Umschulung Fahrlehrer – Ausbildung Quereinsteiger
Redaktionell geprüft von der Arbeitsamt.info-Redaktion | Aktualisiert: Mai 2026 | Lesezeit: ca. 5 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Quereinsteiger können über die Bundesagentur für Arbeit eine Umschulung zum Fahrlehrer mit Bildungsgutschein absolvieren
- Die Förderung erfolgt nach § 81 SGB III und umfasst alle Lehrgangskosten plus 150 Euro Weiterbildungsgeld monatlich
- Ausbildungsfahrschulen bieten konkrete Starttermine ab 2026 mit Stundenlöhnen ab 16,00 € an
- Mindestens 21 Jahre und eine abgeschlossene Berufsausbildung sind Grundvoraussetzungen für die Fahrlehrer-Weiterbildung
Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf eine gewisse Perspektivlosigkeit erleben und dieser entfliehen möchten, sollten sich gegebenenfalls umschulen lassen. Die Umschulung zum Fahrlehrer beziehungsweise zur Fahrlehrerin kann dann eine spannende Option sein. Vor allem diejenigen, die leidenschaftlich gerne Auto fahren und zudem gute Erinnerungen an ihre eigene Fahrschulzeit haben, finden vielfach großen Gefallen an dieser Idee.
Bei ernsthaftem Interesse an der Fahrlehrer-Umschulung sollte man sich zunächst eingehend informieren. Das Arbeitsamt ist diesbezüglich eine lohnende Adresse. Vorab kann man sich im Folgenden einen ersten Eindruck von der Umschulung zum Fahrlehrer verschaffen. So haben Interessierte eine erste Orientierung und wissen, worauf sie sich einlassen.
Berufsbild Fahrlehrer/in – Berufliche Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten
Die wesentliche Aufgabe von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern besteht darin, Fahrschüler/innen auszubilden. Sie bringen ihnen das Führen eines Kraftfahrzeugs in Theorie und Praxis bei, sodass sie am Ende ihrer Fahrschulzeit die Führerscheinprüfung erfolgreich bestehen. Fahrlehrer/innen führen zu diesem Zweck Theorieunterricht durch und vermitteln im Zuge dessen die notwendigen theoretischen Kenntnisse und Kompetenzen. Darüber hinaus begleiten sie die Fahrpraxis ihrer Schüler, indem sie Fahrstunden geben.
Wenn es um das Führen eines Kraftfahrzeugs und den Erwerb eines Führerscheins geht, sind Fahrlehrer/innen somit die zuständigen Lehrkräfte. In den folgenden Bereichen finden diese Beschäftigungsmöglichkeiten vor:
- Fahrschulen
- Ausbildungszentren für Verkehrsberufe
Viele Fahrlehrer/innen entscheiden sich aber gegen ein Angestelltenverhältnis und machen sich selbständig. Das Einkommen mit eigener Fahrschule kann naturgemäß stark schwanken, ansonsten lässt sich das durchschnittliche Gehalt als Fahrlehrer/in aber auf rund 30.000 Euro bis 50.000 Euro brutto im Jahr beziffern.
