Umschulung zum Energieberater – Quereinstieg in die Energiebranche
Redaktionell geprüft von der Fernstudium – Berufsbegleitend studieren-Redaktion · Aktualisiert: · Lesezeit: ca. 14 Min
Der Gebäudesektor verursacht laut Umweltbundesamt rund 112 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr – das entspricht etwa 14 bis 15 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen. Um das gesetzliche Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, braucht Deutschland deutlich mehr qualifizierte Energieberater. Für Handwerker, Kaufleute und andere Berufswechsler öffnet sich hier ein Berufsfeld mit echter Nachfrage. Dieser Artikel erklärt, welche Wege in die Energieberatung führen, was die Qualifizierung kostet und wie der Staat die Weiterbildung finanziert.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- „Energieberater/in“ ist kein klassischer Ausbildungsberuf, sondern eine berufliche Weiterbildung auf Basis eines anerkannten Grundberufs.
- Techniker, Handwerksmeister und Ingenieure haben den direktesten Zugang – Quereinsteiger ohne technischen Hintergrund brauchen zusätzliche Schritte.
- Für staatlich geförderte Beratungen (BEG/BAFA) ist eine Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) nötig.
- Anerkannte Weiterbildungen umfassen mindestens 100 bis 200 Unterrichtseinheiten; ab 120 Stunden ist eine Förderung per Bildungsgutschein nach § 82 SGB III möglich.
- Konkrete Anbieter sind DEKRA Akademie, IHK-Bildungszentren und die Handwerkskammern (HWK).
- Branchenverbände und das BMWK prognostizieren bis 2030 zehntausende zusätzliche Fachkräfte im Bereich Energieberatung und energiebezogene Berufe.
Energieberater/in: Beruf ohne klassische Ausbildung
Wer „Energieberater“ in Stellenanzeigen liest, stolpert schnell über eine Besonderheit: Es gibt keinen eigenständigen Ausbildungsberuf mit diesem Namen. Die Bundesagentur für Arbeit führt „Gebäudeenergieberater/in“ in BERUFENET (Stand 2024) als berufliche Weiterbildung, nicht als duale Ausbildung. Das bedeutet: Die Qualifizierung baut immer auf einem anderen Grundberuf auf.
Im Kern geht es beim Tätigkeitsfeld um drei Dinge: Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude erstellen. Konzepte zur energetischen Sanierung entwickeln. Eigentümer zu Förderprogrammen beraten, insbesondere zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Das klingt nach einer Nische, ist aber längst kein kleines Randfeld mehr. Das Bundes-Klimaschutzgesetz, novelliert 2021, schreibt Klimaneutralität bis 2045 fest. Der Gebäudebereich liegt beim CO₂-Ausstoß noch weit über den Zielvorgaben. Ohne massiven Sanierungsschub sind diese Ziele nicht erreichbar. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und verschiedene Branchenverbände prognostizieren deshalb für die nächsten Jahre einen Bedarf von zehntausenden zusätzlichen Fachkräften in energiebezogenen Berufen bis 2030.
Für Berufswechsler bedeutet das: Der Markt fragt aktiv nach Qualifizierten. Wer die Voraussetzungen erfüllt und die richtige Weiterbildung wählt, findet ein Berufsfeld mit stabiler Nachfrage.
Wer kann Energieberater werden? Voraussetzungen für Quereinsteiger
Die Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich erheblich je nach angestrebtem Tätigkeitsprofil. Grob lassen sich drei Gruppen unterscheiden.
| Ausgangssituation | Möglicher Weg | Einschränkung |
|---|---|---|
| Handwerksgeselle/-meister (SHK, Elektro, Zimmerer, Maurer) | Direkte Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater HWK | Keine – direkter Zugang möglich |
| Techniker, Ingenieur Bau/Versorgung/Elektro, Architekt | Zusatzqualifikation, direkte Eintragung in EEE-Liste möglich | Spezifische Zusatzqualifikation erforderlich |
| Kaufleute, Sozialberufe, fachfremde Quereinsteiger | Allgemeine Energieberater-Kurse oder vorherige Umschulung | Kein Zugang zu BAFA/BEG-Beratungen ohne Grundberuf |
Die Handwerkskammer-Weiterbildung zum „Gebäudeenergieberater (HWK)“ setzt laut HWK-Ordnung einen einschlägigen Gesellenbrief oder Meistertitel voraus – typischerweise aus Berufen wie Anlagenmechaniker SHK, Elektroniker, Zimmerer, Maurer oder Maler/Lackierer mit energiespezifischem Bezug. Wer diese Voraussetzung mitbringt, hat einen direkten und anerkannten Weg in die Energieberatung.
