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Umschulung Immobilienkaufmann – Ausbildung Quereinsteiger

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Umschulung dauert 16 bis 36 Monate und wird durch Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gefördert
  • Voraussetzung: 4 Jahre nicht im erlernten Beruf gearbeitet oder 3 Jahre ohne anerkannten Abschluss
  • IHK-Prüfung führt zum offiziellen Berufsabschluss als Immobilienkaufmann/-frau
  • Förderung übernimmt alle Kosten plus 150 Euro Weiterbildungsgeld monatlich

Menschen, die einen Berufswechsel anstreben und eine kaufmännische Tätigkeit im Immobiliensektor ins Auge fassen, landen unweigerlich bei der Umschulung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau. Im Rahmen einer entsprechenden Zweitausbildung haben Berufswechsler/innen die Chance, sich für die boomende Immobilienwirtschaft zu qualifizieren. Interessante Karrierechancen sind hier garantiert.

All diejenigen, die über eine Umschulung zum Immobilienkaufmann nachdenken, sollten vorab sorgfältig recherchieren. Ein Beratungstermin beim Arbeitsamt kann sehr aufschlussreich sein und Interessierte mit allen relevanten Details versorgen. Auf eine eigenständige Recherche sollten diese aber dennoch nicht verzichten, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen.

Berufsbild Immobilienkaufmann/-frau – Berufsaussichten und Verdienstmöglichkeiten

Wer sich mit der Berufswahl beschäftigt und den Immobilienkaufmann ins Auge fasst, sollte sich zunächst eingehend mit dem Berufsbild auseinandersetzen. Dieses zeigt, dass Immobilienkaufleute in der Immobilienverwaltung sowie in der Bewirtschaftung von Immobilien eingesetzt werden. Sie wickeln den Kauf, Verkauf, die Vermietung sowie die Vermittlung ab. Ihr Aufgabenspektrum reicht von buchhalterischen Tätigkeiten über die kaufmännische Organisation bis hin zur Kundenberatung. Über einen langweiligen Arbeitsalltag können sich Immobilienkaufleute somit nicht beschweren. Außerdem ergeben sich vielfältige Karrierechancen insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Immobilienvermittlungen
  • Wohnungsgesellschaften
  • Bauunternehmen
  • Immobilienverwaltungen
  • Banken und Sparkassen
  • Versicherungsunternehmen

Wer als Immobilienkaufmann/-frau Karriere machen möchte, stellt selbstverständlich auch die Frage nach den Verdienstmöglichkeiten. Obwohl im Einzelfall Unterschiede bestehen, lässt sich das durchschnittliche Gehalt auf rund 24.000 Euro bis 36.000 Euro brutto im Jahr beziffern.

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Per Umschulung Immobilienkaufmann/-frau werden

Diejenigen, die aus ihrem bisherigen Beruf aussteigen wollen oder müssen, können von der Immobilienkaufmann-Umschulung profitieren und so die Basis für einen aussichtsreichen Neustart in der Immobilienwirtschaft schaffen. Grundsätzlich absolvieren angehende Immobilienkaufleute eine dreijährige duale Berufsausbildung. Berufswechsler/innen nehmen dahingegen üblicherweise an einem außerbetrieblichen Lehrgang teil, der als Zweitausbildung dient und ebenfalls zum offiziellen Berufsabschluss führt. Daher stehen auch hier die folgenden typischen Ausbildungsinhalte auf dem Plan:

  • BWL
  • kaufmännische Steuerung
  • Buchhaltung
  • IT
  • Organisation
  • Marketing
  • Finanzierung
  • Recht
  • Immobilienverwaltung
  • Immobilienbewirtschaftung
  • Immobilienbewertung
  • Immobilienentwicklung
  • Immobilienvermittlung

Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Immobilienkaufmann-Umschulung

