Steuererklärung mit Fernstudium? Diese steuerlichen Aspekte gibt es zu bedenken!
Wenn Sie sich für ein Fernstudium entschieden haben, öffnet sich Ihnen nicht nur eine Tür zu neuen beruflichen Möglichkeiten, sondern auch ein Kapitel mit steuerlichen Aspekten, die es zu beachten gilt.
Inhaltsverzeichnis
Sonderausgaben
Um sich die Ausgaben vom Finanzamt wiederzuholen, ist ein jährliches Bruttoeinkommen über 8.004 Euro Voraussetzung. Darüber hinaus muss das Studium beruflichen Zwecken dienen. Reine Hobbylehrgänge können Sie nicht von der Steuer absetzen.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, dann gibt zwei Möglichkeiten, ein berufsbegleitendes Studium steuerlich abzusetzen. Dabei kommt es vor allem auf Ihre Vorbildung an.
Fernstudierende, die noch keine Ausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen haben, können die Kosten als Sonderausgaben absetzen. Wenn Ihr Fernstudium nicht betrieblich veranlasst, also beispielsweise von Ihrem Arbeitgeber empfohlen wird oder mit Ihrer Arbeit verknüpft ist, können Sie bis zu 6.000 Euro am Jahresende von der Steuer absetzen.
Werbungskosten
Haben Sie bereits eine Erstausbildung oder ein Studium absolviert? Dann gibt es noch eine weitere Möglichkeit, wie man steuerliche Ersparnisse erlangen kann. Ein gängiger Trick ist es, sich vom Arbeitgeber einen Nachweis ausstellen zu lassen, dass er das berufsbegleitende Studium unterstützt und das Studium der Ausübung des Berufs positiv zugutekommt. So hat man die besten Chancen, dass man das berufsbegleitende Studium in kompletter Höhe von der Steuer absetzen kann. Denn dann fällt es in die Werbungskosten. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben gibt es bei den Werbekosten auch keine begrenzte Höhe, deshalb besteht die Möglichkeit das Studium und alle anfallenden Nebenkosten vollständig als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.
Wer also zum Beispiel erst ein Bachelorstudium absolviert hat, anschließend in den Beruf einsteigt und sich nach mehreren Jahren für ein berufsbegleitendes Masterstudium entscheidet, der kann die Kosten dafür als Werbungskosten voll von der Steuer absetzen.
Welche Kosten kann man absetzen?
Ein wichtiger Punkt bei der Steuererklärung mit einem Fernstudium sind die Studiengebühren. Diese können je nachdem welche der oben genannten Kriterien auf Sie zutrifft, als Sonderausgaben oder als Werbungskosten abgesetzt werden. Doch nicht nur die Studiengebühren sind relevant. Auch Ausgaben für Arbeitsmittel wie Computer, Büromaterial und Fachliteratur können abgesetzt werden. Besonders bei berufsbegleitenden Fernstudien können Sie die Werbungskostenpauschale geltend machen. Diese Pauschale dient dazu, allgemeine Ausgaben abzudecken, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, beispielsweise für Fahrtkosten zu Präsenzveranstaltungen oder zum Studienort.
Neben den direkten Kosten können auch weitere Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise Verpflegungsmehraufwendungen während Präsenzphasen, Fahrtkosten zu Präsenzveranstaltungen oder zum Studienort oder Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, falls Sie aufgrund des Fernstudiums einen Zweitwohnsitz benötigen. Auch der Mitgliedsbeitrag der Bücherei, Zinsen für den Studienkredit und Prüfungsgebühren können steuerlich geltend gemacht werden.
Wichtig zu beachten:
- Nachweis der Kosten: Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf, um die Kosten für Ihr Fernstudium bei Bedarf nachweisen zu können!
- Berücksichtigung von Nebeneinkünften: Falls Sie während des Fernstudiums nebenbei arbeiten, sollten Sie auch diese Einnahmen und damit verbundenen Ausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben.
- Anfallende Nebenkosten: Bedenken Sie, dass Sie nicht nur Studiengebühren als Sonderausgaben oder Werbekosten von der Steuer absetzten können, sondern auch andere anfallende Kosten, wie beispielsweise Fahrtkosten, Kosten für Lernmaterialien und Kosten für Arbeitsmaterialien.
- Professionelle Unterstützung: Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, Unterstützung von einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um die steuerlichen Vorteile optimal nutzen zu können!
Ein Fernstudium bietet viele Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung. Durch die Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte können Sie die finanzielle Belastung Ihres Studiums reduzieren und Ihre Steuerlast optimieren. Achten Sie darauf, alle relevanten Kosten ordnungsgemäß zu dokumentieren und in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen.
FAQ
Kann ich die Kosten für mein Fernstudium auch dann absetzen, wenn ich bereits eine Weile berufstätig war und dann erst mit dem Studium begonnen habe?
Ja, auch Personen, die bereits eine Phase der Berufstätigkeit hinter sich haben und sich dann für ein Fernstudium entscheiden, können die Kosten für das Studium als Werbungskosten steuerlich absetzen. Es ist jedoch wichtig, dass das Studium beruflichen Zwecken dient und die entsprechenden Nachweise erbracht werden können.
Gibt es spezielle steuerliche Regelungen für Teilzeit-Fernstudierende?
Nein, die steuerliche Behandlung von Teilzeit-Fernstudierenden richtet sich grundsätzlich nach den gleichen Kriterien wie für Vollzeit-Fernstudierende. Entscheidend ist, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ich auch die Kosten für ein Fernstudium im Ausland steuerlich absetzen?
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für ein Fernstudium im Ausland hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Wohnsitzstaat und den dort geltenden steuerlichen Regelungen. Es ist empfehlenswert, sich in einem solchen Fall von einem Steuerberater beraten zu lassen.
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