Umschulung Verkäufer – Ausbildung Quereinsteiger
Redaktionell geprüft von der Fernstudium – Berufsbegleitend studieren-Redaktion · Aktualisiert: · Lesezeit: ca. 10 Min
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Förderung nach § 81 SGB III durch Arbeitsagentur oder Jobcenter bei erfüllten Voraussetzungen möglich
- Stundenlöhne nach Umschulung zwischen 15,00 € und 22,00 € je nach Region und Betrieb
- Ohne Berufsabschluss sind mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit erforderlich
- Bildungsgutschein ermöglicht Kostenübernahme für abschlussorientierte Qualifizierungen
Der Beruf des Verkäufers beziehungsweise der Verkäuferin wird vielfach unterschätzt. Oftmals werden hier Quereinsteiger/innen ohne jegliche Vorkenntnisse eingesetzt, sodass der Eindruck entsteht, es handele sich um eine Tätigkeit mit überschaubarem Anspruch. Dass es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt, wird dahingegen oft vergessen. Eine vielversprechende Karriere im Verkauf erfordert jedoch eine solide Basis. Diejenigen, die aus einem anderen Beruf stammen, sollten daher gegebenenfalls eine Umschulung zur Verkäuferin beziehungsweise zum Verkäufer ins Auge fassen.
Das Arbeitsamt bietet ausführliche Beratungen für Berufswechsler/innen an. Auch in Bezug auf die Verkäufer-Umschulung ist man dort an der richtigen Adresse. Nachfolgend kann man aber zunächst auf eigene Faust recherchieren und erste wichtige Informationen erhalten.
Berufsbild Verkäufer/in – Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten
Dass Verkäufer/innen für den Verkauf zuständig sind, liegt auf der Hand. Fachfremden ist aber häufig gar nicht bewusst, was das konkret bedeutet. Das breite Aufgabenspektrum wird nicht selten verkannt. Diejenigen, die diesen Beruf ergreifen möchten, sollten aber um die folgenden typischen Aufgaben wissen:
- Kundenberatung
- Kasse
- Annahme von Warenlieferungen
- Sortierung und Verräumung der Ware
Überall dort, wo ein Verkauf stattfindet, können sich für eine/n Verkäufer/in Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben. Supermärkte, Kaufhäuser, Möbelhäuser und Fachgeschäfte sind hier vor allem zu nennen. Die Verdienstmöglichkeiten können zwar variieren, aber das durchschnittliche Gehalt lässt sich auf rund 18.000 Euro bis 30.000 Euro brutto im Jahr beziffern.
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Per Umschulung Verkäufer/in werden
Menschen, die in ihrem alten Job keine Zukunftschancen mehr haben und sich nicht mit der Perspektivlosigkeit abfinden möchten, profitieren von dem hohen Bedarf an Verkaufspersonal. Die Umschulung zum/zur Verkäufer/in kann ihnen somit einige Türen öffnen. Der außerbetriebliche Lehrgang dient als Zweitausbildung und führt ebenso wie die reguläre duale Ausbildung zum anerkannten Berufsabschluss. Auf dem Weg dahin befassen sich angehende Verkäufer/innen mit den folgenden Inhalten:
- BWL
- Buchhaltung
- Warenkunde
- Logistik
- Lagerwirtschaft
- Kassensysteme
- Organisation
- Kommunikation
- Kundenberatung
- IT
- Warenpräsentation
Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Verkäufer-Umschulung
Wenn eine Verkäufer-Umschulung im Raum steht, müssen sich Interessierte bewusst machen, dass ein außerbetrieblicher Lehrgang hier die Regel ist. Dementsprechend ergeben sich im Vergleich zur Ausbildung im dualen System einige Unterschiede. Daher ist es wichtig, sich vorab mit den Modalitäten der Umschulungsmaßnahme vertraut zu machen. Die folgenden Eckdaten sind dabei zu nennen:
- Voraussetzung: keine besondere Vorbildung
- Dauer: in der Regel 2 Jahre
- Kosten: üblicherweise mehrere Tausend Euro
So lässt sich die Verkäufer-Umschulung finanzieren
Einerseits erheben Umschulungsanbieter Gebühren von mehreren Tausend Euro, andererseits können Teilnehmende an einem solchen Lehrgang keinem Beruf nachgehen und somit kein eigenes Einkommen erwirtschaften. Es stellt sich also die Frage, wie sich die Umschulungskosten und der laufende Lebensunterhalt finanzieren lassen. Hier kann das Arbeitsamt weiterhelfen, denn wenn es die Verkäufer-Umschulung befürwortet, kann es einen Bildungsgutschein ausstellen und Hilfen zum Lebensunterhalt gewähren.
