Bildungsurlaub: Anspruch, Bundesländer und Fernstudium
Redaktionell geprüft von der Fernstudium – Berufsbegleitend studieren-Redaktion · Aktualisiert: · Lesezeit: ca. 5 Min
Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit, um sich weiterzubilden – gesetzlich verankert in den meisten Bundesländern. Je nach Land heißt er Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung, gemeint ist aber dasselbe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf einige Arbeitstage pro Jahr, an denen sie eine anerkannte Weiterbildung besuchen, während der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt.
Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie viele Tage in welchem Bundesland gelten, wie Sie Bildungsurlaub beantragen – und ob auch ein Fernstudium als Bildungsurlaub anerkannt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Punkte
- Bezahlte Freistellung für Weiterbildung, in 14 von 16 Bundesländern gesetzlich geregelt
- In der Regel rund 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- Anspruch haben meist alle Beschäftigten und Auszubildenden nach einer Wartezeit
- Bayern und Sachsen haben keinen gesetzlichen Anspruch
- Die Veranstaltung muss anerkannt sein – das gilt teils auch für Fernstudien-Seminare
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für die berufliche, politische oder allgemeine Weiterbildung. Er ist kein Erholungsurlaub und wird auch nicht auf diesen angerechnet – es handelt sich um zusätzliche Tage, die ausschließlich der Bildung dienen. Während dieser Zeit läuft das Gehalt weiter, die Kosten der Veranstaltung selbst tragen in der Regel die Teilnehmenden.
Geregelt ist das nicht bundeseinheitlich, sondern in eigenen Landesgesetzen. Daher unterscheiden sich Bezeichnung, Umfang und die anerkannten Themen von Bundesland zu Bundesland. Wichtig ist immer: Maßgeblich ist das Gesetz des Bundeslandes, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet, nicht Ihr Wohnort.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Anspruch haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Bundesland mit entsprechendem Gesetz, in vielen Ländern auch Auszubildende. Üblich ist eine Wartezeit: Meist besteht der Anspruch erst, wenn das Beschäftigungsverhältnis einige Monate (häufig sechs) bestanden hat.
Der Umfang liegt typischerweise bei rund fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr, in einigen Ländern zusammengefasst als zehn Tage in zwei Jahren. Nicht genutzte Tage lassen sich je nach Land teils ins Folgejahr übertragen. Kleine Betriebe können in manchen Ländern Ausnahmen geltend machen, etwa um Überlastung zu vermeiden.
Bildungsurlaub in den 16 Bundesländern
Ob und wie viel Bildungsurlaub Ihnen zusteht, hängt vom Bundesland Ihres Arbeitsplatzes ab. Die folgende Übersicht zeigt den Stand im Überblick – die genauen Tage und anerkannten Veranstaltungen regelt jeweils das aktuelle Landesgesetz, das Sie vor der Planung prüfen sollten.
| Bundesland | Gesetzlicher Anspruch | Bezeichnung (Beispiel) | Umfang* |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ja | Bildungszeit | ca. 5 Tage/Jahr |
| Bayern | nein | – | – |
| Berlin | ja | Bildungszeit / Bildungsurlaub | ca. 10 Tage/2 Jahre |
| Brandenburg | ja | Bildungsurlaub | ca. 10 Tage/2 Jahre |
| Bremen | ja | Bildungszeit | ca. 10 Tage/2 Jahre |
| Hamburg | ja | Bildungsurlaub | ca. 10 Tage/2 Jahre |
| Hessen | ja | Bildungsurlaub | ca. 5 Tage/Jahr |
| Mecklenburg-Vorpommern | ja | Bildungsfreistellung | ca. 5 Tage/Jahr |
| Niedersachsen | ja | Bildungsurlaub | ca. 5 Tage/Jahr |
| Nordrhein-Westfalen | ja | Arbeitnehmerweiterbildung | ca. 5 Tage/Jahr |
| Rheinland-Pfalz | ja | Bildungsfreistellung | ca. 10 Tage/2 Jahre |
| Saarland | ja | Bildungsfreistellung | ca. 6 Tage/Jahr |
| Sachsen | nein | – | – |
| Sachsen-Anhalt | ja | Bildungsfreistellung | ca. 5 Tage/Jahr |
| Schleswig-Holstein | ja | Bildungsfreistellung | ca. 5 Tage/Jahr |
| Thüringen | ja | Bildungsfreistellung | ca. 5 Tage/Jahr |
*Richtwerte zur Orientierung. Genaue Tagezahl, Wartezeit, Übertragbarkeit und anerkannte Themen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Landesgesetz. In Bayern und Sachsen gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch – hier sind Sie auf freiwillige Regelungen des Arbeitgebers oder tarifvertragliche Vereinbarungen angewiesen.
Besonders häufig gesucht werden die Regelungen der bevölkerungsreichen Länder: In Nordrhein-Westfalen läuft der Anspruch unter dem Begriff Arbeitnehmerweiterbildung, in Hessen und Niedersachsen als Bildungsurlaub, in Baden-Württemberg, Berlin und Bremen als Bildungszeit. Die Bezeichnungen Bildungsurlaub, Bildungszeit und Bildungsfreistellung meinen im Kern dasselbe – welcher Name gilt, hängt allein vom Bundesland ab. Maßgeblich bleibt immer das Gesetz Ihres Arbeitsorts, nicht Ihres Wohnorts. Wer also in Hamburg arbeitet, aber in Niedersachsen wohnt, richtet sich nach der Hamburger Regelung.
