisches Lehramtsstudium entwickelt, um eine gewisse Harmonisierung zwischen den Ländern zu erreichen. Diese dienen als Orientierung für die länderspezifischen Regelungen und sollen die Anerkennung von Qualifikationen zwischen den Bundesländern erleichtern.
Weiterführende Informationen
Die Bundesagentur für Arbeit bietet umfassende Beratung zu Förderungsmöglichkeiten und führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Quereinstieg ins Lehramt durch.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt die Entwicklung von Qualifikationsprogrammen für Quereinsteiger und veröffentlicht aktuelle bildungspolitische Initiativen.
Das Statistische Bundesamt stellt regelmäßig aktuelle Daten zu Gehältern im Bildungsbereich und zum Lehrermangel in Deutschland zur Verfügung.
Wie lange dauert die Qualifikation zum Quereinsteiger Lehramt?
Die Qualifikation dauert zwischen 1 und 3 Jahren, meist berufsbegleitend mit praktischem Unterrichtseinsatz an Schulen.
Übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten für die Lehrer-Umschulung?
Ja, über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III werden Kurskosten, Prüfungsgebühren und teilweise der Lebensunterhalt finanziert.
Wie hoch ist das Gehalt als Quereinsteiger Lehrer?
Einstiegsgehälter liegen bei 3.500 bis 4.500 Euro brutto nach TV-L. Während der Ausbildung 13,90 bis 15,00 Euro pro Stunde.
Wer bietet die Qualifikation für Quereinsteiger ins Lehramt an?
Hauptanbieter sind Kultusministerien der Länder, Universitäten und Bildungsakademien. Vermittlung erfolgt über die Arbeitsagentur.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für den Quereinstieg ins Lehramt?
§ 81 SGB III regelt die Förderung, dazu kommen landesspezifische Quereinstiegsverordnungen der Kultusministerien.
Gibt es einen Vorbereitungsdienst für Quereinsteiger?
Ja, die Qualifikation umfasst einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst mit theoretischer Ausbildung und praktischem Unterrichtseinsatz.