Checkliste zur persönlichen Eignung als Verkäufer/in
Die formalen Voraussetzungen für die Umschulung zum/zur Verkäufer/in sind überschaubar. In erster Linie ist hervorzuheben, dass Umschulungen für Berufswechsler/innen gedacht sind und daher von einer abgeschlossen Ausbildung mit anschließender Berufstätigkeit in einem beliebigen Bereich ausgehen. Die persönliche Eignung sollte aber nicht ignoriert werden, denn von ihr hängt der langfristige Erfolg als Verkäufer/in ab. Dabei kommt es vor allem auf die folgenden Aspekte an:
- Offenheit
- Kommunikationsstärke
- Flexibilität
- Einsatzbereitschaft
- Stressresistenz
- Belastbarkeit
- Durchsetzungsvermögen
Wie können sich Verkäufer/innen weiterbilden?
Angesichts des lebenslangen Lernens machen sich auch Verkäufer/innen nach der absolvierten Ausbildung beziehungsweise Umschulung Gedanken über ihre Weiterbildungsmöglichkeiten. Seminare und Online-Kurse in Sachen Kassensysteme, Kundenberatung oder Warenpräsentation sind hier zu nennen. Außerdem stehen auch die folgenden Fortbildungen zur Auswahl:
- Fachwirt/in – Handel
- Fachwirt/in – Vertrieb im Einzelhandel
- Betriebswirt/in – Handel
- Betriebswirt/in – Möbelhandel
- Fachwirt/in – Wirtschaft
Weiterhin kann es sinnvoll sein, ein Studium ins Auge zu fassen. Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftspsychologie oder Sales Management sind nur einige Studiengänge, die sich hier anbieten. Diejenigen, die berufsbegleitend studieren möchten, können auf die folgenden Studienformen zurückgreifen:
- Fernstudium
- Duales Studium
- Abendstudium
- Wochenendstudium
- Teilzeitstudium
Welche Alternativen gibt es zur Umschulung zum Verkäufer?
Die Umschulung zum/zur Verkäufer/in ist keineswegs alternativlos. Berufswechsler/innen mit ambitionierten Karriereplänen im Handel sollten unter anderem über die folgenden Berufe nachdenken:
- Kaufmann/-frau im Einzelhandel
- Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk
- Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement
- Kaufmann/-frau im E-Commerce
Ablauf und konkrete Voraussetzungen für die Verkäufer-Umschulung
Kurz gesagt: Mit abgeschlossener Berufsausbildung müssen Sie den Beruf über 4 Jahre nicht ausgeübt haben. Ohne Abschluss sind mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit erforderlich.
Die Umschulung zum Verkäufer erfolgt meist in Betrieben oder Berufsfachschulen und endet mit einer Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer wie IHK oder HWK. Für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung gelten spezielle Bedingungen: Der erlernte Beruf muss über 4 Jahre nicht ausgeübt worden sein oder wird zukünftig nicht mehr benötigt. Zusätzlich muss die Eignung für den Zielberuf gegeben sein und bessere Arbeitsmarktchancen durch die Umschulung entstehen.
