Skip to main content

Fernstudium von der Steuer absetzen – So geht’s

Ein Fernstudium verlangt den Studierenden viel Disziplin und Kraft ab und erfordert außerdem eine nicht unerhebliche Investitionsbereitschaft. Teilweise fallen einige Tausend Euro an Gebühren an, die man nicht mal eben so zahlen kann.

Selbst das feste Einkommen aus dem Job ändert an der mitunter schwierigen Situation nichts, schließlich muss man seinen Lebensunterhalt finanzieren und unter anderem auch der unumgänglichen Steuerpflicht gerecht werden. Dass man ein Fernstudium von der Steuer absetzen kann, ist daher eine große Erleichterung und kann Fernstudierenden helfen, die Kosten zu stemmen.

Die alljährliche Steuererklärung ist vielen Menschen ein Graus und bereitet ihnen mitunter Kopfschmerzen. Insbesondere Fernstudierende sollten sich davon aber nicht abhalten lassen und die Gelegenheit nutzen, sich eine finanzielle Entlastung zu sichern, indem sie das Fernstudium von der Steuer absetzen. Etwaige Fragen dazu kann der Steuerberater oder das Finanzamt beantworten. All diejenigen, die sich erst einmal unabhängig informieren möchten, werden hier auf Fernstudium.com fündig.

Fernstudium als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen

Wer sich schon einmal an einer Steuererklärung versucht hat, weiß um die Komplexität dieser Angelegenheit. Selbst augenscheinlich simple Dinge machen es mitunter erforderlich, sich durch unzählige Formulare zu kämpfen. Auch wenn es darum geht, die Kosten eines Fernstudiums von der Steuer abzusetzen, kann es kompliziert werden.

Je nach Ausgangslage kann das Studium unter den Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Die folgende Übersicht sorgt für etwas mehr Klarheit:

  • Sonderausgaben – Handelt es sich bei dem Fernstudium um das Erststudium, kann man dieses unter den Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Jährlich sind diese auf maximal 6.000 Euro begrenzt. Vor allem bei einem kostspieligen Fernstudium neben dem Beruf kann es folglich vorkommen, dass ein nicht unerheblicher Teil seitens des Finanzamtes unberücksichtigt bleibt.
  • Werbungskosten – Wird das Fernstudium als zweite Ausbildung beziehungsweise berufsbegleitende Weiterbildung absolviert, kann es steuerlich in Form von Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei gibt es keine Höchstgrenze, so dass die gesamten Studienkosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können.

Für die steuerliche Behandlung der Fernstudienkosten macht es folglich einen großen Unterschied, ob man bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat oder nicht. Es lässt sich demnach nicht pauschal sagen, wie ein Fernstudium steuerlich geltend zu machen ist. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.

Welche Kosten im Fernstudium kann man von der Steuer absetzen?

Dass ein Fernstudium in der Regel von der Steuer abgesetzt werden kann, ist Tatsache und verschafft Menschen, die sich beispielsweise neben dem Beruf einem Studium widmen, eine gewisse Entlastung. Dabei sollte man natürlich ganz genau wissen, welche Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, schließlich hat man diesbezüglich keine freie Hand und muss sich an die Spielregeln des deutschen Steuersystems halten. Demnach können die folgenden Kosten in Zusammenhang mit einem Fernstudium von der Steuer abgesetzt werden:

  • Studiengebühren
  • Semesterbeiträge
  • Fahrt- und Reisekosten
  • Prüfungsgebühren
  • Ausgaben für Fachliteratur
  • Zinsen für Studienkredite
  • Häusliches Arbeitszimmer
  • Pauschale für Telefon und Internet
  • Kosten für technische Geräte
  • Arbeits- und Lernmittel

Wann kann man ein Fernstudium nicht von der Steuer absetzen?

In bestimmten Situationen können die Kosten eines Fernstudiums allerdings nicht abgesetzt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Studierende ohnehin unter die Freibetragsgrenze fällt. Wer ein so geringes Einkommen hat, dass er steuerlich nicht belangt wird, kann logischerweise nichts absetzen und bleibt somit auf den Kosten des Fernstudiums sitzen. Im Gegenzug muss man aber auch nichts an das Finanzamt abführen.

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion:

Steuerangelegenheiten treiben vielen Menschen die Schweißperlen auf die Stirn und bereiten ihnen Unbehagen. Nichtsdestotrotz sollte man sich die Steuerersparnis nicht entgehen lassen, die man erzielen kann, indem man das Fernstudium von der Steuer absetzt. Die folgenden Tipps aus unserer Redaktion sollen erste Hilfestellungen liefern, können eine Beratung beim Steuerberater oder Finanzamt aber in keiner Weise ersetzen.

Sammeln Sie Belege!

Wer etwas von der Steuer absetzen möchte, sollte genau Buch führen und zudem alle relevanten Belege sammeln. Dadurch kann man die Kosten aufschlüsseln und gegebenenfalls darlegen, so dass seitens des Finanzamtes keine Zweifel an der Richtigkeit der gemachten Angaben aufkommen können.

Beachten Sie die Fristen!

Fristen betreffend treten die Finanzämter im Allgemeinen sehr streng auf und dulden keine Überschreitungen. Insbesondere all diejenigen, die keine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen, sollten die Frist nicht verstreichen lassen, wenn sie ihr Fernstudium absetzen möchten. In der Regel hat man vier Jahre Zeit und muss sich also keineswegs abhetzen, um die Steuererklärung fristgerecht einzureichen. Wer allerdings zu spät dran ist, verpasst die Chance, das Fernstudium von der Steuer abzusetzen.


Sie fanden diesen Beitrag hilfreich?
4.5/54 ratings