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Umschulung Tourismuskaufmann – Ausbildung Quereinsteiger

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Umschulung nach § 81 SGB III mit vollständiger Förderung über Bildungsgutschein möglich
  • Dauer: 24 Monate Vollzeit, Kosten 8.000-12.000 Euro werden bei Förderung übernommen
  • Mindestalter 18 Jahre, für Förderung in der Regel ab 25 Jahren
  • Einstiegsgehalt nach Abschluss: 2.500-3.000 Euro brutto monatlich

All diejenigen, die eine Umschulung zum/zur Tourismuskaufmann/-frau ins Auge fassen, sehen darin ihre große Chance für einen beruflichen Neuanfang. Wenn es im alten Job nicht mehr weitergeht, muss man sich nicht mit der Arbeitslosigkeit abfinden, sondern kann einen Berufswechsel in Angriff nehmen. So kann man sich zum Tourismuskaufmann umschulen lassen und auf diese Art und Weise eine zweite Karriere in der Tourismusbranche beginnen.

Berufsbild Tourismuskaufmann/-frau – Berufsaussichten und Gehalt

Insbesondere Berufswechsler/innen, sollten ihre erneute Berufswahl nicht überstürzen. Stattdessen sollten sie sich eingehend mit dem Berufsbild auseinandersetzen. Es ist wissenswert, welche beruflichen Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten qualifizierte Tourismuskaufleute erwarten.

Als Tourismuskaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen übernimmt man klassische kaufmännische Aufgaben. Darüber hinaus gehören auch die Reisevermittlung sowie die Kundenberatung zu den wesentlichen Tätigkeiten von Tourismuskaufleuten. Diese verfügen über kaufmännisches Know-How sowie Spezialkenntnisse aus dem Bereich Touristik. Dementsprechend erwarten sie spannende Perspektiven in den folgenden Bereichen:

  • Reisebüros
  • Fluggesellschaften
  • Hotels
  • Reiseveranstalter

Überall dort, wo es um Reisen geht, können sich für Tourismuskaufleute spannende Perspektiven ergeben. Die Karrierechancen können sich somit sehen lassen. Gleichzeitig stellt sich auch die Frage nach den Verdienstmöglichkeiten. Je nach Position, Einsatzbereich, Berufserfahrung und Qualifikationsprofil kann das Einkommen variieren. Das durchschnittliche Gehalt lässt sich trotzdem auf rund 30.000 Euro bis 48.000 Euro brutto im Jahr beziffern.

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Per Umschulung Tourismuskaufmann/-frau werden

Die Umschulung zum/zur Tourismuskaufmann/-frau dient Berufswechslern als Ersatz für die klassische Berufsausbildung. Diese findet in dualer Form statt und richtet sich an junge Menschen, die den ersten Schritt ins Berufsleben wagen. Auf Berufswechsler/innen trifft dies nicht zu, weshalb sich für diese eine Umschulungsmaßnahme anbietet. Diese erfolgt als außerbetrieblicher Lehrgang und führt ebenfalls zum anerkannten Berufsabschluss. Auf dem Weg dahin befassen sich die Teilnehmenden mit den folgenden Inhalten:

  • Betriebswirtschaft
  • Buchhaltung
  • Vertrieb
  • Marketing
  • Kommunikation
  • Personalwesen
  • Recht
  • Destinationsmanagement
  • Reisevermittlung
  • Veranstaltungsmanagement
  • PR

Voraussetzungen

Die abweichenden Rahmenbedingungen der Tourismuskaufmann-Umschulung werfen immer wieder Fragen auf. So geht es beispielsweise um die formalen Voraussetzungen. Eine besondere Vorbildung benötigt man nicht. Allerdings sollte man zumindest eine abgeschlossene Ausbildung in einem beliebigen Beruf vorweisen können.

Dauer

Die duale Ausbildung zum Tourismuskaufmann dauert drei Jahre. Umschüler/innen müssen dahingegen nur zwei Jahre einplanen, wenn sie die außerbetriebliche Umschulungsmaßnahme in Vollzeit absolvieren.

