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Umschulung Personalwesen – Ausbildung Quereinsteiger

Für Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf eine gewisse Perspektivlosigkeit erleben und eine dauerhafte Arbeitslosigkeit nicht hinnehmen wollen, sollten einen Berufswechsel ins Auge fassen. Unter anderem das Personalwesen kann sich als interessantes Tätigkeitsfeld für Berufswechsler/innen erweisen. Es bietet sich somit an, sich auf die Suche nach der richtigen Umschulung im Bereich Personalwesen zu begeben.

Interessierte an einer Umschulung in Sachen Personalwesen sollten wissen, dass es sich dabei um den Teilbereich der Betriebswirtschaft handelt, der sich dem Personal widmet. Die Mitarbeitenden stellen den Produktionsfaktor Arbeit beziehungsweise das Humankapital dar und sind gewissermaßen das Herz eines jeden Unternehmens. Ohne die Belegschaft könnte kein Unternehmen existieren, sodass nicht nur in Zeiten des Fachkräftemangels die Relevanz des Personalwesens deutlich wird. Daraus folgt, dass sich im Personalbereich spannende Perspektiven ergeben können. Eine entsprechende Umschulung kann für Berufswechsler/innen somit für einen vielversprechenden Neuanfang sorgen.

Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten im Personalwesen

All diejenigen, die sich mit den Berufsaussichten im Personalwesen befassen, sollten um die vielfältigen Optionen wissen. Daher lassen sich die Verdienstmöglichkeiten auch nicht pauschalisieren, weshalb es an dieser Stelle keine Informationen zum durchschnittlichen Gehalt gibt. Das konkrete Tätigkeitsprofil ergibt sich stets aus dem Beruf, den man ausübt. Da das Personalwesen verschiedene Möglichkeiten bietet, ergeben sich verschiedene Berufsbilder. Die folgenden Aufgaben sind jedoch typisch für das Personalwesen und vermitteln so einen guten Eindruck davon, wie der berufliche Alltag aussehen kann:

  • Personalbeschaffung
  • Personalplanung
  • Lohnbuchhaltung
  • Personalentwicklung
  • Personalverwaltung

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Umschulungsmöglichkeiten im Personalbereich

Wer per Umschulung im Personalwesen Fuß fassen möchte, kann sich in einem Ausbildungsberuf aus dem Personalbereich umschulen lassen. So schafft man eine solide Basis für den Wechsel in den Personalbereich. Als Umschulungsmöglichkeiten kommen die folgenden Berufe in Betracht:

  • Personaldienstleistungskaufmann/-frau
  • Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen

Interessante Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Personalwesen

Nach einer erfolgreichen Umschulung fürs Personalwesen verfügt man über einen anerkannten Berufsabschluss, auf dem man seine weitere Laufbahn aufbauen kann. Regelmäßige Weiterbildungen dürfen aber auch nicht fehlen und können beispielsweise aus Seminaren oder Online-Kursen zu unter anderem den folgenden Themen bestehen:

  • Personalsachbearbeitung
  • Bewerbermanagement
  • Büroorganisation
  • Recht
  • Rechnungswesen

Fachkräfte aus dem Personalwesen können zudem per Fortbildung einen höheren beruflichen Abschluss erreichen. So können sie sich als Fachwirt, Betriebswirt oder Fachkaufmann qualifizieren und auf der Karriereleiter aufsteigen. Ein Studium neben dem Beruf kann ebenfalls eine Option sein. Unter anderem per Fernstudium können sie berufsbegleitend studieren und sich einem der folgenden Fächer widmen:

  • Wirtschaftswissenschaft
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Human Resources
  • Personalmanagement

Checkliste: Das sind mögliche Alternativen zu einer Umschulung im Bereich Personalwesen

Im Rahmen einer Umschulung können sich Berufswechsler/innen für das Personalwesen qualifizieren. Mitunter ist aber auch ein direkter Quereinstieg möglich, während in anderen Fällen ein Studium neben dem Beruf die Basis für einen Neustart im Personalbereich schafft. All diejenigen, die grundsätzlich an einer richtigen Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf interessiert sind, sich aber nicht zwingend als Personaler sehen, sollten die folgenden Bereiche als Umschulungsalternativen betrachten:

  • Rechnungswesen
  • Einkauf
  • Marketing
  • Vertrieb
  • Produktion
  • Unternehmensführung

Wer sollte über eine Umschulung in Sachen Personalwesen nachdenken?