Kaufleute oder Menschen ohne handwerklichen Hintergrund können zwar an allgemeinen Energieberater-Schulungen teilnehmen. Diese Kurse qualifizieren jedoch nicht automatisch für alle staatlichen Förderprogramme. Wer im Rahmen der BEG als Energieeffizienz-Experte auftreten und BAFA-anerkannte Beratungen durchführen möchte, braucht einen passenden Grundberuf plus Zusatzqualifikation. Das ist keine Diskriminierung von Quereinsteigern, sondern ein gesetzlicher Qualitätsrahmen zum Schutz der Eigentümer und der eingesetzten Fördermittel.
Für Quereinsteiger ohne technischen Hintergrund gibt es trotzdem einen Weg: Eine vollwertige Umschulung in einen relevanten Ausbildungsberuf, etwa zum Technischen Systemplaner, Elektroniker oder Anlagenmechaniker SHK, legt das nötige Fundament. Das dauert länger, öffnet aber alle Türen. Wer den schnelleren Weg sucht, findet ihn über einen bereits vorhandenen technischen Abschluss – und eine gezielte Weiterbildung darauf aufbauend. Mehr zu den verschiedenen Umschulungswegen erklärt der Überblick über den Quereinstieg in neue Berufsfelder.
Umschulung vs. Weiterbildung: Welcher Weg passt?
Viele Interessenten verwechseln die Begriffe „Umschulung“ und „Weiterbildung“. Der Unterschied ist relevant, weil er bestimmt, welche Förderung infrage kommt und wie lange die Qualifizierung dauert.
Eine Umschulung zielt auf einen vollständig neuen Berufsabschluss ab. Sie ist sinnvoll, wenn der bisherige Beruf keine Basis für die Energieberatung bietet. Eine Umschulung zum Anlagenmechaniker SHK oder Elektroniker dauert in der Regel zwei bis drei Jahre und endet mit einer anerkannten Kammerprüfung. Dieser Abschluss schafft dann die formale Grundlage für die Energieberater-Weiterbildung.
Eine Weiterbildung baut auf einem bestehenden Beruf auf und qualifiziert gezielt für die Energieberatung. Sie ist der direktere Weg für alle, die bereits einen passenden technischen oder handwerklichen Hintergrund mitbringen. Die Dauer liegt je nach Format zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten.
Für Kaufleute oder Menschen mit völlig fachfremdem Hintergrund, die das volle Tätigkeitsspektrum eines zugelassenen Energieberaters anstreben, führt der realistischere Weg oft über eine Umschulung in einen Grundberuf. Das ist ehrlich gesagt: Es gibt keinen Abkürzungspfad, der alle Anforderungen der BAFA und der Energieeffizienz-Expertenliste umgeht. Wer nur im Bereich allgemeiner Energieberatung (ohne staatliche Förderprogramme) arbeiten möchte, kann auch mit einem allgemeinen Energieberater-Kurs starten.
Hinweis: Vor dem Start lohnt sich eine Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Die Berater können die persönliche Ausgangssituation einschätzen und den passenden Förderweg benennen. Wartezeiten von mehreren Wochen für einen Termin sind üblich – frühzeitig anfragen.
Dauer und Kosten: Was kostet die Qualifizierung?
Die Kosten für eine Energieberater-Weiterbildung schwanken je nach Anbieter, Format und Umfang. Grobe Orientierungswerte helfen bei der Planung.
Für eine anerkannte Weiterbildung, die zur Eintragung als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme berechtigt, werden meist zwischen 100 und 200 Unterrichtseinheiten (UE) gefordert, oft ergänzt durch Praxisanteile und Prüfungen. Kürzere Online-Kurse oder Energieberater-Schulungen ohne diesen Anspruch sind günstiger und kürzer, qualifizieren aber nicht für alle Aufgaben.
Typische Kurskosten für anerkannte Vollzeit-Weiterbildungen liegen je nach Träger und Umfang im Bereich von einigen hundert bis mehreren tausend Euro. Berufsbegleitende Formate oder Blended-Learning-Kurse können günstiger sein, strecken die Dauer aber auf mehrere Monate. Eine Umschulung in einen handwerklichen Grundberuf ist umfangreicher und dauert entsprechend länger – hier empfiehlt sich eine individuelle Beratung beim gewählten Träger für aktuelle Preise.