Die Teilnahme an der außerbetrieblichen Umschulung zum Immobilienkaufmann beziehungsweise zur Immobilienkauffrau richtet sich speziell an fachfremde Berufswechsler/innen. Einschlägige Vorkenntnisse werden somit nicht vorausgesetzt. Je nach Lehrgangsform muss man für dieses Unterfangen zwei bis vier Jahre einplanen. Außerdem müssen die Umschulungskosten von teilweise mehreren Tausend Euro Beachtung finden. Interessierte an der Immobilienkaufmann-Umschulung tun somit gut daran, sich im Zuge ihrer Recherche mit den Rahmenbedingungen der Qualifizierung auseinanderzusetzen.

Finanzierungsmöglichkeiten für die Umschulung zum Immobilienkaufmann

Dass die Umschulung zum Immobilienkaufmann sehr kostenintensiv sein kann, liegt vor allem an den hohen Gebühren der Umschulungsanbieter. Zusätzlich ist zu beachten, dass die angehenden Immobilienkaufleute während der Umschulungsmaßnahme kein Geld verdienen, wodurch der laufende Lebensunterhalt zu einer echten Herausforderung werden kann.

Auf Umschülern lastet vielfach ein großer finanzieller Druck, den sie aushalten müssen. Auf der Suche nach einer Finanzierungslösung sollten sie sich an das Arbeitsamt wenden. Dieses kann als Träger der Maßnahme fungieren und dementsprechend einen Bildungsgutschein ausstellen sowie Hilfen zum Lebensunterhalt gewähren.

Checkliste: Diese Eigenschaften sollten Immobilienkaufleute mitbringen

Die formalen Voraussetzungen stellen für die meisten Interessenten an einer Immobilienkaufmann-Umschulung keine Hürde dar. Bevor man eine solche Maßnahme beginnt, sollte man seine persönliche Eignung hinterfragen. Die folgende Checkliste geht auf die zentralen Aspekte ein:

  • kaufmännisches Interesse
  • technisches Verständnis
  • Kommunikationsstärke
  • Organisationsgeschick
  • Flexibilität
  • Verkaufstalent
  • Zuverlässigkeit
  • Offenheit

Wie können sich Immobilienkaufleute weiterbilden?

Das lebenslange Lernen ist für ambitionierte Immobilienkaufleute der Schlüssel zu einer aussichtsreichen Karriere. Daher ist es wichtig, hin und wieder eine Weiterbildung ins Auge zu fassen. Neben kompakten Seminaren und Online-Kursen zu einzelnen Themen sind hier vor allem die folgenden Fortbildungen hervorzuheben, die zu einem höheren beruflichen Abschluss führen:

  • Fachwirt/in – Immobilien
  • Betriebswirt/in – Immobilien
  • Fachwirt/in – Finanzberatung
  • Betriebswirt/in – Controlling
  • Immobiliensachverständige/r

Dass Immobilienkaufleute berufsbegleitend studieren können, indem sie ein Fernstudium oder anderes Teilzeitstudium aufnehmen, darf ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Insbesondere die folgenden Studiengänge können sich als wertvolle Karrierebausteine erweisen:

  • Betriebswirtschaftslehre
  • Immobilienwirtschaft
  • Facility Management
  • Gebäudetechnik
  • Bauingenieurwesen
  • Immobilienwirtschaft

Welche Alternativen gibt es zur Immobilienkaufmann-Umschulung?

Die Umschulung zum Immobilienkaufmann beziehungsweise zur Immobilienkauffrau bietet viel Entwicklungspotenzial und ausgezeichnete Berufsaussichten. Trotzdem schadet es nicht, sich nach möglichen Alternativen umzusehen. Hier sind vor allem die folgenden Berufe zu nennen:

  • Bankkaufmann/-frau
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen

Gesetzliche Grundlagen und Förderung durch die Arbeitsagentur

Kurz gesagt: Die Umschulung zum Immobilienkaufmann wird nach § 81 SGB III durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert. Ab 01.01.2025 entscheidet die Arbeitsagentur auch für Jobcenter-Kunden über Förderungen.