Kosten

Im Gegensatz zu Auszubildenden erhalten Teilnehmende an einer außerbetrieblichen Tourismuskaufmann-Umschulung keine Ausbildungsvergütung. Stattdessen werden sie mit Lehrgangsgebühren von mehreren Tausend Euro konfrontiert. Die Kosten der Umschulung dürfen daher nicht außer Acht gelassen werden.

Finanzierungsmöglichkeiten für die Tourismuskauffrau-Umschulung

Die hohen Umschulungskosten können Berufswechsler schnell überfordern. Außerdem müssen diese auch noch für den laufenden Lebensunterhalt sorgen. Wenn keine ausreichenden Rücklagen vorhanden sind, muss man den Neustart als Tourismuskaufmann/-frau aber keineswegs aufgeben. Zunächst sollte man einen Beratungstermin beim Arbeitsamt vereinbaren. Dort kann man finanzielle Unterstützung in folgender Form erhalten:

  • Übernahme der Umschulungskosten
  • finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt

Checkliste: Mögliche Weiterbildungen für Tourismuskaufleute

Berufswechsler/innen, die die Umschulung zum Tourismuskaufmann erfolgreich abgeschlossen haben, verfügen über das Rüstzeug für einen Neustart. Langfristig sollten sie aber auch die eine oder andere Weiterbildung ins Auge fassen. Das lebenslange Lernen ist keine hohle Phrase, sondern sollte die gesamte berufliche Laufbahn begleiten. Als Anpassungsqualifizierungen kommen unter anderem Seminare und Online-Kurse zu den folgenden Themen in Betracht:

  • Animation
  • Kundenservice
  • Reiserecht
  • Kommunikation
  • IT
  • Verkauf
  • Rechnungswesen
  • Sekretariat

Tourismuskaufleute mit ambitionierten Karriereplänen sollten zudem eine Aufstiegsfortbildung ins Auge fassen. Im Zuge dessen winkt beispielsweise einer der folgenden höhen beruflichen Abschlüsse:

  • Tourismus-Fachwirt/in
  • Betriebswirt/in – Touristik/Reiseverkehr
  • Fachwirt/in – E-Commerce

Checkliste: Studienmöglichkeiten für Tourismuskaufleute

Der akademische Wandel wirkt sich auch auf die Karriereplanung vieler Tourismuskaufleute aus. Diejenigen, die eine höhere Position anstreben, benötigen vielfach einen Studienabschluss. Indem sie berufsbegleitend studieren, können sie die berufliche Praxis mit der wissenschaftlichen Theorie verbinden. Per Fernstudium, Abendstudium oder anderweitigem Teilzeitstudium ist das möglich. Als lohnende Studiengänge für ambitionierte Tourismuskaufleute sind vor allem die folgenden Disziplinen zu nennen:

  • Betriebswirtschaftslehre
  • Tourismusmanagement
  • E-Business

Alternativen zur Tourismuskaufmann-Qualifizierung

Die Umschulung zur Tourismuskauffrau beziehungsweise zum Tourismuskaufmann kann einige Türen öffnen. Berufswechsler/innen sollten sich aber nicht zu schnell festlegen und stattdessen unter anderem die folgenden Alternativen ebenfalls berücksichtigen:

  • Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit
  • Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr
  • Touristikassistent/in
  • Kaufmann/-frau für Hotelmanagement
  • Kaufmann/-frau im E-Commerce

5 Tipps für die Auswahl einer Tourismuskaufmann-Umschulung

Wer per Umschulung Tourismuskaufmann/-frau werden möchte, sollte sich beim Arbeitsamt beraten lassen. Außerdem ist eine eigenständige Recherche dringend anzuraten. Insbesondere die Auswahl der richtigen Umschulung kann zu einer echten Herausforderung werden. Aus diesem Grund finden sich nachfolgend fünf Tipps:

  • Halten Sie nach Umschulungsanbietern in Ihrer Nähe Ausschau!
  • Absolvieren Sie die Umschulung gegebenenfalls in Teilzeit!
  • Denken Sie über eine betriebliche Umschulung zum/zur Tourismuskaufmann/-frau nach!
  • Lesen Sie Bewertungen des Umschulungsanbieters!
  • Achten Sie auf die Anerkennung der Tourismuskaufmann-Umschulung seitens des Arbeitsamts!