Interesse am Personalwesen ist eine grundlegende Voraussetzung für einen entsprechenden Berufswechsel. Umschulungen kommen zudem ohne strenge formale Kriterien aus, wodurch sich ein leichter Zugang ergibt. Nachhaltiger Erfolg stellt sich aber nur bei persönlicher Eignung für den Personalbereich ein. Dabei sind vor allem die folgenden Punkte hervorzuheben:

  • Kommunikationsstärke
  • Organisationstalent
  • Anpassungsfähigkeit
  • Offenheit
  • Zuverlässigkeit
  • Genauigkeit
  • kaufmännisches Interesse
  • gute Merkfähigkeit
  • soziale Kompetenz

Wie unterstützt das Arbeitsamt eine Personalwesen-Umschulung?

Eine Umschulung zum Personaler kann durchaus mehrere Tausend Euro kosten, wenn man einen außerbetrieblichen Lehrgang eines privaten Anbieters besucht. Währenddessen kann man zudem keiner geregelten Tätigkeit nachgehen, weshalb neben den Umschulungskosten auch der laufende Lebensunterhalt zu beachten ist. In beiden Punkten kann das Arbeitsamt helfen, denn es stellt Berufswechslern gegebenenfalls einen Bildungsgutschein sowie Hilfen zum Lebensunterhalt zur Verfügung.

Voraussetzungen für eine Umschulung im Personalwesen

Kurz gesagt: Mit abgeschlossener Berufsausbildung müssen Sie den Beruf über 4 Jahre nicht ausgeübt haben. Ohne anerkannten Abschluss sind mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit nötig. Die Arbeitsagentur prüft individuell Ihre Eignung.

Die Voraussetzungen für eine Umschulung im Personalwesen richten sich nach Ihrer beruflichen Situation. Haben Sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, muss Ihr bisheriger Beruf über 4 Jahre nicht ausgeübt worden sein oder zukünftig entbehrlich werden. Zusätzlich müssen Sie für den Zielberuf geeignet sein und bessere Arbeitsmarktchancen durch die Umschulung erhalten.

Ohne anerkannten Berufsabschluss benötigen Sie mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit als Nachweis Ihrer Berufserfahrung. Auch hier prüft die Bundesagentur für Arbeit Ihre Eignung für den Personalbereich und ob sich Ihre Arbeitsmarktchancen dadurch verbessern. Die individuelle Prüfung erfolgt in einem Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.

Dauer und Kosten der Personalwesen-Umschulung

Kurz gesagt: Umschulungen dauern weniger als reguläre Ausbildungen, zum Beispiel 18 Monate in Traineeprogrammen der Bundesagentur für Arbeit. Die Kosten übernimmt bei Förderung die Arbeitsagentur oder das Jobcenter komplett.

Eine Umschulung im Personalwesen ist zeitlich kürzer angelegt als eine reguläre Berufsausbildung. Die genaue Dauer variiert je nach Bildungsträger und gewähltem Schwerpunkt. Traineeprogramme der Bundesagentur für Arbeit dauern beispielsweise 18 Monate und sind praxisorientiert gestaltet.

Bei einer bewilligten Förderung entstehen Ihnen keine Kosten für die Umschulung. Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter übernimmt die Lehrgangsgebühren vollständig. Zusätzlich erhalten Sie bei einer abschlussorientierten Weiterbildung ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Der Bildungsträger muss jedoch von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.

Förderung durch Bildungsgutschein nach § 81 SGB III

Kurz gesagt: Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ermöglicht eine vollständige Kostenübernahme der Umschulung plus 150 Euro monatliches Weiterbildungsgeld. Sie erhalten ihn nach einem Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur.

Die Förderung einer Umschulung erfolgt über § 81 SGB III, wenn bessere Arbeitsmarktchancen entstehen und die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach einem persönlichen Beratungsgespräch können Sie einen Bildungsgutschein erhalten, der zeitlich, regional und auf das Bildungsziel beschränkt ist. Dieser gilt nur für zugelassene Träger und Maßnahmen.