Quereinsteiger ohne anerkannten Berufsabschluss müssen mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit nachweisen können. Zusätzliche Zugangsbedingungen für Verkaufsberufe umfassen Serviceorientierung, Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und körperliche Belastbarkeit. Ein Deutsch B2-Niveau ist bei Umschulungen erforderlich, ein Führerschein Klasse B ist vorteilhaft. Vor Beginn der Umschulung ist oft ein Praktikum in einem Betrieb möglich, um die Eignung zu testen.
Förderung durch Arbeitsagentur und Jobcenter nach § 81 SGB III
Kurz gesagt: Die Kostenübernahme erfolgt nach § 81 SGB III, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und bessere Arbeitsmarktchancen gegeben sind. Ein Bildungsgutschein ermöglicht die Finanzierung.
Die Förderung der Verkäufer-Umschulung richtet sich nach § 81 SGB III, der Umschulungen für Arbeitsuchende mit unzureichenden Qualifikationen regelt. Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter übernimmt die Kosten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sich durch die Umschulung bessere Arbeitsmarktchancen ergeben. Ein Bildungsgutschein wird für abschlussorientierte Qualifizierungen ausgestellt und deckt die Lehrgangskosten sowie gegebenenfalls weitere Aufwendungen ab.
Regionale Bildungszielplanungen 2026 der Agentur für Arbeit priorisieren Verkaufsberufe für Quereinsteiger in verschiedenen Regionen wie Kassel, Bamberg-Coburg und Berlin. Die genauen Förderbeträge sind abhängig vom jeweiligen Anbieter und der Region. Die Bundesagentur für Arbeit informiert über aktuelle Förderrichtlinien und regionale Schwerpunktsetzungen in der beruflichen Qualifizierung.
Gehalt und Verdienstmöglichkeiten nach der Umschulung
Kurz gesagt: Umgeschulte Verkäufer erhalten Stundenlöhne zwischen 15,00 € und 22,00 €. Quereinsteiger haben gute Einstiegschancen auch in Teilzeit oder administrativen Bereichen.
Nach erfolgreich abgeschlossener Umschulung können Verkäufer mit Stundenlöhnen zwischen 15,00 € und 22,00 € rechnen, wie aktuelle Stellenanzeigen aus dem Jahr 2026 zeigen. Diese Spanne variiert je nach Region, Betriebsgröße und individueller Berufserfahrung. Quereinsteiger haben dabei gute Einstiegschancen nicht nur im direkten Verkauf, sondern auch in Teilzeitpositionen, Lagerbereichen oder administrativen Tätigkeiten innerhalb des Einzelhandels.
Die Verdienstaussichten sind regional unterschiedlich ausgeprägt, wobei Ballungsgebiete tendenziell höhere Löhne bieten. Beispiele aus aktuellen Stellenausschreibungen finden sich in Krefeld, Hamburg und Hessen, wo verstärkt Quereinsteiger für Verkaufspositionen gesucht werden. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig aktuelle Gehaltsdaten für verschiedene Berufsgruppen im Einzelhandel.
Anbieter und Durchführung der Umschulungsmaßnahme
Kurz gesagt: Die Umschulung erfolgt bei Betrieben oder Berufsfachschulen. Regionale Arbeitsagenturen listen entsprechende Anbieter in ihren Bildungszielplanungen auf.
Die Durchführung der Verkäufer-Umschulung erfolgt sowohl bei Betrieben als auch an Berufsfachschulen, je nach regionaler Verfügbarkeit und individuellen Voraussetzungen. Regionale Agenturen für Arbeit wie in Kassel, Bamberg-Coburg oder Berlin listen entsprechende Umschulungsangebote in ihren Bildungszielplanungen auf und koordinieren die Vermittlung interessierter Kandidaten. Viele Arbeitgeber bieten auch interne Weiterbildungen an, die eine verkürzte Qualifizierung ermöglichen.