FAQ

Der Beruf der Tourismuskauffrau hat Zukunft.

Menschen, die sich beruflich umorientieren müssen und darüber nachdenken, als Tourismuskaufleute durchzustarten, stellen vielfach die berechtigte Frage nach den Zukunftsaussichten. Dabei lässt sich festhalten, dass es sich um einen Beruf mit Zukunft handelt. Gleichzeitig wandelt sich die Tourismusbranche stetig, weshalb regelmäßige Weiterbildungen ein Muss sind.

Die Verdienstmöglichkeiten von Tourismuskaufleuten hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Grundsätzlich kommen Tourismuskaufleute in den Genuss attraktiver Verdienstmöglichkeiten. Indem sie Verantwortung übernehmen und sich regelmäßig weiterbilden, können sie im Laufe der Zeit die eine oder andere Gehaltserhöhung erreichen. Einsatz macht sich somit im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt.

3 Empfehlungen für angehende Tourismuskaufleute

Berufswechsler/innen, die als Tourismuskaufleute durchstarten möchten, sehen in der betreffenden Umschulung ihre große Chance. So wollen sie der beruflichen Perspektivlosigkeit entfliehen und eine zweite Karriere starten. Passend dazu gibt es folgend drei Empfehlungen:

  • Hinterfragen Sie Ihre persönliche Eignung als Tourismuskauffrau/-mann!
  • Befassen Sie sich bereits während der Umschulung mit Stellenangeboten für Tourismuskaufleute!
  • Lassen Sie sich vorab ausführlich vom Arbeitsamt beraten!

Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Bestimmungen

Kurz gesagt: Die Umschulung zum Tourismuskaufmann basiert auf § 81 SGB III und gilt als anerkannte Umschulung mit IHK-Abschluss. Sie ist rechtlich einer regulären Berufsausbildung gleichgestellt und wird vollständig gefördert.

Die Umschulung zum Tourismuskaufmann ist eine anerkannte Umschulung nach § 81 SGB III und richtet sich speziell an Quereinsteiger ohne abgeschlossene Berufsausbildung in diesem Bereich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, wobei für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit in der Regel ein Alter ab 25 Jahren vorausgesetzt wird. Die rechtlichen Grundlagen umfassen neben § 81 SGB III auch § 78 SGB III für die Eignungsprüfung sowie § 60 SGB III für den Bildungsgutschein.

Weitere wichtige gesetzliche Bestimmungen sind § 82 SGB III zur Förderung der beruflichen Mobilität und § 87 SGB III für Prüfungsregelungen. Die Ausbildungsverordnung vom 28.02.2019 wurde zuletzt 2024 geändert und um digitalisierte Inhalte seit 2025 erweitert. Zusätzlich regelt § 16 BBAG des Berufsbildungsgesetzes die Prüfungsordnung. Eine wichtige Neuerung seit 2026 ist die Erweiterung um Nachhaltigkeitsthemen durch eine BMWI-Verordnung. Die Gesetzestexte im Internet bieten detaillierte Informationen zu allen relevanten Bestimmungen.

Ablauf der Umschulung und Eignungsprüfung

Kurz gesagt: Der Ablauf beginnt mit einer Beratung bei der Agentur für Arbeit, gefolgt von einer Eignungsuntersuchung nach § 78 SGB III und endet mit der IHK-Prüfung nach 24 Monaten Vollzeit-Umschulung.

Der strukturierte Ablauf der Umschulung erfolgt in fünf klar definierten Phasen. Zunächst findet eine ausführliche Beratung bei der Agentur für Arbeit statt, oft unter Nutzung des „Berufenet“-Systems. Anschließend folgt die Eignungsprüfung nach § 78 SGB III, die sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen wie Kundenorientierung und Sprachkenntnisse überprüft. Nach der Zusage der Förderung beginnt die 24-monatige Vollzeit-Umschulung mit einem Theorieanteil von 60-70% und Praxisphasen in Reisebüros oder Hotels von mindestens 20% der Zeit.

