Fernstudium kündigen: Fristen, Widerruf und Muster
Redaktionell geprüft von der Fernstudium – Berufsbegleitend studieren-Redaktion · Aktualisiert: · Lesezeit: ca. 5 Min
Ein Fernstudium oder Fernlehrgang lässt sich beenden – und das ist einfacher, als viele befürchten. Der Gesetzgeber schützt Teilnehmende über das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG): Es gibt ein Widerrufsrecht, planbare Kündigungsfristen und die Möglichkeit, in der Probezeit auszusteigen. Wer richtig vorgeht, vermeidet unnötige Kosten und Ärger.
Dieser Ratgeber erklärt die drei Wege aus dem Vertrag, die geltenden Fristen, die richtige Form der Kündigung (auch per E-Mail), liefert ein Muster und zeigt, was beim Abbrechen eines Fernstudiums an Kosten bleibt.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Punkte
- 14 Tage Widerrufsrecht nach Vertragsschluss
- Probemonat vieler Anbieter kostenlos kündbar
- Ordentliche Kündigung nach dem FernUSG: erst zum Halbjahresende, danach kurzfristiger
- Kündigung in Textform genügt – eine E-Mail reicht
- Immer den eigenen Vertrag und die AGB prüfen
Drei Wege, ein Fernstudium zu beenden
Je nachdem, wann Sie aussteigen wollen, kommen unterschiedliche Möglichkeiten infrage. Widerruf direkt nach Vertragsschluss, Kündigung in der Probezeit und die ordentliche Kündigung während der Laufzeit. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Zeitpunkt und von Ihrem Vertrag ab. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Fernlehrgang einer Fernschule, der unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt, und einem akademischen Fernstudium an einer Hochschule, bei dem zusätzlich die Studien- und Vertragsbedingungen der Einrichtung gelten.
Das Widerrufsrecht: 14 Tage
Schließen Sie einen Fernunterrichtsvertrag ab, steht Ihnen in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss beziehungsweise mit der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Widerrufen Sie fristgerecht, kommt der Vertrag gar nicht erst wirksam zustande, und bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Der Widerruf ist die sauberste und günstigste Lösung, wenn Sie kurz nach der Anmeldung merken, dass das Programm doch nicht passt.
Der Probemonat
Viele Fernschulen bieten einen kostenlosen Probemonat an, in dem Sie das Studienmaterial testen können. Kündigen Sie innerhalb dieser Probezeit, entstehen Ihnen keine Kosten. Prüfen Sie im Vertrag genau, wann der Probemonat beginnt und endet, und halten Sie die Frist ein – sonst geht der Vertrag automatisch in die reguläre Laufzeit über.
Kündigungsfristen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz
Ist Widerruf und Probezeit vorbei, greift die ordentliche Kündigung. Das Fernunterrichtsschutzgesetz gibt hier einen verlässlichen Rahmen vor: Einen Fernunterrichtsvertrag können Sie in der Regel erstmals zum Ende des ersten Halbjahres mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Danach ist eine Kündigung jederzeit mit einer kürzeren Frist von etwa drei Monaten möglich. Diese gesetzlichen Mindestrechte darf kein Vertrag zu Ihren Ungunsten verkürzen.
Bei einem akademischen Fernstudium an einer Hochschule können abweichende Regelungen gelten, etwa Kündigung zum Semester- oder Quartalsende. Werfen Sie deshalb immer einen Blick in Ihren konkreten Vertrag und die AGB – dort stehen die für Sie maßgeblichen Fristen und der nächstmögliche Kündigungstermin.
Gilt das auch für ILS, SGD, Euro-FH und Co.?
Ja. Das Fernunterrichtsschutzgesetz schützt Teilnehmende unabhängig vom Anbieter. Ob Sie bei ILS, SGD, der Euro-FH, Wilhelm Büchner, der HFH, der IU oder einer anderen Fernschule eingeschrieben sind – Widerrufsrecht, Probemonat und die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten überall gleichermaßen. Unterschiede gibt es nur im Detail: beim genauen Ablauf, bei der richtigen Kontaktadresse für die Kündigung oder bei Zusatzangeboten wie einer Ruhephase. Maßgeblich sind stets die Vertragsbedingungen Ihres Anbieters, die das gesetzliche Minimum jedoch nicht unterschreiten dürfen. Suchen Sie die Kündigungsadresse am besten direkt in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der Website des Anbieters.