Die rechtliche Grundlage für die Förderung der Immobilienkaufmann-Umschulung bildet § 81 SGB III. Dieser Paragraph regelt die Förderung beruflicher Fortbildungen und Umschulungen durch den Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt. Wichtig ist, dass nur zugelassene Bildungsträger diese Umschulung durchführen dürfen.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: Die Agentur für Arbeit entscheidet und fördert dann auch für Jobcenter-Kunden. Bei einer abschlussorientierten Weiterbildung wie der Umschulung zum Immobilienkaufmann erhalten Teilnehmer monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld und können eine Weiterbildungsprämie erhalten. Förderbar sind Lehrgänge über 120 Stunden, die über eine kurzfristige Anpassung hinausgehen. Eine Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit vor Kursbeginn ist zwingend erforderlich.

Voraussetzungen für die Förderung der Immobilienkaufmann-Umschulung

Kurz gesagt: Mit abgeschlossener Berufsausbildung müssen Sie 4 Jahre nicht im Beruf gearbeitet haben. Ohne Abschluss sind 3 Jahre berufliche Tätigkeit nötig.

Für die Förderung einer Umschulung zum Immobilienkaufmann durch die Arbeitsagentur gelten je nach Ausgangssituation unterschiedliche Voraussetzungen. Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung müssen ihren erlernten Beruf länger als 4 Jahre nicht ausgeübt haben oder der Beruf ist zukünftig nicht mehr gefragt am Arbeitsmarkt. Zusätzlich muss eine Eignung für den Zielberuf Immobilienkaufmann vorliegen und bessere Arbeitsmarktchancen durch die Umschulung zu erwarten sein.

Für Personen ohne anerkannten Berufsabschluss gelten andere Kriterien: Sie müssen mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit nachweisen können. Auch hier sind die Eignung für den Beruf als Immobilienkaufmann und verbesserte Chancen auf dem Arbeitsmarkt Voraussetzung. Die individuellen Voraussetzungen werden immer in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geprüft. Ein Praktikum in einem Immobilienunternehmen vor der Umschulung ist empfehlenswert, um die Eignung zu testen.

Dauer der Umschulung und Kostenübernahme

Kurz gesagt: Die Umschulung dauert 16 bis 36 Monate und ist kürzer als eine reguläre Ausbildung. Alle Kosten werden bei Förderung übernommen, Teilqualifizierungen dauern nur 4 bis 6 Monate.

Die Dauer der Umschulung zum Immobilienkaufmann variiert je nach Anbieter und Form zwischen 16 und 36 Monate. Damit ist sie deutlich kürzer als eine reguläre dreijährige Ausbildung zum Immobilienkaufmann. Für den Einstieg in die Immobilienbranche gibt es auch Teilqualifizierungen, die nur 4 bis 6 Monate dauern und als Vorbereitung auf die vollständige Umschulung dienen können.

Bei einer bewilligten Förderung übernimmt die Arbeitsagentur sämtliche Kosten der Immobilienkaufmann-Umschulung. Dies umfasst die Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Prüfungsgebühren bei der IHK sowie Fahrkosten zum Bildungsträger. Auch Kosten für Kinderbetreuung werden übernommen. Falls das Pendeln zum Ausbildungsort unzumutbar ist, können sogar Unterkunfts- und Verpflegungskosten erstattet werden. Die IHK als zuständige Kammer führt die Abschlussprüfung durch und stellt das offizielle Zeugnis aus.

Ablauf der Umschulung und IHK-Prüfung

Kurz gesagt: Die Umschulung erfolgt bei zugelassenen Bildungsträgern oder direkt in Betrieben. Der Abschluss wird durch eine IHK-Prüfung erreicht, die zum vollwertigen Berufsabschluss führt.