Zählt ein Fernstudium als Bildungsurlaub?
Das ist eine der häufigsten Fragen – und die Antwort lautet: teilweise. Bildungsurlaub wird für die Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung gewährt. Ein reines Selbststudium am heimischen Schreibtisch erfüllt diese Bedingung in der Regel nicht, weil keine anerkannte Bildungsmaßnahme mit festem Programm besucht wird.
Anders sieht es bei den Präsenzphasen, Seminaren oder Prüfungsvorbereitungen eines Fernstudiums aus: Sind diese als Bildungsveranstaltung anerkannt, kann dafür Bildungsurlaub in Betracht kommen. Ob das im Einzelfall klappt, hängt vom Landesgesetz und von der Anerkennung der konkreten Veranstaltung ab. Fragen Sie Ihre Fernschule, ob für bestimmte Seminare eine Anerkennung als Bildungsurlaub vorliegt, und klären Sie die Anerkennung des Fernstudiums frühzeitig. Einen Überblick über alle Themen rund ums Fernlernen bietet unser Fernstudium-Ratgeber.
Für Berufstätige, die ein Fernstudium als Bildungsurlaub nutzen wollen, lohnt der frühe Blick in zwei Richtungen: erstens, ob die gewünschte Präsenz- oder Online-Veranstaltung im eigenen Bundesland als Bildungsmaßnahme anerkannt ist; zweitens, ob der Anbieter die Anerkennung aktiv ausweist – seriöse Fernschulen geben für ihre Seminare an, in welchen Ländern sie als Bildungsurlaub gelten. So verbinden Sie die Flexibilität des Fernlernens mit der bezahlten Freistellung und holen pro Jahr einige zusätzliche Lerntage heraus.
Bildungsurlaub beantragen: Schritt für Schritt
Damit der Antrag gelingt, sollten Sie strukturiert vorgehen:
- Anspruch prüfen: Gilt im Bundesland Ihres Arbeitsplatzes ein Gesetz, und ist die Wartezeit erfüllt?
- Anerkannte Veranstaltung wählen: Achten Sie darauf, dass das Seminar im jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist.
- Antrag rechtzeitig stellen: Reichen Sie den Antrag schriftlich beim Arbeitgeber ein, meist einige Wochen vor Beginn (häufig sechs Wochen Frist).
- Nachweis einreichen: Legen Sie die Anerkennung und das Programm der Veranstaltung bei.
- Teilnahme bestätigen: Nach dem Seminar weisen Sie die Teilnahme nach.
Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus bestimmten Gründen ablehnen, etwa wegen entgegenstehender betrieblicher Belange oder weil bereits zu viele Beschäftigte gleichzeitig freigestellt wären. Eine grundlose Ablehnung ist nicht zulässig.
Welche Veranstaltungen sind anerkannt?
Anerkannt werden je nach Landesgesetz Maßnahmen der beruflichen, der politischen und teils der allgemeinen Weiterbildung. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Stelle des Bundeslandes; viele Anbieter weisen direkt aus, in welchen Ländern ein Seminar als Bildungsurlaub gilt. Achten Sie beim Buchen also gezielt auf den Hinweis zur Anerkennung für Ihr Bundesland – dieselbe Veranstaltung kann in einem Land anerkannt sein und in einem anderen nicht.
Checkliste vor dem Antrag
- Bundesland des Arbeitsplatzes und dessen Regelung geklärt
- Wartezeit erfüllt und Tage im Kalenderjahr noch offen
- Veranstaltung ist für mein Bundesland anerkannt
- Antrag fristgerecht und schriftlich beim Arbeitgeber gestellt
- Anerkennungsnachweis und Programm beigelegt
Häufige Fragen zum Bildungsurlaub
In den meisten Bundesländern sind es rund fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr, in einigen Ländern zehn Tage in zwei Jahren. Die genaue Zahl regelt das jeweilige Landesgesetz.
Nein. Bayern und Sachsen sind die beiden Bundesländer ohne allgemeinen gesetzlichen Anspruch. Möglich sind hier nur freiwillige Regelungen des Arbeitgebers oder tarifvertragliche Vereinbarungen.
Nur aus zulässigen Gründen, etwa zwingenden betrieblichen Belangen oder weil bereits zu viele Beschäftigte gleichzeitig freigestellt wären. Eine grundlose Ablehnung ist nicht erlaubt; Fristen und Form des Antrags sollten Sie aber einhalten.
Reines Selbststudium in der Regel nicht. Anerkannte Präsenzseminare oder Prüfungsvorbereitungen eines Fernstudiums können je nach Bundesland und Anerkennung dagegen für Bildungsurlaub infrage kommen. Klären Sie das vorab mit Ihrer Fernschule.
Fazit
Bildungsurlaub ist eine wertvolle Möglichkeit, sich mit voller Lohnfortzahlung weiterzubilden – in 14 von 16 Bundesländern gesetzlich garantiert, meist mit rund fünf Tagen pro Jahr. Entscheidend sind das Gesetz Ihres Arbeitsplatz-Bundeslandes, eine anerkannte Veranstaltung und ein fristgerechter Antrag.
Auch für ein Fernstudium kann sich der Blick lohnen: Anerkannte Seminare und Präsenzphasen lassen sich unter Umständen als Bildungsurlaub nutzen. Prüfen Sie die Regelung Ihres Bundeslandes und fragen Sie bei Ihrer Fernschule gezielt nach der Anerkennung.
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