Fragen nach dem Privatleben im Bewerbungsgespräch
Das im Rahmen eines Vorstellungsgespräches auch schon mal nach dem Privatleben gefragt wird, ist ja ganz normal. Bis zu einer bestimmten Grenze. In einem vorangegangenen Artikel ging es bereits explizit um das Gesetz der Gleichstellung und darum, welche Fragen zulässig sind und welche nicht oder welche Fragen schlicht unverschämt sind und durchaus auch nicht wahrheitsgemäß oder gar nicht beantwortet werden dürfen bzw. müssen. Im Folgenden gehe ich heute explizit auf die Fragen ein, die einen Bewerber bei einem Vorstellungs- bzw. Bewerbungsgespräch erwarten könnten, was sich der Personaler beim Stellen dieser Fragen eigentlich gedacht hat und wie man maximal vorteilhaft darauf antwortet.
Sind Sie verheiratet?
Diese Frage kann durchaus kommen. Aber warum überhaupt? Manche Personaler stellen diese Frage gerne, um abschätzen zu können, ob der Bewerber oder die Bewerberin alsbald Nachwuchs planen. Das ist unzulässig bis unverschämt.
Darauf darf man nun reagieren, wie es einem beliebt. Es gibt Bewerber, die darauf Wert legen, loszuwerden, dass eine Frage unzulässig ist. Aber hier darf auch ausgeschmückt werden: Werden unzulässige Fragen gestellt, darf der Bewerber zur Notlüge greifen. Den Arbeitgeber geht es nichts an, woher der eigene Nachname kommt. Es könnte nämlich, theoretisch, sein, dass frisch Verheiratete eher über Familienplanung nachdenken als Mitarbeiter, die Single sind.
Was sind Ihre Hobbies?
Darauf kann man antworten, muss man aber nicht. Sollte es aus gesundheitlichen Gründen für den angestrebten Job an sich wichtig sein, wie man sich sportlich betätigt, sollte der Bewerber antworten, bestenfalls wahrheitsgemäß.
Geht es jedoch um eine Position, in der das gar nicht ins Gewicht fällt, muss kein Bewerber zugeben, gern mal einen Fallschirmsprung zu wagen. Extremsportarten werden einfach weniger gern gesehen als Hobbies wie Schach oder Gartenarbeit. Ganz klarer Grund: Die Gefahr, dass ein Krankenschein ins Haus flattern könnte.
Wie viel verdienten Sie bisher?
Das Gehalt ist nichts, worüber gesprochen wird. Dass mit dem neuen Arbeitgeber eine Vergütung besprochen werden muss, ist vollkommen logisch, aber es ist nicht zulässig, wenn der potentielle neue Arbeitgeber nach dem bisherigen Gehalt fragt.
Ausschließlich dann, wenn der Bewerber selbst sich nicht nur als Angestellter bewirbt, sondern selbstständig tätig werden will und somit an einem Unternehmen teilhaben möchte, muss tatsächlich Einblick in die Vermögensverhältnisse gewährt werden.
Was würden Sie in Ihrem Privatleben ändern, wenn es ginge?
Diese Frage wird meist einhergehend gestellt mit der, was der Bewerber gern im beruflichen und im privaten Bereich verändern würde.
Beruflich sollte man geschickt sein und angeben, dass man selbst gern seine bereits erworbenen Kenntnisse hier und dort einbringen und Abläufe somit verbessern würde. Hier darf man gern etwas ins Detail gehen.
Charmant wiegelt man die Frage nach dem Privaten ab, in dem man angibt, privat genau so zufrieden zu sein, wie es ist und sich wünsche, es bleibe auch alles genau so, wie es aktuell ist. Das spricht für Zufriedenheit und Ausgeglichenheit.
Planen Sie Nachwuchs?
Ganz klar: Diese Frage muss kein Bewerber beantworten. Ganz gleich, ob männlich oder weiblich, wobei die Frage selbstverständlich eher den Damen gestellt wird.
Die Familienplanung geht den potentiellen neuen Arbeitgeber schlicht und ergreifend nichts an. Auch verweise ich an dieser Stelle auf das Gleichstellungsgesetz.
Sind Sie gesund?
Diese Frage bekam ich selbst noch nie gestellt. Dabei liegt sie doch eigentlich so nahe. Schließlich möchten sich Arbeitgeber doch an gesunde Mitarbeiter binden, die selten ausfallen und somit folglich deutlich effizienter tätig sind, als bereits leider erkrankte Angestellte.
An sich ist diese Frage unzulässig, allerdings bedingt. Einschränkungen gibt es nämlich je nachdem, um welche Tätigkeit es sich handelt, denn ein jeder hat das Recht auf Unversehrtheit. Somit will selbstverständlich ein Arbeitgeber seine anderen Mitarbeiter nicht gefährden durch zum Beispiel einen Kollegen, der aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Maschine nicht richtig bedienen kann.
Ansteckende Erkrankungen sollten aus Gründen der schlichten Fairness zugegeben werden.
Generell gilt: Notlügen sind erlaubt. Ausdrücklich. Man darf jedoch auch die Frage unbeantwortet lassen, was ich für keine gute Option halte. Oftmals möchten Personalleiter auch etwas aus den Bewerbern herauskitzeln. Es ist also nicht verkehrt, darauf hinzuweisen, wenn eine Frage unzulässig ist. Das geht auch ganz charmant: Der Bewerber könnte zum Beispiel, so es ihm bzw. ihr zu „bunt“ wird, knapp hinterfragen, ob diese Frage, auf die angestrebte Stelle bezogen, ausschlaggebend ist. Meist genügt dieser Hinweis.
Fragen, die jedoch nicht auf die angestrebte Stelle abzielen, dürfen auch wahrheitsfern beantwortet werden. Unhöflich muss niemand werden, prinzipiell sollte folglich der Bewerber versuchen, alle ihm gestellten Fragen souverän zu beantworten.
Praxisbeispiel
Nach ein paar sehr intimen Fragen in meinem Vorstellungsgespräch kam es dann zu dem Punkt, an dem ich die Möglichkeit bekam, die Fragen zu stellen. Ohne Umschweife fragte ich danach, ob Bewerbungsgespräche immer so ablaufen würden. Die Antwort: Ja, immer! Daraufhin konnte ich nur Antworten, dass wenn dies das Credo der Firma ist und bereits im Vorstellungsgespräch so indiskret vorgegangen wird, ich sicherlich der Falsche für diese Stelle sei. Ich habe im Vorstellungsgespräch die Stelle abgelehnt. In 99% der Fälle ist man mit dieser Entscheidung auf der sicheren Seite.