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Per Umschulung Fahrlehrer/in werden
Interessierte an einer Umschulung zum Fahrlehrer sollten zunächst wissen, dass es sich um keinen Ausbildungsberuf handelt. Dementsprechend existiert auch keine Umschulung im eigentlichen Sinne. Die Qualifizierung erfolgt stattdessen im Rahmen einer Weiterbildung, die aber durchaus als Zweitausbildung angegangen werden kann. Die Fahrlehrerausbildung kann den Startschuss für den beruflichen Neustart geben und muss an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte stattfinden. Dort werden insbesondere die folgenden Inhalte unterrichtet:
- Fahrphysik
- Verkehrspädagogik
- Didaktik
- Recht und Vorschriften
- Gefahrenlehre
- Verkehrsverhaltenslehre
- Kraftfahrzeugtechnik
- Kommunikation
Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Fahrlehrer-Qualifizierung
Wer die Fahrlehrer-Umschulung beziehungsweise Fahrlehrerausbildung in Angriff nimmt, widmet sich zunächst der Klasse BE. Darauf aufbauend können noch weitere Führerscheinklassen folgen. Die Teilnehmenden besuchen eine anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte und absolvieren zudem ein Praktikum an einer Ausbildungsfahrschule. Abschließend unterziehen sie sich der Fahrlehrerprüfung, die auf der Fahrlehrer-Prüfungsverordnung basiert. Diese Prüfung setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen:
- Lehrproben
- Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich)
- Fahrpraxis
Angehende Fahrlehrer/innen sollten sich intensiv mit den Prüfungsmodalitäten auseinandersetzen. Zunächst tun sie aber gut daran, die Ausbildung genau zu betrachten. Die wesentlichen Eckdaten lassen sich folgendermaßen schildern:
- Voraussetzungen: gesundheitliche Eignung, Mindestalter 21 Jahre, Schulabschluss, abgeschlossene Ausbildung, vorhandene Fahrerlaubnis sowie Fahrpraxis von mindestens drei Jahren
- Dauer: variiert je nach Lehrgangsform, aber mindestens 1 Jahr
- Kosten: mehrere Tausend Euro
Die teils hohen Gebühren sowie die Tatsache, dass man während der Fahrlehrerausbildung kein Geld verdient, sorgen für einen erheblichen finanziellen Druck. In dieser Situation kann es für Berufswechsler/innen richtig sein, sich an das Arbeitsamt zu wenden. Dort können sie Unterstützung erhalten in Form des Bildungsgutscheins und Hilfen zum Lebensunterhalt.
Das sind mögliche Alternativen zur Fahrlehrer-Umschulung
All diejenigen, die leidenschaftlich gerne fahren und dies zum Beruf machen möchten, können nicht nur eine Fahrlehrer-Umschulung absolvieren. Es gibt einige Alternativen für einen gelungenen Berufswechsel. So kann man sich auch umschulen lassen, um einen der folgenden Berufe zu ergreifen:
- Berufskraftfahrer/in
- Lokführer/in
- Fachkraft im Fahrbetrieb
Checkliste: Das macht die persönliche Eignung als Fahrlehrer/in aus
Die Fahrlehrerausbildung kommt mit einigen Voraussetzungen daher, die in erster Linie formaler Natur sind. Nur wer diese Kriterien erfüllt, wird zu der Qualifizierung zugelassen. Gleichzeitig sind nicht alle Menschen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, auch als Fahrlehrer/innen geeignet. Um etwaige Fehlentscheidungen zu vermeiden, widmet sich die folgende Checkliste der persönlichen Eignung für den Beruf des Fahrlehrers:
- schnelle Reaktionsfähigkeit
- Offenheit
- Geduld
- Kommunikationsstärke
- Durchsetzungsvermögen
- Flexibilität
- Verantwortungsgefühl
- Zuverlässigkeit
- Belastbarkeit
Wo erhalten Interessierte Informationen zur Fahrlehrer-Umschulung?
Die anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätten und Ausbildungsfahrschulen sind die richtigen Ansprechpartner für alle, die sich als Fahrlehrer/innen qualifizieren möchten. Berufswechsler/innen sollten außerdem mit dem Arbeitsamt in Kontakt treten und zunächst einen Beratungstermin vereinbaren. Eine eigenständige Online-Recherche darf ebenfalls nicht fehlen und kann sehr aufschlussreich sein.
Welche Weiterbildung ist für Fahrlehrer/innen sinnvoll?
Fahrlehrer/innen sollten stets auf dem neuesten Stand sein und daher regelmäßig an der einen oder anderen Weiterbildung teilnehmen. Hier bieten sich Seminare, Online-Kurse und Workshops an, die beispielsweise technische Details thematisieren oder auf die Sicherheit im Straßenverkehr eingehen. Zudem kann man seine Kompetenz erweitern, indem man sich für weitere Klassen als Fahrlehrer/in qualifiziert.
Weiterhin können Fahrlehrer/innen auch berufsbegleitend studieren, indem sie ein Fernstudium oder anderes Teilzeitstudium beginnen. Unter anderem die folgenden Disziplinen können sich anbieten:
- Verkehrsbetriebswirtschaft
- Kraftfahrzeugtechnik
- Verkehrsingenieurwesen
Zusätzlich ist auch ein Wirtschaftsstudium eine interessante Option für alle, die als studierte Ökonomen ihre eigene Fahrschule zum Erfolg führen möchten.