Die Umschulung schließt mit der IHK-Prüfung ab, die sowohl schriftliche Bereiche wie Reisevertragsrecht und Buchhaltung als auch mündlich-praktische Teile umfasst. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Anerkennung als vollwertige Berufsausbildung. Deutsche Sprachkenntnisse auf mindestens B2-Niveau sind Voraussetzung, ebenso wie eine abgeschlossene Schulausbildung mit mindestens Hauptschulabschluss, wobei die Mittlere Reife empfohlen wird. Das Bundesinstitut für Berufsbildung stellt detaillierte Informationen zu Ausbildungsstandards bereit.

Anbieter und zertifizierte Träger

Kurz gesagt: Über 100 anerkannte Träger bundesweit bieten die Umschulung an, darunter IHK-Akademien, TÜV Rheinland und WBS Training mit einer Abschlussquote von 95%. Die Suche erfolgt über KURSNET mit ca. 500 Angeboten.

Die Umschulung wird von einer Vielzahl anerkannter Träger angeboten, die alle nach AZAV zertifiziert sind. IHK-Akademien in Berlin, München und anderen Standorten bieten an über 100 Standorten einen besonders hohen Praxisanteil und IHK-zertifizierte Programme. Handwerkskammern an ca. 50 Standorten fokussieren sich auf freiberufliche Reisevermittler, während die TÜV Rheinland Akademie in Berlin, Hamburg und Köln auch Online-Hybrid-Optionen anbietet.

Die DEHOGA-Akademie in Stuttgart und Frankfurt spezialisiert sich branchenspezifisch auf Hotels und Touristik, während WBS Training bundesweit an über 20 Schulen eine hohe Abschlussquote von 95% vorweisen kann. Die Suche nach geeigneten Anbietern erfolgt am besten über „KURSNET“ der Bundesagentur für Arbeit, das etwa 500 Angebote für 2026 bereithält. Alle genannten Träger erfüllen die strengen Qualitätsstandards der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt bei der Auswahl des passenden Trägers und der Antragstellung.

Kosten und Fördermöglichkeiten im Detail

Kurz gesagt: Die Umschulungskosten von 8.000-12.000 Euro werden bei Förderung vollständig übernommen. Der Bildungsgutschein nach § 60 SGB III deckt zusätzlich Fahrtkosten und Prüfungsgebühren ab, plus Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.

Die Gesamtkosten der Umschulung belaufen sich auf ca. 8.000-12.000 Euro pro Teilnehmer, einschließlich Unterricht, Materialien und Prüfungen. Bei einer Privatfinanzierung können die Kosten sogar bis zu 15.000 Euro erreichen, weshalb diese Option selten gewählt wird. Der Bildungsgutschein nach § 60 SGB III übernimmt bei Förderung 100% der Kurskosten sowie Fahrtkosten von 0,30 Euro pro Kilometer und Prüfungsgebühren von etwa 200-500 Euro.

Zusätzlich zur Kostenübernahme erhalten Teilnehmer eine BAföG-ähnliche Unterstützung zum Lebensunterhalt. Dies umfasst Arbeitslosengeld I in Höhe von 60-67% des letzten Nettogehalts mit einer Obergrenze von 7.485 Euro monatlich brutto für 2026, oder Bürgergeld plus Umschulungsgeld von etwa 80% des letzten ALG-II-Satzes, mindestens 563 Euro monatlich für Alleinstehende. Seit 2026 gibt es durch das Wachstumschancengesetz II erhöhte Fördersätze und einen zusätzlichen Digitalisierungszuschuss bis 500 Euro für Online-Tools. Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gestellt, die Bearbeitung dauert 4-8 Wochen.

Gehalt und Karriereaussichten nach der Umschulung

Kurz gesagt: Das Einstiegsgehalt liegt bei 2.500-3.000 Euro brutto monatlich und steigt nach drei Jahren auf 3.200-3.800 Euro. Der Durchschnitt 2026 beträgt 3.450 Euro brutto, in Großstädten bis zu 15% höher.