Die Auswahl des passenden Anbieters hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die gewünschte Schwerpunktsetzung, regionale Verfügbarkeit und Förderungsmöglichkeiten. Stellenbeispiele für Verkäufer und Quereinsteiger finden sich aktuell verstärkt in Krefeld, Hamburg und Hessen. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Prüfungsinstanzen und bieten umfassende Informationen zu anerkannten Umschulungsanbietern in der jeweiligen Region.
Dauer und Kosten im Detail
Kurz gesagt: Die Umschulung dauert kürzer als die reguläre 3-jährige Ausbildung. Die Kosten variieren regional und werden bei Förderung durch Arbeitsagentur oder Jobcenter übernommen.
Die Dauer der Verkäufer-Umschulung ist in der Regel kürzer als die reguläre 3-jährige Ausbildung zum Verkäufer oder Kaufmann im Einzelhandel. Die exakte Dauer variiert regional und je nach Anbieter, da es sich oft um Anpassungsqualifizierungen handelt, die auf vorhandene Berufserfahrung aufbauen. Bundesweit einheitliche Zahlen gibt es nicht, da die Länder und Regionen unterschiedliche Schwerpunkte setzen.
Die Kosten für die Umschulung sind abhängig vom jeweiligen Anbieter und der Region, wobei bei Erfüllung der Voraussetzungen nach § 81 SGB III eine vollständige Übernahme durch das Jobcenter oder die Arbeitsagentur möglich ist. Die genauen Beträge werden nicht einheitlich ausgewiesen, da sie sich nach dem individuellen Qualifizierungsbedarf und den regionalen Gegebenheiten richten. Bei einer Förderung entstehen für die Teilnehmer in der Regel keine direkten Kosten.
Weiterführende Informationen
Die Bundesagentur für Arbeit informiert umfassend über Fördervoraussetzungen und Bildungsgutscheine für Umschulungsmaßnahmen nach § 81 SGB III.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung bietet detaillierte Informationen zu anerkannten Ausbildungsberufen und Qualifizierungsstandards im Einzelhandel.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag stellt Informationen zu Prüfungsanforderungen und regionalen Umschulungsanbietern zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Verkäufer-Umschulung ohne Berufsabschluss?
Ohne anerkannten Berufsabschluss sind mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit erforderlich. Zusätzlich müssen Eignung für den Zielberuf und bessere Arbeitsmarktchancen durch die Umschulung gegeben sein.
Wie wird die Verkäufer-Umschulung nach § 81 SGB III gefördert?
Die Förderung erfolgt über einen Bildungsgutschein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Arbeitsagentur oder Jobcenter übernehmen die Kosten bei besseren Arbeitsmarktchancen.
Was verdient man nach einer Verkäufer-Umschulung?
Die Stundenlöhne liegen zwischen 15,00 € und 22,00 € je nach Region und Betrieb. Quereinsteiger haben gute Einstiegschancen auch in Teilzeit oder administrativen Bereichen.
Wie lange dauert die Umschulung zum Verkäufer?
Die Umschulung dauert kürzer als die reguläre 3-jährige Ausbildung. Die genaue Dauer variiert regional und nach Anbieter als Anpassungsqualifizierung.
Bei welchen Anbietern kann man eine Verkäufer-Umschulung machen?
Die Umschulung erfolgt bei Betrieben oder Berufsfachschulen. IHK und HWK sind für die Abschlussprüfungen zuständig. Regionale Arbeitsagenturen listen Anbieter auf.
Umschulung im Bereich Wirtschaft
- Automobilkaufmann
- Bankkaufmann
- Buchhalter
- Bürokauffrau
- E-Commerce
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Fachlagerist
- Fitnesskaufmann
- Immobilienkaufmann
- Immobilienmakler
- Industriekaufmann
- Kauffrau im Gesundheitswesen
- Kaufmann für Büromanagement
- Landwirt
- Marketing
- Personalwesen
- Rechtsanwaltsfachangestellte
- Sachbearbeiter
- Steuerberater
- Steuerfachangestellte
- Tourismuskaufmann
- Verkäufer
- Versicherungskaufmann
- Verwaltungsfachangestellte