Förderung der Fahrlehrer-Umschulung durch Bildungsgutschein
Kurz gesagt: Die Arbeitsagentur fördert die Fahrlehrer-Weiterbildung nach § 81 SGB III mit dem Bildungsgutschein. Alle Kosten werden übernommen, wenn die berufliche Weiterbildung zur Beendigung der Arbeitslosigkeit notwendig ist.
Gemäß § 81 SGB III besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein Bildungsziel beschränkt. Die Voraussetzungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit geprüft.
Der Bildungsgutschein deckt Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Prüfungsgebühren, Fahrkosten, Kinderbetreuung und gegebenenfalls Unterkunft sowie Verpflegung ab, sofern Pendeln nicht zumutbar ist. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen gibt es zusätzlich ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I wird dieses bei Weiterbildungsbeginn fortgezahlt.
Für Beschäftigte gibt es Zuschüsse zu Lehrgangskosten oder Qualifizierungsgeld, abhängig von Betriebsgröße und Betriebsvereinbarung. Die Förderung greift bei Weiterbildungen ab 120 Stunden und kann mit Transferkurzarbeitergeld ergänzt werden.
Anbieter und Starttermine für die Fahrlehrer-Ausbildung
Kurz gesagt: Ausbildungsfahrschulen in ganz Deutschland bieten konkrete Starttermine ab 2026 an. Die Vermittlung erfolgt über die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit zu zugelassenen Bildungsträgern.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer wird bei verschiedenen Fahrschulen angeboten, die als zugelassene Bildungsträger fungieren. Konkrete Beispiele sind die Fahrschule Michael Schlopschnat in Emser mit Start ab 20.04.2026, die Fahrschule Sausemaus von Inhaber Benedikt Pfister in Aschaffenburg ab 01.07.2026 und eine Fahrschule in Mönchengladbach ab 16.04.2026. Die Fahrschule Fernlicht GmbH bietet ebenfalls Vollzeitstellen ab 01.05.2026 an.
Die Vermittlung erfolgt über die BA-Jobsuche zu Fahrschulen, die Ausbildungsplätze anbieten. Der Bildungsträger muss von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein, um die Förderung über den Bildungsgutschein zu ermöglichen. Events wie der Bildungsdonnerstag am 27.03. im Main-BiZ thematisieren spezielle Weiterbildungen für angehende Fahrlehrer.
Quereinsteiger sind für diese Ausbildungen explizit willkommen, wie in mehreren Stellenanzeigen der Bundesagentur für Arbeit angegeben wird. Die meisten Anbieter stellen unbefristete Vollzeitstellen in Aussicht und bieten eine Möglichkeit für den beruflichen Neustart in diesem Beruf.
Verdienstmöglichkeiten nach der Fahrlehrer-Umschulung
Kurz gesagt: Nach der Umschulung können Fahrlehrer mit einem Stundenlohn ab 16,00 Euro rechnen. Unbefristete Vollzeitstellen sind in diesem Beruf üblich und bieten finanzielle Sicherheit.
In einer konkreten Stellenanzeige für Fahrlehrer-Ausbildung in Köln wird ein Stundenlohn von 16,00 Euro pro Stunde angegeben, auch für Minijob-Positionen. Dies zeigt, dass selbst bei Teilzeitbeschäftigung ein angemessener Verdienst möglich ist. Unbefristete Vollzeitstellen sind in diesem Beruf die Regel und bieten langfristige berufliche Perspektiven.
Die Verdienstmöglichkeiten hängen stark vom Beschäftigungsverhältnis ab. Angestellte Fahrlehrer können mit einem regelmäßigen Einkommen rechnen, während selbständige Fahrlehrer mit eigener Fahrschule höhere, aber auch schwankende Einkommen erzielen können. Das Statistische Bundesamt erfasst regelmäßig Gehaltsdaten verschiedener Berufsgruppen, einschließlich der Fahrlehrertätigkeit.
Nach erfolgreicher Umschulung können Absolventen in verschiedenen Bereichen tätig werden. Neben der klassischen Fahrschule bieten auch Ausbildungszentren für Verkehrsberufe Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Klasse BE ist dabei der Einstieg, weitere Führerscheinklassen können die Verdienstmöglichkeiten erweitern.
Spezielle Voraussetzungen für Quereinsteiger
Kurz gesagt: Quereinsteiger müssen mindestens 21 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Weitere Voraussetzungen werden im Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur geklärt.