So kündigen Sie richtig – auch per E-Mail
Für die Kündigung eines Fernunterrichtsvertrags genügt die Textform. Eine E-Mail reicht also aus, ein Brief ist nicht zwingend nötig. Wichtig ist nur, dass Sie den Zugang nachweisen können. Verschicken Sie die Kündigung daher so, dass Sie einen Beleg haben, etwa als E-Mail mit Lesebestätigung oder als Einschreiben, und bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes.
In die Kündigung gehören: Ihr Name und Ihre Anschrift, die Vertrags- oder Teilnehmernummer, die Bezeichnung des Lehrgangs, der gewünschte Kündigungstermin (am besten „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“) sowie Datum und Unterschrift beziehungsweise Ihr Name in der E-Mail.
Muster: Kündigung Fernstudium
Eine einfache Vorlage, die Sie anpassen können:
Muster-Kündigung
An [Anbieter / Fernschule], [Anschrift] Betreff: Kündigung meines Fernunterrichtsvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den zwischen uns geschlossenen Vertrag über den Lehrgang [Bezeichnung], Vertrags-/Teilnehmernummer [Nummer], fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang sowie das genaue Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Name], [Ort, Datum]
Fernstudium abbrechen: Kosten und Folgen
Ein Abbruch ist nicht dasselbe wie ein folgenloser Ausstieg. Bis zum wirksamen Kündigungstermin bleiben die vereinbarten Gebühren in der Regel fällig – der Vertrag endet eben nicht sofort, sondern zum nächsten zulässigen Zeitpunkt. Schon bezahlte Beträge für künftige Leistungen können Sie sich aber oft anteilig erstatten lassen.
Bereits absolvierte Lehrgangsteile oder Prüfungen behalten ihre Gültigkeit; lassen Sie sich erbrachte Leistungen bescheinigen, falls Sie das Studium später woanders fortsetzen wollen. Wer nur eine Pause braucht, sollte vor der Kündigung prüfen, ob der Anbieter eine kostengünstige Ruhephase oder Verlängerung anbietet – das ist manchmal die bessere Lösung als ein kompletter Abbruch.
Checkliste vor der Kündigung
- Widerrufsfrist oder Probemonat noch offen? Dann diesen Weg nutzen
- Vertrag und AGB auf Frist und nächstmöglichen Termin geprüft
- Kündigung in Textform mit allen Angaben (Vertragsnummer, Termin)
- Versand mit Zugangsnachweis, schriftliche Bestätigung angefordert
- Erbrachte Leistungen bescheinigen lassen
Häufige Fragen zur Kündigung
Ja. Für die Kündigung eines Fernunterrichtsvertrags genügt die Textform, eine E-Mail reicht aus. Sorgen Sie nur für einen Zugangsnachweis und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
Nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz ist eine Kündigung in der Regel erstmals zum Ende des ersten Halbjahres mit sechs Wochen Frist möglich, danach mit einer kürzeren Frist von etwa drei Monaten. Bei Hochschul-Fernstudien können abweichende Termine gelten – prüfen Sie Ihren Vertrag.
Bis zum wirksamen Kündigungstermin bleiben die Gebühren meist fällig. Vorausbezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen lassen sich häufig anteilig zurückfordern. Ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen oder die Kündigung im Probemonat sind dagegen kostenfrei.
Nicht zu jedem beliebigen Tag, aber zu den gesetzlich bzw. vertraglich vorgesehenen Terminen. Nach Ablauf des ersten Halbjahres sind die Kündigungsmöglichkeiten deutlich flexibler. Maßgeblich ist der nächstmögliche Termin laut Ihrem Vertrag.
Fazit
Ein Fernstudium zu kündigen ist gut planbar: Innerhalb von 14 Tagen per Widerruf, im kostenlosen Probemonat oder später per ordentlicher Kündigung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz – erstmals zum Halbjahresende, danach flexibler. Eine E-Mail in Textform mit Vertragsnummer und Bitte um Bestätigung genügt.
Prüfen Sie vor jedem Schritt Ihren konkreten Vertrag und die AGB, sichern Sie den Zugang Ihrer Kündigung und lassen Sie sich erbrachte Leistungen bescheinigen. So beenden Sie Ihr Fernstudium sauber und ohne unnötige Kosten.
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