Wichtig für die Finanzplanung: Während einer Vollzeit-Umschulung oder Weiterbildung fällt das bisherige Einkommen weg. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es in der Regel weiter während einer geförderten Maßnahme. Wer noch beschäftigt ist und berufsbegleitend qualifiziert, hat dieses Problem nicht, muss aber den zeitlichen Aufwand realistisch einschätzen.
Förderung durch Bildungsgutschein und Arbeitsagentur
Die gute Nachricht für alle mit kleinem Budget: Der Staat fördert berufliche Weiterbildungen unter bestimmten Voraussetzungen vollständig oder erheblich. Der wichtigste Förderweg ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit nach § 82 SGB III.
Förderrechtlich gilt: Eine berufliche Weiterbildung ist über die Bundesagentur für Arbeit förderfähig, wenn sie mehr als 120 Stunden umfasst (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, „Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter“). Der Bildungsgutschein deckt unter bestimmten Voraussetzungen die Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren und anfallende Nebenkosten. Die Kurs-Anbieter müssen dafür eine AZAV-Zertifizierung vorweisen – das ist die Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.
Ab dem 1. Januar 2025 ist laut Bürgergeldgesetz 2023 eine wichtige Änderung in Kraft: Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung beruflicher Weiterbildungen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten geht von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit über. Die Integrationsverantwortung bleibt beim Jobcenter. Das bedeutet für Bürgergeld-Beziehende: Für die Weiterbildungsförderung ist ab 2025 die Agentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle, nicht mehr das Jobcenter.
Achtung: Der Antrag auf Förderung muss vor dem Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Wer einen Kurs ohne vorherige Bewilligung beginnt, verliert den Anspruch auf Kostenübernahme. Keinesfalls einfach anmelden und dann nachträglich Förderung beantragen.
Beschäftigte, die sich neben dem Job weiterbilden möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Förderung erhalten, etwa über das Qualifizierungschancengesetz. Auch hier ist die Agentur für Arbeit die erste Anlaufstelle. Die Handwerkskammern beraten zusätzlich über handwerksspezifische Förderangebote der Länder und des Bundes.
Konkrete Anbieter: DEKRA, IHK und Handwerkskammern
Beim Thema Energieberater-Ausbildung und Energieberater-Weiterbildung ist die Anbieterlandschaft breit. Drei Typen von Trägern sind besonders relevant.
DEKRA Akademie: Die DEKRA Akademie ist einer der größten privaten Bildungsanbieter in Deutschland und bietet bundesweit Weiterbildungen im Bereich Energieberatung und energetische Gebäudesanierung an. Die Kurse sind an vielen Standorten verfügbar, oft AZAV-zertifiziert und damit für den Bildungsgutschein zugelassen. Formate reichen von Vollzeit-Intensivkursen bis zu berufsbegleitenden Varianten.
IHK-Bildungszentren: Die Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten Energieberater-Lehrgänge und Fortbildungen zum Energieberater an, teilweise mit IHK-Zertifikat. Die Energieberater-Ausbildung bei der IHK richtet sich oft an kaufmännische und technische Fachkräfte. Wichtig: Ein IHK-Zertifikat allein berechtigt nicht zur Eintragung in die EEE-Liste, wenn der formale Grundberuf fehlt. Trotzdem ist es eine anerkannte Zusatzqualifikation.
Handwerkskammern (HWK): Für Handwerker mit einschlägigem Gesellenbrief ist die HWK-Weiterbildung zum „Gebäudeenergieberater (HWK)“ der am stärksten anerkannte Weg. Die Weiterbildung ist rechtlich geregelt, die Abschlüsse werden bundesweit anerkannt und schaffen die Voraussetzung für weiterführende Anerkennungen. Die lokalen Handwerkskammern informieren über Termine, Kosten und Voraussetzungen.
Neben diesen drei Haupttypen gibt es Volkshochschulen, private Bildungsinstitute und spezialisierte Online-Anbieter, die Energieberater-Kurse und Energieberater-Fortbildungen anbieten. Bei der Wahl ist darauf zu achten, dass der Kurs AZAV-zertifiziert ist (für Förderung) und die Anforderungen der jeweiligen Anerkennungsinstanz erfüllt.
Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste (EEE)
Für alle, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) tätig sein und BAFA-anerkannte Beratungen durchführen möchten, ist die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) Pflicht. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die EEE-Liste sind klar definiert. Zugelassen werden Personen mit einem anerkannten Grundberuf, darunter Architekten, Ingenieure der Fachrichtungen Bau, Versorgung oder Elektro, sowie Handwerksmeister bestimmter Gewerke. Dazu kommt eine spezifische Zusatzqualifikation, die die Anforderungen der dena und der Förderprogramme erfüllt.
Quereinsteiger ohne diesen Grundberuf können Energieberatung anbieten und am Markt tätig sein. Sie dürfen aber nicht für alle staatlichen Förderprogramme auftreten und keine BEG-Antragsbegleitung übernehmen, die eine Listeneintragung voraussetzt. Das schränkt das Tätigkeitsfeld und die Verdienstmöglichkeiten ein.
Wer langfristig das volle Spektrum der Energieberatung abdecken möchte, kommt um die EEE-Eintragung nicht herum. Die Anforderungen sind auf der Website der dena und der BAFA dokumentiert. Die BAFA-Energieberater-Liste zeigt außerdem, welche Berater aktuell zugelassen sind – ein nützlicher Orientierungspunkt für Einsteiger, um das Feld zu verstehen.
Gehalt nach der Umschulung: Reale Zahlen
Was lässt sich als Energieberater verdienen? Klare Zahlen helfen bei der Entscheidung mehr als vage Einschätzungen.
Das Tätigkeitsfeld ist breit: Energieberater arbeiten bei Ingenieurbüros, Sanierungsunternehmen, Energieversorgern, Wohnungsbaugesellschaften oder selbstständig. Das Gehalt hängt stark davon ab, ob jemand angestellt oder selbstständig tätig ist, welche Qualifikation vorliegt und in welcher Region gearbeitet wird.
Für verwandte Berufsbilder, die als Grundlage für die Energieberatung dienen, liefert der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit aktuelle Medianwerte. Anlagenmechaniker SHK verdienen laut Entgeltatlas (Stand 2024) im Median rund 3.200 Euro brutto monatlich. Techniker in der Gebäudetechnik und Energietechnik liegen oft zwischen 3.500 und 4.500 Euro brutto, je nach Spezialisierung und Berufserfahrung. Selbstständige Energieberater mit voller Zulassung und gutem Kundenstamm können darüber hinaus kommen, tragen aber auch unternehmerisches Risiko.
Für den Energieberater-Kurs selbst gibt es keinen bundesweit einheitlichen Tarif, da es sich um eine Weiterbildung und keinen Tarifberuf handelt. Wer gezielt nach aktuellen Einkommensdaten sucht, findet diese im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit unter den jeweiligen Berufsbezeichnungen.
Tipp: Selbstständige Energieberater mit EEE-Eintragung können BAFA-Beratungen abrechnen, die staatlich bezuschusst werden. Das erleichtert den Kundenzugang erheblich, da Eigentümer einen Teil der Beratungskosten erstattet bekommen.
Erste Schritte: So gelingt der Einstieg in die Energieberatung
Wer den Einstieg in die Energieberatung plant, sollte strukturiert vorgehen. Die folgenden Schritte helfen, den richtigen Weg zu finden und die Förderung nicht zu verpassen.
- Beruflichen Hintergrund analysieren: Zuerst klären, welcher Abschluss und welche Berufserfahrung vorhanden sind. Liegt ein einschlägiger handwerklicher oder technischer Abschluss vor, ist der Weg zur HWK-Weiterbildung oder einer anerkannten Zusatzqualifikation oft direkt möglich. Ohne diesen Hintergrund ist eine vorherige Umschulung in einen Grundberuf realistischer.
- Ziel definieren: Klären, ob das Ziel die volle BAFA-Zulassung mit EEE-Eintragung ist oder ob zunächst eine allgemeine Tätigkeit im Energieberatungsumfeld angestrebt wird. Das bestimmt die Wahl des Weiterbildungsformats erheblich.
- Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren: Die Agentur für Arbeit berät kostenlos zu Fördermöglichkeiten, Bildungsgutscheinen und passenden Kursen. Ab dem 1. Januar 2025 ist die Agentur auch für Bürgergeld-Beziehende die richtige Anlaufstelle für Weiterbildungsförderung. Frühzeitig einen Termin anfragen, da Wartezeiten von mehreren Wochen üblich sind.