Für Quereinsteiger gelten die gleichen Grundvoraussetzungen wie für alle angehenden Fahrlehrer. Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können. Eine Fahrerlaubnis der Klasse BE ist erforderlich, da diese die Basis für die weitere Fahrlehrerqualifikation bildet.
Die individuellen Voraussetzungen für Förderungen wie den Bildungsgutschein werden in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit geklärt. Dabei wird geprüft, ob die berufliche Weiterbildung zur Fahrlehrer-Tätigkeit geeignet ist, um die bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit zu beenden. BERUFENET bietet detaillierte Informationen zu den formalen Anforderungen des Fahrlehrerberufs.
Neben den formalen Kriterien sollten Quereinsteiger auch persönliche Eigenschaften mitbringen. Geduld im Umgang mit Fahrschülern, kommunikative Fähigkeiten und eine hohe Stressresistenz sind wichtige Voraussetzungen für den Erfolg in diesem Beruf. Die theoretischen und praktischen Kenntnisse werden während der mehrmonatigen Ausbildung vermittelt.
Ablauf der Umschulungsmaßnahme für angehende Fahrlehrer
Kurz gesagt: Der Ablauf startet mit einem Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur, führt über die Vermittlung zu einer Ausbildungsfahrschule und endet mit der praktischen und theoretischen Fahrlehrerprüfung.
Der genaue Ablauf der Umschulung beginnt mit der Vermittlung über die BA-Jobsuche zu Fahrschulen, die Ausbildungsplätze anbieten. Das persönliche Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit klärt die individuellen Voraussetzungen und die Möglichkeit einer Förderung durch den Bildungsgutschein. Der Bildungsträger muss von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.
Die praktische Ausbildung erfolgt dann an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte. Teilnehmende absolvieren ein Praktikum an einer Ausbildungsfahrschule und lernen dabei den praktischen Umgang mit Fahrschülern. Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Elemente und bereitet systematisch auf die abschließende Fahrlehrerprüfung vor.
Die Dauer der Umschulungsmaßnahme beträgt typischerweise mehrere Monate bis zu einem Jahr, wobei konkrete Angaben in den Beratungsgesprächen bei der BA erfolgen. Während der gesamten Fortbildung erhalten die Teilnehmer das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich zusätzlich zu den übernommenen Kosten für Lehrgang, Lernmittel und Prüfungsgebühren.
Weiterführende Informationen
Die Bundesagentur für Arbeit informiert über den Bildungsgutschein und die Förderung nach § 81 SGB III für berufliche Weiterbildungen zum Fahrlehrer.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläutert die gesetzlichen Grundlagen des SGB III und die Anspruchsvoraussetzungen für Weiterbildungsförderung.
Gesetze im Internet bietet den vollständigen Wortlaut des § 81 SGB III und weitere relevante Rechtsgrundlagen für die Umschulungsförderung.
Wer kann eine Umschulung zum Fahrlehrer über das Arbeitsamt machen?
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können nach § 81 SGB III eine geförderte Weiterbildung zum Fahrlehrer absolvieren, wenn sie mindestens 21 Jahre alt sind.
Wie viel kostet die Fahrlehrer-Umschulung mit Bildungsgutschein?
Mit dem Bildungsgutschein entstehen keine Kosten. Alle Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Lernmittel und Fahrtkosten werden von der Arbeitsagentur übernommen.
Wie lange dauert die Umschulung zum Fahrlehrer?
Die Dauer beträgt typischerweise mehrere Monate bis zu einem Jahr. Konkrete Zeitangaben werden im Beratungsgespräch bei der Bundesagentur für Arbeit geklärt.
Was verdient man nach der Fahrlehrer-Umschulung?
Nach der Umschulung können Fahrlehrer mit einem Stundenlohn ab 16,00 Euro rechnen. Unbefristete Vollzeitstellen sind in diesem Beruf üblich.
Welche Voraussetzungen brauchen Quereinsteiger für die Fahrlehrer-Ausbildung?
Quereinsteiger müssen mindestens 21 Jahre alt sein, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Fahrerlaubnis der Klasse BE besitzen.
Gibt es zusätzliches Geld während der Fahrlehrer-Umschulung?
Ja, bei abschlussorientierten Weiterbildungen erhalten Teilnehmer zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat während der gesamten Maßnahme.