Nach erfolgreichem Abschluss der Umschulung können Absolventen mit einem Einstiegsgehalt von 2.500-3.000 Euro brutto pro Monat rechnen, basierend auf Tarifverträgen wie DEHOGA/DEHGA oder TVöD SuE Stufe 3-4 mit 2.700 Euro. Nach drei Jahren Berufserfahrung steigt das Gehalt typischerweise auf 3.200-3.800 Euro brutto monatlich, zusätzlich zu möglichen Provisionen von 200-500 Euro und Schicht- oder Auslandsprämien.

Der Durchschnittsverdienst für 2026 liegt laut StepStone Gehaltsreport bei 3.450 Euro brutto, angepasst an 2,5% Inflation. In Großstädten wie Berlin können die Gehälter um bis zu 15% höher liegen, während große Ketten wie TUI bis zu 4.000 Euro zahlen. Diese Gehaltsdaten stammen aus offiziellen Quellen der Bundesagentur für Arbeit (Tarifarchiv) und IHK-Statistiken. Die Karrierechancen sind besonders in der wachsenden Online-Touristik und im nachhaltigen Tourismus vielversprechend. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig aktuelle Gehaltsdaten für verschiedene Branchen und Regionen.

Weiterführende Informationen

Bundesagentur für Arbeit bietet umfassende Informationen zur Förderung von Umschulungen nach § 81 SGB III sowie zur Beantragung des Bildungsgutscheins.

BERUFENET stellt detaillierte Berufsprofile und aktuelle Informationen zum Tourismuskaufmann mit Tätigkeitsbeschreibungen und Weiterbildungsmöglichkeiten bereit.

Industrie- und Handelskammer informiert über Prüfungsordnungen, Ausbildungsverordnungen und regionale Ansprechpartner für die IHK-Abschlussprüfung.

Welche rechtliche Grundlage hat die Tourismuskaufmann-Umschulung?

Die Umschulung basiert auf § 81 SGB III und ist eine anerkannte Umschulung mit IHK-Abschluss, die einer regulären Berufsausbildung gleichgestellt ist.

Ab welchem Alter ist die Umschulung möglich?

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Für eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit wird jedoch in der Regel ein Alter ab 25 Jahren vorausgesetzt.

Wie lange dauert die Umschulung zum Tourismuskaufmann?

Die Vollzeit-Umschulung dauert 24 Monate. Eine Teilzeit-Variante ist bis zu 36 Monate möglich, wird aber selten angeboten.

Was kostet die Umschulung und wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten betragen 8.000-12.000 Euro. Bei Förderung übernimmt der Bildungsgutschein nach § 60 SGB III 100% der Kosten plus Fahrtkosten und Prüfungsgebühren.

Welche Voraussetzungen gelten für die Eignungsprüfung nach § 78 SGB III?

Die Eignungsuntersuchung prüft fachliche und persönliche Kompetenzen wie Kundenorientierung, Sprachkenntnisse mindestens B2-Niveau und grundlegende kaufmännische Kenntnisse.

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt nach der Umschulung?

Das Einstiegsgehalt liegt bei 2.500-3.000 Euro brutto monatlich und steigt nach drei Jahren auf 3.200-3.800 Euro brutto.

Wo finde ich anerkannte Anbieter für die Umschulung?

Über KURSNET der Bundesagentur für Arbeit finden Sie ca. 500 Angebote von AZAV-zertifizierten Trägern wie IHK-Akademien und WBS Training bundesweit.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Ein Nachteil der Umschulung zum Tourismuskaufmann ist der geringe Praxisanteil der außerbetrieblichen Maßnahme. Der folgende Tipp aus unserer Redaktion setzt hier an und kann auch Berufswechslern zur notwendigen Berufspraxis verhelfen.

Sammeln Sie während der Tourismuskaufmann-Umschulung praktische Erfahrungen!

Während der Tourismuskaufmann-Umschulung absolvieren die Teilnehmenden das eine oder andere Praktikum. Darüber hinaus sollten sie jede Gelegenheit wahrnehmen, praktische Erfahrungen zu sammeln. Ein Nebenjob in der Tourismusbranche oder zusätzliche freiwillige Praktika sind hier zu nennen.


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