- Passende Anbieter vergleichen: Konkrete Angebote bei DEKRA Akademie, IHK-Bildungszentren oder der zuständigen Handwerkskammer einholen. Dabei prüfen: Ist der Kurs AZAV-zertifiziert? Umfasst er mehr als 120 Stunden? Welche Abschlüsse und Anerkennungen sind damit verbunden?
- Bildungsgutschein beantragen: Sobald ein passender Kurs gefunden ist, den Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit beantragen – und zwar vor dem Kursstart. Die Bewilligung muss vorliegen, bevor die Maßnahme beginnt.
- Kurs absolvieren und Eintragung vorbereiten: Nach erfolgreichem Abschluss prüfen, ob die Voraussetzungen für die EEE-Listeneintragung bei der dena erfüllt sind. Die dena und die BAFA veröffentlichen die aktuellen Anforderungen auf ihren Webseiten.
Wer noch unsicher ist, welche Umschulung grundsätzlich zu den eigenen Stärken und dem Arbeitsmarkt passt, findet weitere Orientierung im Artikel über den erfolgreichen Quereinstieg durch Umschulung. Wer einen technisch-industriellen Grundberuf als Basis für die Energietechnik in Betracht zieht, kann auch einen Blick auf die Umschulung zum Maschinen- und Anlagenführer werfen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich ohne technischen Abschluss Energieberater werden?
Ohne technischen oder handwerklichen Grundberuf ist eine Tätigkeit im allgemeinen Energieberatungsbereich möglich. Wer jedoch BAFA-anerkannte Beratungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durchführen und sich in die Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) eintragen lassen möchte, benötigt einen anerkannten Grundberuf als Voraussetzung. Für reine Quereinsteiger empfiehlt sich in diesem Fall eine vorherige Umschulung in einen einschlägigen Ausbildungsberuf.
Wie lange dauert eine Energieberater-Weiterbildung?
Das hängt vom Format und Anbieter ab. Anerkannte Weiterbildungen für die Eintragung in Förderlisten umfassen typischerweise 100 bis 200 Unterrichtseinheiten plus Praxisanteile. Intensive Vollzeitkurse können in wenigen Wochen abgeschlossen werden, berufsbegleitende Formate erstrecken sich über mehrere Monate. Eine Umschulung in einen vollständigen Grundberuf dauert zwei bis drei Jahre.
Übernimmt die Agentur für Arbeit die Kurskosten?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Der Bildungsgutschein nach § 82 SGB III deckt die Kurskosten, wenn die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst, der Anbieter AZAV-zertifiziert ist und die Fördervoraussetzungen vorliegen. Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt und bewilligt werden. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist ausgeschlossen.
Was ist die BAFA-Energieberater-Liste und warum ist sie wichtig?
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist eine der zentralen Behörden für die staatliche Gebäudeförderung. Energieberater, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) tätig sein wollen, müssen in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) eingetragen sein, die von der dena geführt wird. Ohne diese Eintragung können keine förderfähigen Energieberatungen für BEG-Anträge erstellt werden. Die Liste zeigt Eigentümern, welche Berater zugelassen sind.
Wie hoch ist das Gehalt als Energieberater?
Das Einkommen variiert stark nach Anstellungsverhältnis, Region und Qualifikation. Anlagenmechaniker SHK, die häufig als Grundberuf für Energieberater dienen, verdienen laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2024) im Median rund 3.200 Euro brutto monatlich. Spezialisierte Techniker und Ingenieure in der Gebäudetechnik liegen oft zwischen 3.500 und 4.500 Euro brutto. Selbstständige mit voller EEE-Zulassung können je nach Auftragslage abweichen.
Welche Anbieter bieten anerkannte Energieberater-Kurse an?
Zu den bekanntesten Anbietern gehören die DEKRA Akademie mit bundesweiten Standorten, IHK-Bildungszentren sowie die regionalen Handwerkskammern (HWK) mit der geregelten Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater HWK. Wichtig bei der Auswahl: Der Anbieter sollte AZAV-zertifiziert sein (Voraussetzung für den Bildungsgutschein), und der Kursinhalt sollte die Anforderungen der dena für eine spätere EEE-Eintragung erfüllen.
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