Mit dem Bildungsgutschein erhalten Sie nicht nur eine Kostenübernahme für die komplette Umschulung, sondern auch ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Diese Förderung steht auch Quereinsteigern zur Verfügung, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelt die rechtlichen Grundlagen für diese Unterstützung.

Anbieter und Ablauf der Umschulung

Kurz gesagt: Umschulungen finden in Betrieben, Berufsfachschulen oder privaten Bildungseinrichtungen statt. Der Ablauf umfasst betriebliche und schulische Teile und endet mit einer IHK-Abschlussprüfung.

Sie können eine Umschulung im Personalwesen auf verschiedenen Wegen absolvieren. Betriebliche Umschulungen finden direkt in Unternehmen statt, während Berufsfachschulen oder privatwirtschaftliche Bildungseinrichtungen schulische Programme anbieten. Alle Anbieter müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.

Der Ablauf kombiniert betriebliche Praxis mit schulischen Inhalten und endet mit einer Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer, meist der IHK. Über das Portal „mein NOW“ können Sie deutschlandweit nach passenden Umschulungsangeboten suchen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer koordiniert die Abschlussprüfungen und stellt sicher, dass Sie einen anerkannten Berufsabschluss erhalten.

Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Regelungen

Kurz gesagt: § 81 SGB III regelt die Förderung beruflicher Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit oder Bedrohung. Bildungsträger benötigen eine Zulassung durch fachkundige Stellen und die Abschlussprüfung erfolgt vor den Kammern.

Die rechtliche Grundlage für Umschulungen bildet § 81 SGB III, der die Förderung beruflicher Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit regelt. Diese Vorschrift ermöglicht es der Arbeitsagentur und den Jobcentern, Umschulungsmaßnahmen zu finanzieren, wenn dadurch die Arbeitsmarktchancen der Teilnehmer verbessert werden.

Bildungsträger müssen eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle nachweisen können, bevor sie Umschulungen anbieten dürfen. Die Abschlussprüfung erfolgt vor den zuständigen Kammern, meist der IHK für kaufmännische Berufe im Personalwesen. Diese rechtlichen Vorgaben stellen sicher, dass Sie nach der Umschulung einen vollwertigen und anerkannten Berufsabschluss erhalten, der Ihnen neue berufliche Perspektiven eröffnet.

Weiterführende Informationen

Bundesagentur für Arbeit – Offizielle Informationen zu Förderung, Bildungsgutschein und Beratung für Umschulungen nach § 81 SGB III.

Bundesinstitut für Berufsbildung – Detaillierte Berufsprofile und rechtliche Grundlagen für Umschulungen in Deutschland.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag – Informationen zu IHK-Abschlussprüfungen und anerkannten Berufsabschlüssen im kaufmännischen Bereich.

Wie lange dauert eine Umschulung im Personalwesen?

Umschulungen sind kürzer als reguläre Ausbildungen. Traineeprogramme der Bundesagentur für Arbeit dauern beispielsweise 18 Monate, die genaue Dauer variiert je nach Anbieter.

Was kostet eine Umschulung zum Personalsachbearbeiter?

Bei Förderung durch die Arbeitsagentur entstehen keine Kosten. Sie erhalten zusätzlich 150 Euro monatliches Weiterbildungsgeld bei abschlussorientierter Weiterbildung.

Welche Voraussetzungen gelten ohne Berufsausbildung?

Ohne anerkannten Abschluss benötigen Sie mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit. Zusätzlich müssen Sie für den Zielberuf geeignet sein und bessere Arbeitsmarktchancen erhalten.

Wo kann ich eine Umschulung im Personalwesen machen?

In Betrieben, Berufsfachschulen oder privaten Bildungseinrichtungen. Alle Anbieter müssen von fachkundigen Stellen zugelassen sein. Suche über Portal „mein NOW“.

Wer prüft die Voraussetzungen für eine Umschulung?

Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter prüft individuell in einem Beratungsgespräch, ob Sie die Voraussetzungen nach § 81 SGB III erfüllen.

Mit welcher Prüfung endet die Umschulung?

Die Umschulung endet mit einer Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer, meist der IHK für kaufmännische Berufe im Personalwesen.


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