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Wo und wie wird der BAföG-Antrag gestellt?

Beim BAföG handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung. Um sie zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Antrag ist recht komplex und neben dem eigentlichen Antrag müssen auch einige Belege und weitere Unterlagen mit eingereicht werden. Damit sich die Antragstellung nicht zu einem bürokratischen Hürdenlauf entwickelt, sind im Folgenden die wichtigsten Informationen zur Antragstellung zusammengefasst.

Wo wird BAföG beantragt?

Das BAföG wird je nach Ausbildung an unterschiedlichen Stellen beantragt. BAföG für ein Studium an einer Hochschule, einer Universität oder einer Fachhochschule wird beim Amt für Ausbildungsförderung, meistens einfach “BAföG-Amt” genannt, gestellt. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag in dem für die Bildungseinrichtung zuständigen Amt beantragt wird. In den meisten Fällen ist das BAföG-Amt an das örtliche Studentenwerk angegliedert.

Wer das SchülerInnen-BAföG beantragen möchte, muss sich an eine andere Institution richten. In diesem Fall ist die Kreis- oder Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern zuständig. Findet die Ausbildung an einer Abendschule, einem Kolleg oder einer höheren Fachschule statt, ist die Stadt- oder Kreisverwaltung am Standort der Bildungseinrichtung zuständig. Das gilt auch, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller bereits verheiratet sind oder schon einmal verheiratet waren, oder wenn die Eltern im Ausland leben.

Wie wird der Antrag gestellt?

Der BAföG-Antrag wird durch Abgabe der entsprechenden Formulare und Unterlagen beim jeweils zuständigen BAföG-Amt gestellt. Dort sind auch auch die notwendigen Formulare erhältlich. Alternativ können sie auch im Internet unter http://www.das-neue-bafoeg.de/de/432.php runtergeladen werden. Der Antrag umfasst insgesamt acht Formblätter, von denen aber nicht alle für jeden Antrag notwendig sind.

Bei der Antragstellung werden verschiedene Anträge unterschieden:

  • Erstantrag
  • Weiterförderungs-/Folgeantrag
  • Auslands-BAföG
  • Elternunabhängiges BAföG
  • Antrag auf Vorausleistungen

Die Formblätter 1-3 müssen für jeden Antrag abgegeben werden. Die übrigen Formblätter 4 bis 8 und die Anlagen 1 und 2 zu Formblatt 1 müssen nur in den jeweils dafür vorgesehenen Fällen abgegeben werden.

Neben dem BAföG-Antrag sind zur Antragstellung in der Regel noch weitere Unterlagen notwendig. Dazu gehören zum Beispiel Bescheinigungen zum eigenen Einkommen, dem Einkommen der Eltern oder auch des Ehe-/Lebenpartners bzw. der Ehe-/Lebenspartnerin. Wichtig ist auch eine entsprechende Studienbescheinigung. Da diese Bescheinigung bei der Antragstellung eine große Rolle spielt, ist eine BAföG-Beantragung erst möglich, wenn bereits eine Immatrikulation des Antragstellers/der Antragstellerin erfolgt ist.

Bei der Antragstellung des Weiterförderungs-/Folgeantrags ist zu beachten, dass dieser mindestens zwei Monate vor Ablauf der aktuellen Bewilligungsfrist gestellt werden sollte, damit es keine Zahlungsunterbrechung gibt. Wird der Folgeantrag innerhalb dieser Frist gestellt, ist die unterbrechungsfreie Zahlung sogar gesetzlich garantiert.


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