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AHPGS – Akkredititerungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales

Die Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS) wurde 2001 gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualitätssicherung innerhalb der Gesundheits- und Sozialberufe und deren Ausbildung zu unterstützen. Dazu bietet der Verein sowohl Programm- als auch Systemakkreditierungen an. Getragen wird der Verein von verschiedenen Einrichtungen, Berufs-, Fach- und Trägerverbänden aus den Branchen Gesundheit und Soziales.

Die AHPGS wurde 2001 zum ersten mal vom Akkreditierungsrat akkreditiert und ist bis 2014 reakkreditiert worden. Außerdem ist sie unter anderem Mitglied des European Quality Assurance Register (EQAR) sowie der European Association für Quality Assurance in Higher Education (ENQA).

Die interdisziplinäre und multiprofessionelle Organisation geht bei ihrer Arbeit hochschul- und fächerübergreifend vor, wobei sie die Vorgaben des Akkreditierungsrates immer konsequent umsetzt.

Akkreditierungsverfahren

Das Angebot de AHPGS umfasst Programm- und Systemakkreditierungen. Bei der Systemakkreditierung wird das Qualitätssicherungssystem zur Sicherung des Bereiches Studium und Lehre einer Universität oder Hochschule akkreditiert. Im Gegensatz zur Systemakkreditierung wird bei einer Programmakkreditierung der einzelne Studiengang akkreditiert.

Die Programmakkreditierung erfolgt in drei Phasen:

1. Eine Hochschule schließt einen Vertrag mit der AHPGS und reicht alle notwendigen Unterlagen ein, die AHPGS prüft die Unterlagen und bereitet die Akkreditierung vor.

2. Eine Gutachtergruppe erstellt ein Gutachten und spricht eine Empfehlung für die Akkreditierungskommission nach Sichtung der eingereichten Unterlagen und einer Vor-Ort-Begehung. Die Hochschule kann Stellung zu diesem Teil des Gutachtens nehmen.

3. Die Akkreditierungskommission der AHPGS trifft eine Akkreditierungsentscheidung und gibt diese der Hochschule bekannt. Die Hochschule prüft die Entscheidung und kann gegebenenfalls Stellung nehmen oder auch Beschwerde einlegen.

Das Verfahren zur Systemakkreditierung verläuft ähnlich wie eine Programmakkreditierung. Allerdings werden zwei Gutachtergruppen eingesetzt – eine Gutachtergruppe System und eine Gutachtergruppe Programm. Die Gutachtergruppe System nimmt zwei Begehungen vor. Die Gutachtergruppe Programm führt Stichproben des Programms durch. Anschließend werden die Ergebnisse der beiden Gruppen zusammengeführt und die Akkreditierungskommission spricht ihre Entscheidung aus. Zur Halbzeit der Akkreditierungsfrist wird eine erneute Halbzeitstichprobe durchgeführt.