Die Umschulung zum Immobilienkaufmann kann auf zwei Wegen absolviert werden: schulisch bei einem zugelassenen Bildungsträger oder direkt in einem Immobilienunternehmen. Bei der schulischen Variante lernen die Teilnehmer die theoretischen Grundlagen und absolvieren Praktikumsphasen in Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Die betriebliche Umschulung findet hauptsächlich im Unternehmen statt, ergänzt durch Berufsschulunterricht.

Der erfolgreiche Abschluss erfolgt durch eine Prüfung vor der IHK. Diese Prüfung ist identisch mit der Abschlussprüfung der regulären Ausbildung und führt zum vollwertigen Berufsabschluss als Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau. Förderbare Angebote für die Umschulung finden Sie über die Ausbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit. Beispiele für Bildungsträger sind das Oberlinhaus Berufsbildung gGmbH in Potsdam oder das BFW Leipzig. Die IHK-Organisation gewährleistet bundesweit einheitliche Prüfungsstandards.

Weiterbildungsgeld und Prämien während der Umschulung

Kurz gesagt: Teilnehmer erhalten monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld zusätzlich zu ihren Bezügen. Bei erfolgreichem Abschluss winkt eine Weiterbildungsprämie.

Neben der Kostenübernahme erhalten Teilnehmer einer geförderten Umschulung zum Immobilienkaufmann zusätzliche finanzielle Unterstützung. Das monatliche Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro und wird zusätzlich zu den Bezügen nach SGB III oder SGB II ausgezahlt. Diese Förderung soll die Motivation während der Umschulung stärken und zusätzliche Ausgaben für Lernmaterial abfedern.

Bei erfolgreichem Bestehen der IHK-Prüfung können Umschüler eine Weiterbildungsprämie erhalten. Diese wird als Belohnung für den erfolgreichen Abschluss gezahlt und soll den Übergang in den Arbeitsmarkt als Immobilienkaufmann erleichtern. Für bestimmte Personengruppen besteht unter spezifischen Voraussetzungen sogar ein Rechtsanspruch auf Förderung, insbesondere bei Nachtragsabschlüssen. Die genauen Bedingungen sollten im Beratungsgespräch geklärt werden.

Weiterführende Informationen

Bundesagentur für Arbeit – Hier erhalten Sie den Bildungsgutschein und umfassende Beratung zur Förderung Ihrer Umschulung nach § 81 SGB III.

Bundesinstitut für Berufsbildung – Offizielle Informationen zur Ausbildungsordnung und den Inhalten der Immobilienkaufmann-Ausbildung.

BERUFENET – Detaillierte Berufsprofile und aktuelle Informationen zum Tätigkeitsfeld von Immobilienkaufleuten.

Wie lange dauert die Umschulung zum Immobilienkaufmann?

Die Umschulung dauert 16 bis 36 Monate, je nach Anbieter und Form. Sie ist damit kürzer als die reguläre dreijährige Ausbildung.

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Förderung?

Mit Berufsausbildung: 4 Jahre nicht im Beruf gearbeitet. Ohne Abschluss: mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit nachweisen.

Übernimmt die Arbeitsagentur alle Kosten?

Ja, bei bewilligter Förderung werden Lehrgangsgebühren, Prüfungskosten, Lernmittel, Fahrtkosten und Kinderbetreuung vollständig übernommen.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?

Teilnehmer erhalten monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld zusätzlich zu ihren regulären Bezügen nach SGB III oder SGB II.

Wer führt die Abschlussprüfung durch?

Die IHK führt die Abschlussprüfung durch. Diese ist identisch zur regulären Ausbildungsprüfung und führt zum vollwertigen Berufsabschluss.

Kann ich die Umschulung auch in Teilzeit machen?

Ja, viele Bildungsträger bieten verschiedene Möglichkeiten flexibles Lernen an, auch in Teilzeit für Eltern oder Berufstätige.


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